HRB 170285
Back Mediterran GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-03-16
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Back Mediterran GmbH Garching
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 1513 IN 2488/19 · Back Mediterran GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 2488/19
- Wirksam am
- 23.10.2025
- Registerbezug
- München, HRB 170285
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Back Mediterran GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 10, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Seeg Hanns Günther, geb. Seeg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 170285
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt aufrechterhalten, hinsichtlich:
- der Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuer(rück)berichtigung aus den Quotenzahlungen an Insolvenzgläubiger mit Forderungen, die Umsatzsteuer enthalten
- etwaiger Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermöge der Mediterran AG (Amtsgericht München-Insolvenzgericht - AZ 1501 IN 103/22)
- etwaiger weiterer Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Thomas Frank - Sommerfeld (Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - AZ IK 216/23)
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Björn Hellfeld beauftragt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1513 IN 2488/19 · Back Mediterran GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 2488/19
- Wirksam am
- 30.06.2025
- Registerbezug
- München, HRB 170285
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Back Mediterran GmbH, 80807 München, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 153.606,80. Zu berücksichtigen sind Forderungen i.H.v. EUR 564.526,63. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftszeichen 1513 IN 2488/19, niedergelegt.
Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1513 IN 2488/19 · Back Mediterran GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 2488/19
- Wirksam am
- 02.06.2025
- Registerbezug
- München, HRB 170285
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Back Mediterran GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 10, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Seeg Hanns Günther, geb. Seeg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 170285
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.03.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 223.388,25 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.03.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Aufwändige Anspruchsermittlung und -geltendmachung: Für die aufwändige Anspruchsermittlung und -geltendmachung wird ein Zuschlagsrahmen von 10 bis 15 % beantragt. Grundsätzlich ist die Verwertung des schuldnerischen Vermögens ist eine Basisaufgabe des Insolvenzverwalters, welche mit der Regelvergütung gem. § 2 für einen gedanklichen Normalfall angemessen vergütet wird (vgl. BGH v. 04.12.2014 - IX ZB 60/13, NZI 2015, 141 (m. Anmerk. Graeber) = ZInsO 2015, 110). In Verfahren war eine vorzunehmende Einzelbelegprüfung der äußerst umfangreichen Geschäftsunterlagen der Schuldnerin besonders aufwändig. Erschwerend kam hinzu, dass der aktuelle Geschäftsführer kurz nach Verfahrenseröffnung verstorben war und somit kein auskunftsfähiger Vertreter der Schuldnerin zur Verfügung stand. Daher mussten z. B. die Anschriften von Anspruchsgegnern über Meldeauskünfte ermittelt werden. - Aufwändige Ermittlung und Geltendmachung Haftungsansprüche Geschäftsführer: Für den oben genannten Zuschlagstatbestand wird ein Zuschlagsrahmen zwischen 10 - 20 % beantragt. Auch die Ermittlung und Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer gehören grundsätzlich zur Regelaufgabe eines Insolvenzverwalters und begründen nur in besonderen Fällen der Erschwernis und Mehrarbeit einen Zuschlag. Der Insolvenzverwalter ermittelte aus rund 160 Einzelzahlungsvorgängen Haftungsansprüche in einer Größenordnung von rund EUR 1,35 Mio. ermitteln. Eine entsprechende Massemehrung hat nicht stattgefunden, da der Anspruch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht durchgesetzt werden konnte.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt. In der Gesamtschau ist dem Insolvenzverwalter für den Mehraufwand ohne Massemehrung ein Gesamtzuschlag von 25 % zuzustehen. Stellungnahmen von Beteiligten sind trotz Veröffentlichung im Insolvenzportal nicht eingegangen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1513 IN 2488/19 · Back Mediterran GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 2488/19
- Wirksam am
- 25.04.2025
- Registerbezug
- München, HRB 170285
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Back Mediterran GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 10, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Seeg Hanns Günther, geb. Seeg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 170285
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erfolgt die Bekanntgabe über die Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners zum eingereichten Vergütungsantrag vom 12.03.2025 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 25 %.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.05.2025.
Akteneinsichtsgesuche gemäß § 4 Satz 1 InsO iVm. § 299 Abs. 1 u. Abs. 2 ZPO sind vorab schriftlich bei Gericht zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1513 IN 2488/19 · Back Mediterran GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 2488/19
- Wirksam am
- 20.03.2025
- Registerbezug
- München, HRB 170285
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Back Mediterran GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 10, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Seeg Hanns Günther, geb. Seeg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 170285
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 17 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 170285 HRB 170285: Back Mediterran GmbH, München, Joseph-Dollinger-Bogen 10, 80807 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 29.12.2020 (Az. 1513 IN 2488/19) das I…
Insolvenzplan 1513 IN 2488/19 · Back Mediterran GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 2488/19
- Wirksam am
- 11.01.2021
- Registerbezug
- München, HRB 170285
In dem Verfahren über den Fremdantrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Back Mediterran GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 10, 80807 München, vertreten durch
die Geschäftsführer Dr. Seeg Hanns Günther
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 170285
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Vertrieb und Herstellung von Backwaren
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.12.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
Email: mail@pohlmannhofmann.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.02.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.03.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.03.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 08.10.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht -
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 170285 HRB 170285: Back Mediterran GmbH, München, Joseph-Dollinger-Bogen 10, 80807 München. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Seeg, Hanns-Günther, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis,…
HRB 170285 HRB 170285: Back Mediterran GmbH, Garching, Landkreis München, Dirnismaning 16, 85748 Garching. Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sit…
HRB 170285 HRB 170285: Back Mediterran GmbH, Garching, Landkreis München, Dieselstraße 28, 85748 Garching. Geschäftsanschrift: Dirnismaning 16, 85748 Garching.
HRB 170285 HRB 170285: Back Mediterran GmbH, Garching, Landkreis München, Jahnstraße 12, 76133 Karlsruhe. Berichtigt: Geschäftsanschrift: Dieselstraße 28, 85748 Garching.
HRB 170285 HRB 170285: Back Mediterran GmbH, Garching, Landkreis München, Dieselstraße 28, 85748 Garching-Hochbrück. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Jahnstraße 12, 76133 Karlsruhe. Bestellt: Geschäftsführer: Seeg, N…
HRB 170285 Back Mediterran GmbH, Garching, Landkreis München, Dieselstraße 28, 85748 Garching-Hochbrück. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Robl, Horst, Pellheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 170285 Back Mediterran GmbH, Garching, Landkreis München, Dieselstraße 28, 85748 Garching-Hochbrück. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Seeg, Hanns-Günther, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der …
HRB 170285 Back Mediterran GmbH, Garching, Landkreis München (Dieselstraße 28, 85748 Garching-Hochbrück). Prokura erloschen: Heinz, Reinhard, Gündlkofen, *XX.XX.XXXX.
HRB 170285 Back Mediterran GmbH, Garching (Dieselstraße 28, 85748 Garching-Hochbrück). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2007. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb und Herstellung v…
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