HRB 31793
babybrands Store GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dresden
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Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- NK baby goods gmbh Dresden
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 463/23 · babybrands Store GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 463/23
- Wirksam am
- 21.08.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 31793
Aktenzeichen: 541 IN 463/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der babybrands Store GmbH, Papstdorfer Straße 1 - 7, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31793
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Riem
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 17.08.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 541 IN 463/23 · babybrands Store GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 463/23
- Wirksam am
- 11.07.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 31793
Aktenzeichen: 531/541 IN 463/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der babybrands Store GmbH, Papstdorfer Straße 1 - 7, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31793
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Riem
- wurde am 10.07.2023 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 450 4143 Email geschäftlich: dresden@stapper.in Telefax: 0351 450 4144
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.08.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 25.09.2023 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 463/23 · babybrands Store GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 463/23
- Wirksam am
- 30.03.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 31793
Aktenzeichen: 531 IN 463/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der babybrands Store GmbH, Papstdorfer Straße 1 - 7, 01277 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31793
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Riem
- wurde am 30.03.2023 um 10.30 Uhr Dr. Jörg Schädlich, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 450 4143, Email geschäftlich dresden@stapper.in, Telefax 0351 450 4144, Website www.stapper.in zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31793 HRB 31793: NK baby goods gmbh, Dresden, Papstdorfer Str. 1-7, 01277 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 4 (Stammkapital) des Ges…
HRB 31793 HRB 31793: NK baby goods gmbh, Dresden, Papstdorfer Str. 1-7, 01277 Dresden. Prokura erloschen: Riem, Gert, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 31793 HRB 31793: NK baby goods gmbh, Dresden, Papstdorfer Str. 1-7, 01277 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Riem, Brit, Dresden, *XX.XX.XXXX; Riem, Gert, Dresden, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Rie…
HRB 31793 HRB 31793: NK baby goods gmbh, Dresden, Papstdorfer Str. 1-7, 01277 Dresden. Einzelprokura: Riem, Robert, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 31793 NK baby goods gmbh, Dresden, Papstdorfer Str. 1-7, 01277 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2012. Geschäftsanschrift: Papstdorfer Str. 1-7, 01277 Dresden. Gegensta…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.