HRB 27447
BaBeMas GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Mötzower Landstraße 91a, 14776 Brandenburg an der HavelGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Brandenburg an der Havel
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 12.10.2018
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stefan Günther
Brandenburg an der Havel
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-09 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Errichtung und Sanierung von Gebäuden.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 35 IN 179/18 · BaBeMas GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 179/18
- Wirksam am
- 08.12.2020
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 27447
BaBeMas GmbH (Registergericht: AG Potsdam 27447 P), Mötzower Landstraße 91 a,
14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Stefan Günther wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam,
Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,
muss bis zum 18.01.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag
bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über
das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 4. Dezember 2020, 35 IN 179/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27447 P HRB 27447 P: BaBeMas GmbH, Brandenburg an der Havel, Mötzower Landstraße 91a, 14776 Brandenburg an der Havel. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 6…
Forderungsprüfung 35 IN 179/18 · BaBeMas GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 179/18
- Wirksam am
- 20.09.2018
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 27447
BaBeMas GmbH, Mötzower Landstraße 91 a, 14776 Brandenburg an der Havel,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Günther, ebenda#
Geschäftszweig: Vermögensverwaltung
Registergericht: AG Potsdam 27447 P
wird auf den am 16.04.2018 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute,
am 18.09.2018, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren
im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen, mit Ausnahme der Zustellung an den Schuldner, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
5.12.2018, 11:00 Uhr im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12,
14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts -
Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der
hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im
hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2
Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und
jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Amtsgericht Potsdam, 18.09.2018
35 IN 179/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 179/18 · BaBeMas GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 35 IN 179/18
- Wirksam am
- 16.07.2018
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 27447
der BaBeMas GmbH, Mötzower Landstraße 91a, 14776 Brandenburg an der Havel,
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Stefan Günther, wohnhaft: Mötzower
Landstraße 91a, 14776 Brandenburg an der Havel,
Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 27447 B
wird heute, am 16. Juli 2018, um 13:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Insolvenzschuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Insolvenzschuldnerin verbleibt bei der Insolvenzschuldnerin. Die vorläufige
Insolvenz-verwalterin ist nicht berechtigt, eigene Verfügungen über das
Vermögen der Insolvenzschuldnerin vorzunehmen oder Verbindlichkeiten zu Lasten
der Insolvenz-schuldnerin zu begründen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht allgemeiner Vertreter der
Insolvenz-schuldnerin. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der
Insolvenzschuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern der Insolvenzschuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Insolvenzschuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Insolvenzschuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf ein
einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen. Die Drittschuldner werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1
Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden
hiermit untersagt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Insolvenzschuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Insolvenzschuldnerin einschließlich der
Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die
Insolvenzschuldnerin hat ihr Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu
gestatten und sie ihr auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des
Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihr alle Auskünfte zu erteilen, die zur
Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen
Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Bei Missachtung dieser Pflichten kann das Gericht die organschaftlichen
Vertreter der Insolvenzschuldnerin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97,
98, 101 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Frist von zwei
Wochen zulässig. Die Frist beginnt zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekannt-
machungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder drei Tage nachdem diese
Beschluss zur Post gegeben wurde. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend
für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die sofortige Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle
bei Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, einzulegen.
Amtsgericht Potsdam, 16.07.2018
35 IN 179/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 27447 P HRB 27447 P: BaBeMas GmbH, Brandenburg an der Havel, Mötzower Landstraße 91a, 14776 Brandenburg an der Havel. Nicht mehr Geschäftsführer: Reddemann, Falko; Geschäftsführer: Günther, Stefan, *XX.XX.XXXX, Bran…
HRB 27447 P HRB 27447 P: BaBeMas GmbH, Brandenburg an der Havel, Mötzower Landstraße 91a, 14776 Brandenburg an der Havel. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Ge…
HRB 27447 P HRB 27447 P: BaBeMas GmbH, Brandenburg an der Havel, Mötzower Landstraße 91a, 14776 Brandenburg an der Havel. Die inländische Geschäftsanschrift: Mötzower Landstraße 91a, 14776 Brandenburg an der Havel. Gege…
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Reddemann, Falko, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Günther, Stefan, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.06.2014
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.