HRB 31655
Babcock Production Solutions AG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oberhausen
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Registerdaten
- Sitz
- Oberhausen
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 64 IN 244/19 · Babcock-Production Solutions AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 64 IN 244/19
- Wirksam am
- 13.09.2022
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31655
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31655 eingetragenen Babcock-Production Solutions AG, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dario Skoro, Unter der Bahn 3, 57482 Wenden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Andreas Hager, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxxxx EUR
Auslagen xxxxx EUR
Zwischensumme xxxxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxxxx EUR
Endbetrag xxxxx EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig xxxxx je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxxxx EUR angemessen ist. Für 9 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxxxx EUR.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 eingesehen werden.
64 IN 244/19
Amtsgericht Duisburg, 12.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 64 IN 244/19 · Babcock-Production Solutions AG · Insolvenzgericht Duisburg
- Insolvenzgericht
- Duisburg
- Aktenzeichen
- 64 IN 244/19
- Wirksam am
- 09.12.2021
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31655
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31655 eingetragenen Babcock-Production Solutions AG, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dario Skoro, Unter der Bahn 3, 57482 Wenden
ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Hammes, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt worden.
64 IN 244/19
Amtsgericht Duisburg, 08.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31655 HRB 31655: Babcock Production Solutions AG, Oberhausen, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen. Nicht mehr Vorstand: Skoro, Dario, Wenden, *XX.XX.XXXX.
HRB 31655 HRB 31655: Babcock Production Solutions AG, Oberhausen, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen. Von Amts wegen gemäß § 384 Absatz 2 FamFG eingetragen, Prokura erloschen: Büttgenbach, Hans Dieter, Grevenbroi…
HRB 31655 HRB 31655: Babcock Production Solutions AG, Oberhausen, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Büttgenbach, Hans Dieter, …
HRB 31655 HRB 31655: Babcock Production Solutions AG, Oberhausen, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen. Es ist eine neue Lister der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht worden.
HRB 31655 HRB 31655: Babcock Production Solutions AG, Oberhausen, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen. Nicht mehr Vorstand: Bui, Manh Hung, Schwerin, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Skoro, Dario, Wenden, *XX.X…
HRB 31655 HRB 31655: Babcock Production Solutions AG, Oberhausen, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen. Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.06.2018 mit Änderung vom 22.11.2018. Die Hauptversammlung vom 17.01.2019 ha…
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