HRB 23039

B2K Tortechnik GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hammerstr. 34, 57645 Nister

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nister
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
10.04.2024
Datenstand
2025-02-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Carmen Kaiser

Hachenburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. B2K Tortechnik GmbH Nauroth

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb von Bauelementen, Toren, Metallbau, Montagen, Service Tortechnik

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 10/24 · B2K Tortechnik GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 10/24
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Montabaur, HRB 23039
14 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B2K Tortechnik GmbH, Hammerstraße 34, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 23039), vertr. d.: Carmen Kaiser, Borris Co Kilkenny, Oak Ullard Holiday Homes, R95 X529 Milltown, IRLAND, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.11.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Montabaur, 13.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 10/24 · B2K Tortechnik GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 10/24
Wirksam am
17.02.2025
Registerbezug
Montabaur, HRB 23039
14 IN 10/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B2K Tortechnik GmbH, Hammerstraße 34, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 23039), vertr. d.: Carmen Kaiser, Sebastian-Kneipp-Straße 5, 57627 Hachenburg, (Geschäftsführerin),
ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 10.03.2025, 10:00 Uhr, Saal 115, 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur
Tagesordnung :
Anhörung und Abstimmung zum angebotenen Vergleich des früheren Geschäftsführers Käckermann.

Gem. § 160 Absatz 1 InsO gilt:
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt eine Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Montabaur, 14.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 10/24 · B2K Tortechnik GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 10/24
Wirksam am
02.04.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 23039
14 IN 10/24: Über das Vermögen der B2K Tortechnik GmbH, Hammerstraße 34, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 23039), vertr. d.: Carmen Kaiser, Sebastian-Kneipp-Straße 5, 57627 Hachenburg, (Geschäftsführerin), ist am 01.04.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Gläser, Robert-Bosch-Straße 10 / Haus II, 56410 Montabaur, Tel.: 02602 95024-0, Fax: 02602 95024-11, E-Mail: glaeser@raglaeser.de, Internet: www.raglaeser.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.06.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 01.07.2024, 09:30 Uhr, Saal 115, 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 02.04.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 10/24 · B2K Tortechnik GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 10/24
Wirksam am
16.02.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 23039
14 IN 10/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B2K Tortechnik GmbH, Hammerstraße 34, 57645 Nister (AG Montabaur, HRB 23039), vertr. d.: Carmen Kaiser, Sebastian-Kneipp-Straße 5, 57627 Hachenburg, (Geschäftsführerin), ist am 16.02.2024 um 08:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Gläser, Robert-Bosch-Straße 10 / Haus II, 56410 Montabaur, Tel.: 02602 95024-0, Fax: 02602 95024-11, E-Mail: glaeser@raglaeser.de, Internet: www.raglaeser.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 16.02.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmon.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

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Veränderungen
HRB 23039 HRB 23039: B2K Tortechnik GmbH, Nister, Hammerstr. 34, 57645 Nister. Nicht mehr Geschäftsführer: Käckermann, Ralf, Müschenbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 23039: B2K Tortechnik GmbH, Nister, Hammerstr. 34, 57645 Nister. Nicht mehr Geschäftsführer: Käckermann, Ralf, Müschenbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23039 HRB 23039: B2K Tortechnik GmbH, Nauroth, Hammerstr. 34, 57645 Nister. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverleg…
HRB 23039: B2K Tortechnik GmbH, Nauroth, Hammerstr. 34, 57645 Nister. Die Gesellschafterversammlung vom 11.06.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Nister sowie eine Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 4 (Geschäftsjahr/Jahresabschluß), 5 (Geschäftsführung), 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Nunmehr Neuer Sitz: Nister.
Veränderungen
HRB 23039 HRB 23039: B2K Tortechnik GmbH, Nauroth, Betzdorfer Straße 15, 57583 Nauroth. Änderung der Geschäftsanschrift: Hammerstr. 34, 57645 Nister.
HRB 23039: B2K Tortechnik GmbH, Nauroth, Betzdorfer Straße 15, 57583 Nauroth. Änderung der Geschäftsanschrift: Hammerstr. 34, 57645 Nister.
Veränderungen
HRB 23039 HRB 23039:B2K Tortechnik GmbH, Nauroth, Betzdorfer Straße 15, 57583 Nauroth.Geschäftsführer: Kaiser, Carmen, Hachenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mi…
HRB 23039:B2K Tortechnik GmbH, Nauroth, Betzdorfer Straße 15, 57583 Nauroth.Geschäftsführer: Kaiser, Carmen, Hachenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 23039 B2K Tortechnik GmbH, Nauroth, Betzdorfer Straße 15, 57583 Nauroth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2012. Geschäftsanschrift: Betzdorfer Straße 15, 57583 Nauroth. Gegenst…
B2K Tortechnik GmbH, Nauroth, Betzdorfer Straße 15, 57583 Nauroth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2012. Geschäftsanschrift: Betzdorfer Straße 15, 57583 Nauroth. Gegenstand: Vertrieb von Bauelementen, Toren, Metallbau, Montagen, Service Tortechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Käckermann, Ralf, Müschenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.