HRA 2252

B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gardelegen

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Registerdaten

Sitz
Gardelegen
Datenstand
2024-07-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-07-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. B - V Baustoffachhandel Gardelegen OHG Gardelegen
  2. B - V Baustoffachhandel Gardelegen KG Gardelegen
  3. B- V Baustoffachhandel Fliesenwelt Voigt KG Gardelegen
  4. B- V Baustoffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG Gardelegen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 61/21 · B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 61/21
Wirksam am
06.11.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 2252
7 IN 61/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRA 2252), vertr. d.: Diana Edom, Große Gartenstr. 15, 38486 Klötze, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.12.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stendal, 04.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 61/21 · B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 61/21
Wirksam am
02.06.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 2252
7 IN 61/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRA 2252), vertr. d.: Diana Edom, Große Gartenstr. 15, 38486 Klötze, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 35 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 24.05.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 397.996,08 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Folgende Erhöhungen erschienen als den Umständen und dem Umfang des Verfahrens nach als angemessen:

> Gesamtzuschlag in Höhe von 35 % für Betriebsfortführung (Abverkauf und Einleitung einer geordneten Abwicklung), für obstruktives oder unkoorperatives Verhalten der Schuldnervertreterin gegenüber dem vorläufigen Verwalter sowie die hohe Gläubigeranzahl.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 01.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 61/21 · B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 61/21
Wirksam am
22.02.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 2252
7 IN 61/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRA 2252), vertr. d.: Diana Edom, Große Gartenstr. 15, 38486 Klötze, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird der Berichts- und Prüfungstermin vom 28.02.2022 auf Antrag des Insolvenzverwalters verlegt auf
Montag, 21.03.2022, 10:00 Uhr, Saal 204, Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal.
Amtsgericht Stendal, 22.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 61/21 · B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 61/21
Wirksam am
15.02.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 2252
7 IN 61/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRA 2252), vertr. d.: Diana Edom, Große Gartenstr. 15, 38486 Klötze, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist Dipl.-Betriebsw.(FH) Uwe Miehe, Am Gericht 4, 39638 Gardelegen, Tel.: 03907-807165, Fax: 03907-807185, E-Mail: info@insolvenzbuero-gardelegen.de zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Rüdiger Bauch als Insolvenzverwalter über das Vermögen Klötzer Bau GmbH angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 14.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2252 HRA 2252: B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Gardelegen, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Gardelegen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 05.01.2…
HRA 2252: B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Gardelegen, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Gardelegen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 05.01.2022 (Az. 7 IN 61/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 161 Abs.2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 61/21 · B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 61/21
Wirksam am
07.01.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 2252
7 IN 61/21: Über das Vermögen der B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRA 2252), vertr. d.: Diana Edom, Große Gartenstr. 15, 38486 Klötze, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 05.01.2022 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.02.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 28.02.2022, 11:00 Uhr, Saal 204, Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 05.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2252 HRA 2252: B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Gardelegen, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Gardelegen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 02.08.2…
HRA 2252: B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Gardelegen, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Gardelegen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 02.08.2021 (Az. 7 IN 61/21) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 61/21 · B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 61/21
Wirksam am
02.08.2021
Registerbezug
Stendal, HRA 2252
7 IN 61/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Hansestadt Gardelegen (AG Stendal, HRA 2252), vertr. d.: Diana Edom, Große Gartenstr. 15, 38486 Klötze, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 02.08.2021 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Bei der Hauptwache 2, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 02.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2252 HRA 2252: B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Gardelegen, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Gardelegen. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Voigt, Manfred, Gardelegen, *XX.XX.XXXX…
HRA 2252: B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG, Gardelegen, Isenschnibber Chaussee 8-10, 39638 Gardelegen. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Voigt, Manfred, Gardelegen, *XX.XX.XXXX. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Edom, Diana, Klötze, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 2252 B - V Baustoffachhandel Gardelegen KG, Gardelegen, Isenschnibber Str. 8-10, 39638 Gardelegen.Neue Firma: B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG. Die B-V Baustoffachhandel Fliesen-Welt Voigt GmbH mit d…
B - V Baustoffachhandel Gardelegen KG, Gardelegen, Isenschnibber Str. 8-10, 39638 Gardelegen.Neue Firma: B- V Baustofffachhandel Fliesen-Welt Voigt KG. Die B-V Baustoffachhandel Fliesen-Welt Voigt GmbH mit dem Sitz in Gardelegen (Amtsgericht Stendal HRB 2981) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Firma ist geändert.
Veränderungen
HRA 2252 B - V Baustoffachhandel Gardelegen OHG, Gardelegen, Isenschnibber Str. 8-10, 39638 Gardelegen.Kommanditgesellschaft. Neue Firma: B - V Baustoffachhandel Gardelegen KG. Ausgeschieden: Persönlich haftender Ges…
B - V Baustoffachhandel Gardelegen OHG, Gardelegen, Isenschnibber Str. 8-10, 39638 Gardelegen.Kommanditgesellschaft. Neue Firma: B - V Baustoffachhandel Gardelegen KG. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Schiemann, Mandy, geb. Voigt, Hemstedt, *XX.XX.XXXX. Die Firma ist geändert.
Neueintragungen
HRA 2252 B - V Baustoffachhandel Gardelegen OHG, Gardelegen, Isenschnibber Str. 8-10, 39638 Gardelegen.(Baufachgroß- und -einzelhandel). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Isenschnibber Str. 8-10, 39638 …
B - V Baustoffachhandel Gardelegen OHG, Gardelegen, Isenschnibber Str. 8-10, 39638 Gardelegen.(Baufachgroß- und -einzelhandel). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Isenschnibber Str. 8-10, 39638 Gardelegen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schiemann, Mandy, geb. Voigt, Hemstedt, *XX.XX.XXXX; Voigt, Manfred, Gardelegen, *XX.XX.XXXX.

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