HRB 163

B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Diepersdorf

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Registerdaten

Sitz
Diepersdorf
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 1195/21 · B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1195/21
Wirksam am
06.10.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 163
IN 1195/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Industriestraße 22, 91227 Leinburg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 163
- Schuldnerin -

Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 04.08.2022.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss ist auf Grund der Komplexität des Verfahrens und der Qualifikation des Gläubigerausschussmitglieds mit BETRAG EUR angemessen bewertet.
Für 17,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 1195/21 · B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1195/21
Wirksam am
31.05.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 163
IN 1195/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Industriestraße 22, 91227 Leinburg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 163
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter vom 27.05.2022 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 20.06.2022 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.

In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 163 HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Prokura erloschen nach § 117 Abs.1 InsO i.V.m. § 384 FamFG: Gray, Meik, geb.…
HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Prokura erloschen nach § 117 Abs.1 InsO i.V.m. § 384 FamFG: Gray, Meik, geb. Darschnik, Greding, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.12.2021 (Az. IN 1195/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 1195/21 · B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1195/21
Wirksam am
02.02.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 163
IN 1195/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Industriestraße 22, 91227 Leinburg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 163
- Schuldnerin -

1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49(911)60079-0
Telefax: +49(911)60079-10
Email: nbg@schubra.de

2. Ihr Aufgabengebiet lautet wie folgt:

Die Sonderinsolvenzverwalterin wird ermächtigt, die von der Bolta - Bundle GmbH zur Tabelle in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
d. B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung angemeldeten Forderungen zu prüfen

In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 163 HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Bestellt: Geschäftsführer: Glawion, Norbert Manfred, Puschendorf, *XX.XX.XXX…
HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Bestellt: Geschäftsführer: Glawion, Norbert Manfred, Puschendorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 163 HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Glawion, Norbert, Puschendorf…
HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Glawion, Norbert, Puschendorf, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 1195/21 · B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1195/21
Wirksam am
01.12.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRB 163
IN 1195/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
vertreten durch d. Geschäftsführer, Industriestraße 22, 91227 Leinburg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 163
- Schuldnerin -

Geschäftszweig/Beschäftigung:

Die Firma ist berechtigt, sich an anderen neuen Fabrikationszweigen zu beteiligen und selbst
Artikel aller Art zu fabrizieren und zu verkaufen. Die Herstellung und der Vertrieb von Waren aller Art der kunststoffverarbeitenden Industrie insbesondere von Kunststoffartikeln, deren Oberfläche durch verschiedene Verfahren besonders durch elektrolytische Kunststoff-Galvanik veredelt wird.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2021 um 08.00 Uhr eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49( (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.01.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Dienstag, 22.02.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 627, 1. Stock, Fürther Str. 110, Amtsgericht Nürnberg

Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:

|Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse gemäß § 159 InsO
|Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen, § 160 Abs. 2 Nr.1 InsO
|Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes oder von Teilen davon an besonders Interessierte, § 162 InsO.
|Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes, § 157 InsO.
|Entscheidung über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur freihändigen Veräußerung von Grundstücken.

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
4. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 22.02.2022, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 627, 1. Stock, Fürther Str. 110, Amtsgericht Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

7. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.

Dieser besteht aus den Mitgliedern:

Bank für Tirol und Vorarlberg AG, Gleisbühlstraße 2, 90402 Nürnberg
Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg
Bundesagentur für Arbeit,
Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
IG BCE Bezirk Nürnberg,
Kornmarkt 5-7, 90402 Nürnberg
Euler Hermes Deutschland, Gasstraße 29, 22761 Hamburg
Coface SA, Issac - Fulda - Allee 1, 55124 Mainz
Mercedes-Benz AG, Werk 50, HPC G036, 71059 Sindelfingen

8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.09.2021 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 1195/21 · B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1195/21
Wirksam am
28.09.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRB 163
Az.: IN 1195/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Industriestraße 22, 91227 Leinburg
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 163
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 28.09.2021 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, Telefon: +49( (911) 600 79 161, Telefax: +49 (911) 600 79 10, Email: nbg@schubra.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 163 HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Falk, Christian, Leinburg-Diepersdorf, *XX.X…
HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Falk, Christian, Leinburg-Diepersdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163 HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Einzelprokura: Gray, Meik, geb. Darschnik, Greding, *XX.XX.XXXX. Prokura geä…
HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Einzelprokura: Gray, Meik, geb. Darschnik, Greding, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Glawion, Norbert, Puschendorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163 HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Prokura erloschen: Meier, Thomas, Hersbruck, *XX.XX.XXXX.
HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Prokura erloschen: Meier, Thomas, Hersbruck, *XX.XX.XXXX.
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HRB 163 HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapit…
HRB 163: B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 10.000.000,00 EUR.
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HRB 163 B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf …
B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf, Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 1.239.023,84 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Industriestraße 22, 91227 Leinburg-Diepersdorf. Neues Stammkapital: 4.000.000,00 EUR.
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HRB 163 B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Glawion, Norb…
B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Glawion, Norbert, Puschendorf, *XX.XX.XXXX; Meier, Thomas, Hersbruck, *XX.XX.XXXX.
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HRB 163 B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer Knobloch, Johannes.
B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer Knobloch, Johannes.
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HRB 163 B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer Schreyer, Jürgen. Nun jeweils einzelvertretungsberechtigt: Gesch…
B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Ausgeschieden: Geschäftsführer Schreyer, Jürgen. Nun jeweils einzelvertretungsberechtigt: Geschäftsführer Falk, Christian und Knobloch, Johannes.
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HRB 163 B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Bestellt: Geschäftsführer Falk, Christian, Leinburg-Diepersdorf, *XX.XX.XXXX und Geschäftsführe…
B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Bestellt: Geschäftsführer Falk, Christian, Leinburg-Diepersdorf, *XX.XX.XXXX und Geschäftsführer Knobloch, Johannes, Rückersdorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Falk, Christian.
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HRB 163 B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Prokura erloschen: Dr. Smets, Heiner, Bad Berleburg, *XX.XX.XXXX; Bögl, Karlheinz, Wendelstein,…
B O L T A - W E R K E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diepersdorf (Industriestr. 22, 91227 Diepersdorf). Prokura erloschen: Dr. Smets, Heiner, Bad Berleburg, *XX.XX.XXXX; Bögl, Karlheinz, Wendelstein, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.