HRB 204145

B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH

Amtsgericht Tostedt · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stade

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Registerdaten

Sitz
Stade
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 90/23 · B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 90/23
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Tostedt, HRB 204145
73 IN 90/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB 204145), vertr. d.: Bernd Ohrenberg, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stade eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 217.872,89 EUR zugrunde gelegt. Miteinbezogen sind in diese Berechnungsmasse auch die besicherten Fahrzeuge in Höhe von 146.243,36 €. Im vorläufigen Insolvenzverfahren setzte sich der Insolvenzverwalter intensiv inhaltlich, rechtlich und tatsächlich mit den bestehenden Sicherungsrechten am schuldnerischen Fuhrpark auseinander. Insbesondere waren die Wirksamkeit und die Reichweite von Absonderungsrechten zu prüfen. Zur Sicherstellung der Betriebsfortführung mussten die besicherten Fahrzeuge in betriebsbereitem Zustand gehalten werden. Versicherungsprämien mussten beglichen werden, um den Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge aufrechtzuerhalten.

Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich aus der Berechnungsmasse eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 70 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist eine erhöhte Vergütung festzusetzen, da dieser im vorliegenden Verfahren den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin im Bereich der Bausanierung mit 11 Arbeitnehmern fortgeführt hat. Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes sowie der Sanierungschancen war die Mitarbeit der Arbeitnehmer essenziell. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Mitarbeiter im Rahmen einer Belegschaftsversammlung über den Ablauf des Insolvenzantragsverfahrens sowie über die Möglichkeit des Bezuges von Insolvenzgeld informiert. Um sicherzustellen, dass diese auch weiterhin bereit waren, Arbeitsleistungen für die Schuldnerin zu erbringen und somit die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes zu gewährleisten, wurde mit Hilfe des vorläufigen Insolvenzverwalters die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld veranlasst. Der Geschäftsbetrieb wurde im Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung vollumfänglich fortgeführt und aufrechterhalten.

Ein weiterer Schwerpunkt zur Sicherung der Betriebsfortführung war die Kollisionsprüfung der bestehenden konkurrierenden Absonderungsrechte.

Aus der Betriebsfortführung wurde ein Überschuss in Höhe von 13.286,45 € generiert. Bei der Bemessung des Zuschlages ist die konkrete Dauer der Insolvenzverwaltung unter Berücksichtigung der Größe des Unternehmens und der konkrete Arbeitsaufwand zu berücksichtigen. Vorliegend wurde der Geschäftsbetrieb mit 11 Arbeitnehmern während des vorläufigen Verfahrens (3 Monate) fortgeführt. Die hierfür geleistete Mehrarbeit gegenüber einem Regelverfahren soll angemessen mit einem Zuschlag von 35 % abgegolten werden. Unter Berücksichtigung der erfolgten Massemehrung durch die Betriebsfortführung und der durchzuführenden Vergleichsberechnung ist der Zuschlag auf 33,25 % einzukürzen.

Des Weiteren hat der vorläufige Insolvenzverwalter für das schuldnerische Unternehmen nach Übernahmeinteressenten bzw. Investoren gesucht und Vorverhandlungen zur Geschäftsübernahme geführt.

In der Gesamtbetrachtung der abzugeltenden Mehrarbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein Zuschlag von 45 % auf die Regelvergütung als angemessen erachtet.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 02.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 90/23 · B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 90/23
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Tostedt, HRB 204145
73 IN 90/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB 204145), vertr. d.: Bernd Ohrenberg, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 27.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Stade, 28.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 90/23 · B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 90/23
Wirksam am
29.02.2024
Registerbezug
Tostedt, HRB 204145
73 IN 90/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB 204145), vertr. d.: Bernd Ohrenberg, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 26.02.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Stade, 28.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 73 IN 90/23 · B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 90/23
Wirksam am
02.02.2024
Registerbezug
Tostedt, HRB 204145
73 IN 90/23: Über das Vermögen der B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade (AG Tostedt, HRB 204145), vertr. d.: Bernd Ohrenberg, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Dr. Sponagel Rechtsanwälte, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Tel.: 040/3339958-0, Fax: 040/3339958-29, E-Mail: hamburg@sponagel-recht.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.03.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 24.04.2024, 10:00 Uhr, Saal: Siehe Aushang, Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 02.02.2024

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 90/23 · B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH · Insolvenzgericht Stade
Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 90/23
Wirksam am
04.12.2023
Registerbezug
Tostedt, HRB 204145
73 IN 90/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade, vertr. d.: Bernd Ohrenberg, Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2023 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Dr. Sponagel Rechtsanwälte, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Tel.: 040/3339958-0, Fax: 040/3339958-29, E-Mail: hamburg@sponagel-recht.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 01.12.2023

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Veränderungen
HRB 204145 HRB 204145: B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Stade, Harsefelder Straße 23, 21680 Stade. Neue Geschäftsanschrift: Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade.
HRB 204145: B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Stade, Harsefelder Straße 23, 21680 Stade. Neue Geschäftsanschrift: Klarenstrecker Damm 20, 21684 Stade.
Veränderungen
HRB 204145 HRB 204145:B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Stade, Harsefelder Straße 23, 21680 Stade.Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Sturm-Ohrenberg, Sylvia, Stade, *XX.XX.XXXX.
HRB 204145:B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Stade, Harsefelder Straße 23, 21680 Stade.Prokura geändert, nun: Einzelprokura: Sturm-Ohrenberg, Sylvia, Stade, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 204145 B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Stade, Harsefelder Straße 23, 21680 Stade. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam gew…
B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Stade, Harsefelder Straße 23, 21680 Stade. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 204145 B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Stade, Harsefelder Straße 23, 21680 Stade. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2013 mit Änderung vom 29.08.2013. Geschäftsanschrift:…
B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung GmbH, Stade, Harsefelder Straße 23, 21680 Stade. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2013 mit Änderung vom 29.08.2013. Geschäftsanschrift: Harsefelder Straße 23, 21680 Stade. Gegenstand: Planung und Durchführung von Arbeiten im Bauhauptgewerde unter besonderer Berücksichtigung von Bausanierungsmaßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Ohrenberg, Bernd, Harsefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sturm-Ohrenberg, Sylvia, Stade, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Ohrenberg, Bernd, Stade, *XX.XX.XXXX unter der Firma "B.O.B Bernd Ohrenberg Bausanierung e.K." in Stade (AG Tostedt HRA 202518) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.08.2013 mit Ergänzung vom 29.08.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.