HRB 104142

B&M Dachdecker GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Merzig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
08.03.2019
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Sabrina Müller

Merzig

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung sämtlicher Arbeiten im Bereich Dachdeckerhandwerk, einschließlich Bauklempnerei.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 63 IN 50/18 · B&M Dachdecker GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 50/18
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 104142
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 50/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104142 eingetragenen B&M Dachdecker GmbH, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabrina Müller

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Saarbrücken schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

63 IN 50/18
Amtsgericht Saarbrücken, 24.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 63 IN 50/18 · B&M Dachdecker GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 50/18
Wirksam am
11.03.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 104142
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 50/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104142 eingetragenen B&M Dachdecker GmbH, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabrina Müller

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 125.583,39 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 17.076,49 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

63 IN 50/18
Amtsgericht Saarbrücken, 11.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 63 IN 50/18 · B&M Dachdecker GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 50/18
Wirksam am
08.03.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 104142
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 50/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104142 eingetragenen B&M Dachdecker GmbH, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabrina Müller,

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.05.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 20 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

63 IN 50/18
Amtsgericht Saarbrücken, 06.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 63 IN 50/18 · B&M Dachdecker GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 50/18
Wirksam am
07.02.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 104142
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 50/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104142 eingetragenen B&M Dachdecker GmbH, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabrina Müller,

hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 27.02.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1.) Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 11.01.2024.

63 IN 50/18
Amtsgericht Saarbrücken, 06.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 50/18 · B&M Dachdecker GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 50/18
Wirksam am
10.05.2022
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 104142
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104142 eingetragenen B&M Dachdecker GmbH, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabrina Müller

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.06.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Sulzbach, 06.05.2022
Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 104142 HRB 104142: B&M Dachdecker GmbH, Merzig, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 104142: B&M Dachdecker GmbH, Merzig, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig. Die Gesellschaft ist kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 104142 HRB 104142: B&M Dachdecker GmbH, Merzig, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig. Der Übergang der in dem Betrieb der B&M Bedachungen GmbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 100282) begründeten Verbindlic…
HRB 104142: B&M Dachdecker GmbH, Merzig, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig. Der Übergang der in dem Betrieb der B&M Bedachungen GmbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 100282) begründeten Verbindlichkeiten auf die B&M Dachdecker GmbH ist ausgeschlossen.
Neueintragungen
HRB 104142 HRB 104142: B&M Dachdecker GmbH, Merzig, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2017. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig. Gegensta…
HRB 104142: B&M Dachdecker GmbH, Merzig, Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2017. Geschäftsanschrift: Wiesenstraße 3a, 66663 Merzig. Gegenstand: Die Ausführung sämtlicher Arbeiten im Bereich Dachdeckerhandwerk, einschließlich Bauklempnerei. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Sabrina, Merzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.