HRB 88333
b&c systems GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kerpen
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Registerdaten
- Sitz
- Kerpen
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 105/23 · b&c systems GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 105/23
- Wirksam am
- 18.03.2025
- Registerbezug
- Köln, HRB 88333
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88333 eingetragenen b&c systems GmbH, Ottostr. 14, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Wientzek, Poststr. 24/3, 88416 Ochsenhausen
ist am 26.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit weggefallen ist. (§§ 208 bis 210 InsO).
70a IN 105/23
Amtsgericht Köln, 13.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 105/23 · b&c systems GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 105/23
- Wirksam am
- 03.02.2025
- Registerbezug
- Köln, HRB 88333
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88333 eingetragenen b&c systems GmbH, Ottostr. 14, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Wientzek, Poststr. 24/3, 88416 Ochsenhausen
ist am 23.01.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70a IN 105/23
Amtsgericht Köln, 30.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70a IN 105/23 · b&c systems GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 105/23
- Wirksam am
- 29.05.2024
- Registerbezug
- Köln, HRB 88333
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88333 eingetragenen b&c systems GmbH, Ottostr. 14, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Wientzek, Poststr. 24/3, 88416 Ochsenhausen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Dienstag,der 27.08.2024.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 29.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 105/23
Amtsgericht Köln, 27.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70a IN 105/23 · b&c systems GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 105/23
- Wirksam am
- 08.09.2023
- Registerbezug
- Köln, HRB 88333
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 88333 eingetragenen b&c systems GmbH, Ottostr. 14, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Wientzek, Poststr. 24/3, 88416 Ochsenhausen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2023, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.04.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Volker Quinkert, Am Falder 28-30, 50171 Kerpen, Telefon: 02237 5911423, Fax: 03212 1031208.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 29.11.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, etwa notwendige Prozessverfahren auf Rechnung der Insolvenzmasse durchzuführen, und zwar auch unter Einschaltung der eigenen Kanzlei, und zu diesem Zwecke Prozesskostenhilfeanträge stellen oder auch Prozessfinanzierer einschalten zu dürfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Ansprüche im Zusammenhang mit der Stammeinlage, der Geschäftsführerhaftung oder sonstige Ansprüche gegen die Herren Wientzek, Forderungen aus Leistungen gegen Dritte oder Ansprüche aus Insolvenzanfechtung geltend zu machen sein sollten.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, einen Steuerberater mit der steuerlichen Aufarbeitung und insbesondere der nachträglichen Erstellung fehlender Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu beauftragen, soweit hierzu vollständige Belege und ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt die Firma Ansares GmbH, die sich hierauf in Hinblick auf § 133 InsO spezialisiert hat, mit der Prüfung zu beauftragen, wann die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Dabei soll ein Erfolgshonorar von max. 15 % netto der tatsächlich realisierten Beträge vereinbart werden.
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 105/23
Amtsgericht Köln, 01.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 105/23 · b&c systems GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 105/23
- Wirksam am
- 10.05.2023
- Registerbezug
- Köln, HRB 88333
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB88333 eingetragenen b&c systems GmbH, Ottostr. 14, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Wientzek, Poststr. 24/3, 88416 Ochsenhausen
wird der Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 09.05.2023 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters richtig lauten:
Telefon: 02237/5911423
Fax: 03212/1031208 (zentrale Computer-Faxnummer der Kanzlei)
70a IN 105/23
Amtsgericht Köln, 10.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 88333 HRB 88333: b&c systems GmbH, Kerpen, Ottostr. 14, 50170 Kerpen. Bestellt als Geschäftsführer: Barczik, Romano, Kerpen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit …
HRB 88333 HRB 88333: b&c systems GmbH, Kerpen, Ottostr. 14, 50170 Kerpen. Prokura erloschen: Wientzek, Patrick, Kerpen, *XX.XX.XXXX.
HRB 88333 HRB 88333: b&c systems GmbH, Kerpen, Ottostr. 14, 50170 Kerpen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 und mit ihr die Änderung des Unterneh…
HRB 88333 HRB 88333: b&c systems GmbH, Kerpen, Ottostr. 14, 50170 Kerpen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer (1) und mit ihr die Erhöhung des Stammka…
HRB 88333 HRB 88333: b&c systems GmbH, Kerpen, Ottostr. 14, 50170 Kerpen. Bestellt als Geschäftsführer: Wientzek, Adalbert, Kerpen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft m…
HRB 88333 HRB 88333: b&c systems GmbH, Kerpen, Ottostr. 14, 50170 Kerpen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2016. Geschäftsanschrift: Ottostr. 14, 50170 Kerpen. Gegenstand: die Entw…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.