HRB 9736
B.B. Hennigsdorfer Bauservice GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Pappelallee 1 b, 16761 HennigsdorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hennigsdorf
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 22.11.2019
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Bernd Bethke
Hennigsdorf
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-09-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Erlaubnisfreie Erbringung von Holz- und Bautenschutzarbeiten, der Einbau von genormten Baufertigteilen sowie die Erbringung von Trockenbauarbeiten. Darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens die Erbringung von Arbeiten im Bereich Heizung, Sanitär und Klima.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 15 IN 89/19 · B.B. Hennigsdorfer Bauservice GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 89/19
- Wirksam am
- 03.12.2020
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9736
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B.B. Hennigsdorfer Bauservice GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB
9736 NP), Geschäftszweig: Erlaubnisfreie Erbringung von Holz- und
Bautenschutzarbeiten, der Einbau von genormten Baufertigteilen u.a.,
Pappelallee 1b, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Bernd Bethke,
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen
geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 04. Januar 2021 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen
sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der
Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen
Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 1. Dezember 2020
15 IN 89/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9736 NP HRB 9736 NP: B.B. Hennigsdorfer Bauservice GmbH, Hennigsdorf, Pappelallee 1 b, 16761 Hennigsdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 89/19 Amtsgerich…
Forderungsprüfung 15 IN 89/19 · B.B. Hennigsdorfer Bauservice GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 89/19
- Wirksam am
- 19.11.2019
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 9736
Über das Vermögen der
B.B. Hennigsdorfer Bauservice GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB
9736 NP), Geschäftszweig: Erlaubnisfreie Erbringung von Holz- und
Bautenschutzarbeiten, der Einbau von genormten Baufertigteilen u.a.,
Pappelallee 1b, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Bernd Bethke, wird am 18.11.2019, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Herr Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur Insolvenzmasse
gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende
Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht auf den ernannten
Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen
schriftlich bis zum 07.01.2020 bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der
die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger
werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an
die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Das
Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten
Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1. Gläubigerversammlung
(§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 06. Februar 2020. Sollten
Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich
sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 06.
Februar 2020:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 17.01.2020 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 06. Februar 2020.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 06. Februar 2020 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt,
Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln
einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6
Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den
Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 18.11.2019
15 IN 89/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9736 NP HRB 9736 NP: B.B. Hennigsdorfer Bauservice GmbH, Hennigsdorf, Pappelallee 1 b, 16761 Hennigsdorf. Geschäftsanschrift: Pappelallee 1 b, 16761 Hennigsdorf
HRB 9736 NP HRB 9736 NP: B.B. Hennigsdorfer Bauservice GmbH, Hennigsdorf, Am Waldrand 47, 16761 Hennigsdorf. Gegenstand: Erlaubnisfreie Erbringung von Holz- und Bautenschutzarbeiten, der Einbau von genormten Baufertigte…
HRB 9736 NP HRB 9736 NP: B.B. Hennigsdorfer Bauservice GmbH, Hennigsdorf, Am Waldrand 47, 16761 Hennigsdorf. Geschäftsanschrift: Am Waldrand 47, 16761 Hennigsdorf. Gegenstand: Erlaubnisfreie Erbringung von Holz- und Bau…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.