HRB 104559
AZP Projekt Steinbach GmbH
aktuell 28 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 22.07.2019
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Hans Georg Deckert
Kronberg
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Recep Açikgöz
Bad Homburg v. d. Höhe
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Handelsregister
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Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 27.02.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Friedrichshafen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 13.08.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 01.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung zu folgendem Vergleich:
1.) Die Schuldnerin als Klägerin verzichtet auf die gegenüber Schmidtploecker Architekten PartG mbB geltend gemachte Klageforderung.
2.) Die Beklagte Schmidtploecker Architekten PartG mbB verzichtet auf ihre Gegenforderung und nimmt die Forderungsanmeldung zurück.
3.) Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Der Vergleichsvorschlag ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 26.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 03.07.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Friedrichshafen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.09.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 03.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 27.05.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 01.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung zu folgendem Vergleich:
1.) Die Schuldnerin als Klägerin verzichtet auf die gegenüber Schmidtploecker Architekten PartG mbB geltend gemachte Klageforderung.
2.) Die Beklagte Schmidtploecker Architekten PartG mbB verzichtet auf ihre Gegenforderung und nimmt die Forderungsanmeldung zurück.
3.) Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Der Vergleichsvorschlag ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 26.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 19.12.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 18.07.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 02.10.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.10.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 19.06.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 11.07.2023, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung zum Abschluss folgenden Vergleichs:
Die Erbengemeinschaft nach Recep Acikgöz verpflichtet sich, an die Insolvenzmasse einen Betrag von EUR 5.000,00 zu zahlen.
Mit der Zahlung sind sämtliche Ansprüche zwischen der Erbengemeinschaft und der Schuldnerin aus und im Zusammenhang mit der streitgegenständlichen Forderung und dem Projekt AZP Projekt Steinbach gleich ob bekannt oder unbekannt, endgültig ausgeglichen.
Der Vergleichsvorschlag ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 15.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 16.03.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 25.04.2023, 11:15 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgender Vergleichsvereinbarung:
Der Geschäftsführer der Schuldnerin verpflichtet sich, zur Abgeltung der gegen ihn bestehenden Ansprüche zu einer Zahlung in Höhe von EUR 360.000,00 an die Insolvenzmasse.
Die Fälligkeit des Anspruchs hängt von der Verwertung des dem Geschäftsführer zustehenden Erbbaupachtrechts an der Immobilie Am Steinbacher Weg 2, 61476 Kronberg im Taunus ab. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vergleichsbetrag spätestens mit Ablauf des 31.12.2024 zur Zahlung fällig wird.
Der Geschäftsführer verpflichtet sich, den Insolvenzverwalter zum Ende eines Quartals, erstmals zum 30.06.2023, über den Stand der Verkaufsbemühungen zu unterrichten.
Sollte es dem Geschäftsführer nicht gelingen, binnen 12 Monaten nach rechtskräftigem Abschluss des Vergleichs eine Verwertung der Immobilie herbeizuführen, ist der Insolvenzverwalter berechtigt, seinerseits einen Makler zu beauftragen.
Die vollständige Vergleichsvereinbarung ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme niedergelegt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 14.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 26.01.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.04.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.04.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 06.10.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 31.10.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.11.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 18.05.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 05.09.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.09.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 18.11.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.03.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 20.07.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.10.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 03.02.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
104559),
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.04.2021 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
26.04.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 29.10.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
- Insolvenzgericht -
810 IN 507/19 A-3-2
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
AZP Projekt Steinbach GmbH, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main
(AG Frankfurt am Main, HRB 104559),
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus,
(Geschäftsführer),
werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von € 13.066.296,48 errechnet
sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des
endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von € xxx. Aus diesem Betrag steht dem
vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu,
der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren
abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden,
die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in
Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund
Vertragsverhandlungen, Finanzierungsplanungen die Erhöhung des Bruchteils
(Prozentsatzes) um 50% auf insgesamt xxx.
Die sich ergebende Vergütung ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch
ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und
die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; §§ 10,
11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Xxx
xxx
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 29.06.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
104559),
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.10.2020 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
26.10.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 30.01.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
104559),
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.04.2020 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
27.04.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 30.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 25.09.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
erhalten die Gläubiger bis zum 15.10.2019 Gelegenheit zu dem nachfolgenden
Antrag des Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen:
Zustimmung der Gläubiger zu dem Kaufvertrag über das Grundstück
Kronberg-Oberhöchststadt, Oberurseler Straße 28 (§ 160 Abs. 2 Nr.1. InsO)
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt,
§ § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 25.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 104559 HRB 104559: AZP Projekt Steinbach GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 16.07.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
AZP Projekt Steinbach GmbH, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main
(AG Frankfurt am Main, HRB 104559),
vertreten durch:
1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9
Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 01.10.2019
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 15.10.2019 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 507/19 A-3-9 · AZP Projekt Steinbach GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 507/19 A-3-9
- Wirksam am
- 06.05.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 104559
Projekt Steinbach GmbH, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG
Frankfurt am Main, HRB 104559), vertr. d.: 1. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer),
2. Dr. Hans Georg Deckert, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2019 um 12:19 Uhr
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487
Frankfurt am Main, Tel.: 069/8509693-0, Fax: 069/8509693-29 bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 104559 HRB 104559: AZP Projekt Steinbach GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuck, Gotthard August, Karben, *XX.XX.XXXX.
HRB 104559 HRB 104559: AZP Projekt Steinbach GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Leufen, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geänder…
HRB 104559 HRB 104559: AZP Projekt Steinbach GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Kuck, Gotthard August, Karben, *XX.XX.XXXX; Leufen, Peter, Düssel…
HRB 104559 HRB 104559: AZP Projekt Steinbach GmbH, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Böttcher, Andreas, Bochum, *XX.XX.XXXX.
HRB 104559 HRB 104559: AZP Projekt Steinbach GmbH, Frankfurt am Main, Westendstraße 19, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main.
HRB 104559 HRB 104559: AZP Projekt Steinbach GmbH, Frankfurt am Main, Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westendstraße 19, 60325 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer:…
HRB 104559 HRB 104559: AZP Projekt Steinbach GmbH, Frankfurt am Main, Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2015 mit Änderung vom 04.02.2016. Ges…
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