HRB 93406
AZP Holding GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Darmstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Darmstadt
- Datenstand
- 2024-03-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Kurt Bau GmbH Darmstadt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 810 IN 508/19 A-1-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-1-1
- Wirksam am
- 04.05.2026
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
30.04.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 508/19 A-1-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
AZP Holding GmbH, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG Darmstadt, HRB 93406),
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR XXX errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Betriebsfortführung, Mehrbelastung durch Verwertung einer Beteiligung (AZP Projekt Idsetin GmbH) geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 23,99 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 508/19 A-1-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-1-1
- Wirksam am
- 04.05.2026
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 22.06.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 30.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 508/19 A-1-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-1-1
- Wirksam am
- 04.05.2026
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 08.03.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 27.04.2023, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Vergleich, in dem sich der Geschäftsführer der Schuldnerin verpflichtet, zur Abgeltung der gegen ihn bestehenden Ansprüche einen Betrag von 90.000,00 EUR an die Insolvenzmasse zu leisten.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 27.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 12.01.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.03.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.04.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 07.04.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.06.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.06.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 10.11.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 16.12.2021, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
Entscheidung durch die Gläubigerversammlung einen etwaigen Zahlungsanspruch gegen den Gesellschafter Herrn Ilker Zeybek in Höhe von 12.896,97 EUR nicht weiter zu verfolgen
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 09.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 05.11.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
- Insolvenzgericht -
810 IN 508/19 A-4-1
04.11.2021
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
AZP Holding GmbH
Darmstädter Landstraße 125
60598 Frankfurt am Main (AG Darmstadt HRB 93406)
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR x
Auslagenpauschale: EUR x
Umsatzsteuer: EUR x
Summe: EUR x
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 137.830,07 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR x. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der vollumfänglichen Betriebsfortführung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 15% auf insgesamt 40%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR x ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 03.09.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 08.11.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.11.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 19.05.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG Darmstadt, HRB 93406),
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 28.06.2021 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
12.07.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 12.01.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG Darmstadt, HRB 93406),
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.02.2021 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
08.03.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 09.01.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG Darmstadt, HRB 93406),
vertreten durch:
1. Dr. Hans Georg Deckert, Am Steinbacher Wald 2, 61476 Kronberg im Taunus,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 27.04.2020 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
11.05.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 02.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 93406 HRB 93406: AZP Holding GmbH, Darmstadt, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 508/19 A-13-1 · AZP Holding GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 508/19 A-13-1
- Wirksam am
- 06.05.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 93406
Holding GmbH, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main (AG
Darmstadt, HRB 93406), vertr. d.: 1. Dr. Hans Georg Deckert, (Geschäftsführer),
2. Recep Acikgöz, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2019 um 12:45 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kfm.
Frank Mößle, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487
Frankfurt am Main, Tel.: 069/85096930, Fax: 069/850969329, E-Mail:
frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 93406 HRB 93406: AZP Holding GmbH, Darmstadt, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Leufen, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Deckert, Han…
HRB 93406 HRB 93406: AZP Holding GmbH, Darmstadt, Westendstraße 19, 60325 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main.
HRB 93406 HRB 93406: AZP Holding GmbH, Darmstadt, Westendstraße 19, 60325 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Leufen, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 93406 HRB 93406: AZP Holding GmbH, Darmstadt, Westendstraße 19, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2016 mit Nachtrag vom 02.11.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages besch…
HRB 93406 HRB 93406: AZP Holding GmbH, Darmstadt, Wiesenau 27-29, 60323 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Westendstraße 19, 60325 Frankfurt am Main.
HRB 93406 HRB 93406: Kurt Bau GmbH, Darmstadt, Riedstraße 14, 64295 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehme…
HRB 93406 HRB 93406:Kurt Bau GmbH, Darmstadt, Riedstraße 14, 64295 Darmstadt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2014. Geschäftsanschrift: Riedstraße 14, 64295 Darmstadt. Gegenstand: …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.