HRA 660078
AZG Feuerwehrabwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Memminger Straße 28, 89537 Giengen an der BrenzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Giengen an der Brenz
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 18.12.2013
- Datenstand
- 2026-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Achim Ziegler
Giengen an der Brenz
Kornelia Ziegler-Schildknecht
Giengen an der Brenz
Regina Ziegler-Henn
Giengen an der Brenz
Ziegler Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Giengen an der Brenz
Gerd Klöpfer
Giengen an der Brenz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen ProkuristenRichard Diemer
Aalen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Albert Ziegler KG. Giengen an der Brenz
- Albert Ziegler, Schlauch-u.. Feuerlöschgerätefabrik, gegründet 1891 Giengen an der Brenz
- Albert Ziegler GmbH & Co. KG Giengen an der Brenz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 244/11 · AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 28.07.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG), Memminger Str. 28, 89537 Giengen, vertreten durch den Gesellschafter Achim Albert Ziegler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660078
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Sorg
1. Die Prüfung der bis 01.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 28.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 244/11 · AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 30.03.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG), Memminger Str. 28, 89537 Giengen, vertreten durch den Gesellschafter Achim Albert Ziegler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660078
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Sorg
Die weiteren Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses werden wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 11.03.2026 für alle Mitglieder des Gläubigerausschusses. Es handelt sich hierbei um die Auslagen für die Kassenprüfung für den Zeitraum Juli 2025 bis Februar 2026.
Der Nettobetrag beläuft sich gem. Rechnung vom 06.03.2026 (RE-Nr: 0186/2026) auf BETRAG EUR.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Diese Auslagen sind auf die Vergütung des Gläubigerausschusses anzurechnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 244/11 · AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 04.09.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG), Memminger Str. 28, 89537 Giengen, vertreten durch den Gesellschafter Achim Albert Ziegler
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660078
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Sorg
Die weiteren Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder Rechtsanwälte Traut Rudi Neidlein, Fritz-Schneider-Str. 43, 89518 Heidenheim und Christian Wittwer, Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart werden wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Auslagen für die Kassenprüfung durch Herrn Joachim Krämer für den Zeitraum Dezember 2023 bis Juli 2023 in Höhe von 12.826,25 € erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Jochen Traut vom 21.08.2024 für alle Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Die Auslagen für die Kassenprüfung waren gem. § 17 InsVV in Höhe von insgesamt 12.826,25EUR festzusetzen, §§ 18 Abs. 1 InsVV, §§ 64, 65, 73 InsO.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Eine Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen Mitglieder des Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten der durch den Gläubigerausschuss beauftragten Externen nicht gegenüber einem einzelnen Ausschussmitglied abgerechnet werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 04.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 244/11 · AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 31.01.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG), Memminger Str. 28, 89537 Giengen, vertreten durch die Komplementärin Ziegler Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Albert Karl Jugel
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660078
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Sorg
Die weiteren Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder Rechtsanwälte Traut, Am Stadtwald 43, 53177 Bonn, Rudi Neidlein, Fritz-Schneider-Str. 43, 89518 Heidenheim und Christian Wittwer, Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart werden wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Auslagen für die Kassenprüfung durch Herrn Joachim Krämer für den Zeitraum Mai 2023 bis November 2023 in Höhe von 8.933,63 € erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Jochen Traut vom 27.01.2024 für alle Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Die weiteren Ausschussmitlieder haben sich dem Festsetzungsantrag angeschlossen.
Die Auslagen für die Kassenprüfung waren gem. § 17 InsVV in Höhe von insgesamt 8.933,63 EUR festzusetzen, §§ 18 Abs. 1 InsVV, §§ 64, 65, 73 InsO.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Eine Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen Mitglieder des Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten der durch den Gläubigerausschuss beauftragten Externen nicht gegenüber einem einzelnen Ausschussmitglied abgerechnet werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 31.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 244/11 · AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 09.03.2023
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG), Memminger Str. 28, 89537 Giengen, vertreten durch die Komplementärin Ziegler Beteiligungs GmbH, Memminger Str. 28, 89537 Giengen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Albert Karl Jugel, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Heidemühlweg 43, 01324 Dresden
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660078
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm
1. Die Prüfung der bis 03.04.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2244, 2245 sowie Nr. 362 Forderung Nr. 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 06.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 244/11 · AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 17.07.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG),
vertreten durch die Komplementärin Ziegler Beteiligungs GmbH, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Albert Karl Jugel, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Memminger Str. 28, 89537 Giengen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660078
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler, Herdbruckerstraße 30, 89073 Ulm
- Insolvenzverwalter -
Christian Wittwer, - Direktor Landesbank Baden-Württemberg - Leiter
Kreditüberwachung, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart
- Mitglied des Gläubigerausschusses zu 1 -
Rudi Neidlein, Fritz-Schneider-Str. 43, 89518 Heidenheim
- Mitglied des Gläubigerausschusses zu 2 -
Herr Rechtsanwalt Jochen Traut, Am Stadtwald 43, 53117 Bonn
- Mitglied des Gläubigerausschusses zu 3 -
Die teilweisen Auslagen des Gläubigerausschusses werden wie folgt festgesetzt:
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Mitglied des Gläubigerausschusses wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Auslagen für die Kassenprüfung durch Herrn Joachim Krämer
für den Zeitraum ab Eröffnung bis 05-07/2018 in Höhe von 254.982,58 €
einschließlich Umsatzsteuer erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des
Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Jochen Traut vom 22.03.2019 für alle
Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Die Auslagen für die Kassenprüfung waren gem. § 17 InsVV in Höhe von insgesamt
214.271,08 EUR festzusetzen, §§ 18 Abs. 1 InsVV, §§ 64, 65, 73 InsO.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.
Ein Festsetzung der Auslagen auf die einzelnen Mitglieder des
Gläubigerausschusses ist vorliegend nicht möglich, da die Kosten der durch den
Gläubigeraussschuss beauftragten Externen nicht gegenüber einem einzelen
Ausschussmitglied abgerechnet werden können.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 11.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 244/11 · AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 16.01.2018
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Albert Ziegler GmbH & Co KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Ziegler Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Prof. Dr. Albert Jugel, Memminger Str. 28, 89537 Giengen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660078
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Sorg, Herdbruckerstraße 30,
89073 Ulm
Rechtsanwalt Dr. Bruno M. Kübler, Herdbruckerstraße 30, 89073 Ulm
- Insolvenzverwalter -
Hinweis:
Beschluss und Gründe sind komplett, die Bewilligungsbeträge wurden mit XXX
überschrieben.
Beschluss:
Die Entnahme der jährlichen Versicherungsprämie für die abgeschlossene
Zusatz-Haftpflichtversicherung gem. § 9 i.V.m. § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV für die
Jahre 2011 bis 2018 in Höhe von insgesamt XXX EUR (incl. USt.) als auch für die
weitere Dauer des Insolvenzverfahrens in Höhe von XXX EUR (incl. USt.) jährlich
als jährliche Auslage aus der Masse wird bewilligt.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 25.10.2017 beantragte der Insolvenzverwalter, dass das
Gericht die Entnahme der jährlichen Versicherungsprämie für die abgeschlossene
Zusatz-Haftpflichtversicherung gem. § 9 i.V.m. § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV für die
Jahre 2011 bis 2018 sowie für die weitere Dauer des Insolvenzverfahrens
bewilligt. Dem Antrag waren eine Begründung und die Prämienabrechnungen für die
Jahre 2011 bis 2018 beigefügt.
Die Schuldnerin sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden zum Antrag
gehört. Einwendungen wurden keine erhoben.
Dem Antrag war zu entsprechen.
Gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV sind die Kosten einer angemessenen zusätzlichen
Haftpflichtversicherung gesondert als Auslagen zu erstatten, wenn die
Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist.
Die jährlichen Versicherungsprämien für die abgeschlossene
Zusatzhaftpflichtversicherung betragen für die Abrechnungszeiträume:
- 16.08.2011 - 16.08.2012: XXX € zzgl. USt. XXX € = XXX €
- 16.08.2012 - 16.08.2013: XXX € zzgl. USt. XXX € = XXX €
- 16.08.2013 - 16.08.2014: XXX € zzgl. USt. XXX € = XXX €
- 16.08.2014 - 16.08.2015: XXX € zzgl. USt. XXX € = XXX €
- 16.08.2015 - 16.08.2016: XXX € zzgl. USt. XXX € = XXX €
- 16.08.2016 - 16.08.2017: XXX € zzgl. USt. XXX € = XXX €
- 16.08.2017 - 16.08.2018: XXX € zzgl. USt. XXX € = XXX €
Summe: = XXX €
Der Insolvenzverwalter hat in seiner Begründung hinreichend dargelegt, dass im
vorliegenden Verfahren ein besonderes Haftungsrisiko gegeben ist, so dass der
Abschluss einer Zusatzhaftpflichtversicherung angemessen ist. Auf die
Begründung Bl. 1198 ff. wird Bezug genommen. Als besonderes Haftungsrisiko wird
die Betriebsfortführung mit seinen Risiken sowie die Gründung einer
Auffanggesellschaft angeführt.
Die Entnahme wird auch für die weitere Dauer des Insolvenzverfahrens bewilligt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 15.01.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 1 IN 244/11 · AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 15.09.2016
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Albert Ziegler GmbH & Co KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin
Ziegler Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr.
Albert
Jugel, Memminger Str. 28, 89537 Giengen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660078
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Sorg, Herdbruckerstraße 30,
89073
Ulm
-
findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt.
Verfügbar sind 16.500.000,00 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind
Forderungen in Höhe von 43.740.625,18 Euro.
Ferner sind Rückstellungen für absonderungsberechtigte Gläubiger in Höhe von
3.442.829,40 Euro (Ausfallforderungen) zu bilden.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 15.09.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 244/11 · AZG Feuerwehrabwicklungs GmbH & Co. KG (früher Albert Ziegler GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 29.12.2015
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
Beschluss
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Albert Ziegler GmbH & Co KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin
Ziegler Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr.
Albert
Jugel, Memminger Str. 28, 89537 Giengen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 660078
- Schuldnerin -
Zustellungsbevollmächtigter:
Tobias Sorg, Herdbruckerstraße 30, 89073 Ulm
-
1. Die Prüfung der bis 26.02.2016 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.03.2016 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9 + 7
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung
ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
-
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 29.12.2015
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 244/11 · Albert Ziegler GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 660078 HRA 660078:Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, Memminger Straße 28, 89537 Giengen an der Brenz.Firma geändert; nun: AZG Feuerwehrabwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG.
HRA 660078 Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, Memminger Straße 28, 89537 Giengen an der Brenz. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Aalen, 1 IN 24…
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 244/11 · Albert Ziegler GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 244/11 · Albert Ziegler GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 244/11 · Albert Ziegler GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 244/11 · Albert Ziegler GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 1 IN 244/11
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRA 660078
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 660078 Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, Memminger Straße 28, 89537 Giengen an der Brenz. Prokura erloschen: Ziegler-Schildknecht, Kornelia, Giengen an der Brenz, *XX.XX.XXXX.
HRA 660078 Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, Memminger Straße 28, 89537 Giengen an der Brenz. Prokura erloschen: Hitzler, Jörg, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX.
HRA 660078 Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, (Memminger Straße 28, 89537 Giengen an der Brenz).Prokura erloschen: Ziegler, Elisabeth, geb. Mücke, Giengen an der Brenz.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.