HRB 26793

AZ Dachsysteme GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Muldenstraße 6, 08371 Glauchau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Glauchau
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
09.08.2022
Datenstand
2025-09-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Kai Bergholz

Zwickau

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. AZ Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt) Zwickau
  2. AZ Dachsysteme GmbH Zwickau
  3. AZ Dachsysteme GmbH Crimmitschau

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Reparatur von Dachanlagen, Handel mit dazugehörenden Materialien

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 806/22 · AZ Dachsysteme GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 806/22
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26793
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 806/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ Dachsysteme GmbH, vertr. d.d. Gesellschafter Muldenstraße 6, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26793
vertreten durch den Gesellschafter Thomas Prietsch
ergeht am 24.07.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Das Insolvenzverfahren wird gemäß § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 319 IN 806/22 · AZ Dachsysteme GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 806/22
Wirksam am
05.08.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26793
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 806/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ Dachsysteme GmbH, vertr. d.d. Gesellschafter Muldenstraße 6, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26793
vertreten durch den Gesellschafter Thomas Prietsch

ergeht am 01.08.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum

02.10.2025

zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:

|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.

Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 55.392,45 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 1.067,90 EUR zur Verfügung.

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 319 IN 806/22 · AZ Dachsysteme GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 806/22
Wirksam am
24.06.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26793
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 319 IN 806/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ Dachsysteme GmbH, vertr. d.d. Gesellschafter Muldenstraße 6, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26793
vertreten durch den Gesellschafter Thomas Prietsch
ergeht am 23.06.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.07.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 319 IN 806/22 · AZ Dachsysteme GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 806/22
Wirksam am
19.10.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26793
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 314 IN 806/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ Dachsysteme GmbH, vertr. d.d. Gesellschafter Muldenstraße 6, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26793
vertreten durch den Gesellschafter Thomas Prietsch

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 14.10.2022 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 319 IN 806/22 · AZ Dachsysteme GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
319 IN 806/22
Wirksam am
05.08.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26793
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 314 IN 806/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AZ Dachsysteme GmbH, vertr. d.d. Gesellschafter Muldenstraße 6, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26793
vertreten durch den Gesellschafter Thomas Prietsch

ergeht am 04.08.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Dachdeckerhandwerk) wird am 04.08.2022 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 23.09.2022 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.11.2022 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der Beschluss kann für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26793 HRB 26793: AZ Dachsysteme GmbH, Crimmitschau, Arndtstraße 32, 08451 Crimmitschau. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 hat die Änderung der Ziffer I. (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsve…
HRB 26793: AZ Dachsysteme GmbH, Crimmitschau, Arndtstraße 32, 08451 Crimmitschau. Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2020 hat die Änderung der Ziffer I. (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Glauchau. Änderung der Geschäftsanschrift: Muldenstraße 6, 08371 Glauchau.
Veränderungen
HRB 26793 HRB 26793: AZ Dachsysteme GmbH, Zwickau, Samuel-Heinicke-Straße 47, 08058 Zwickau. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 hat die Änderung der Ziff. 1. (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsve…
HRB 26793: AZ Dachsysteme GmbH, Zwickau, Samuel-Heinicke-Straße 47, 08058 Zwickau. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 hat die Änderung der Ziff. 1. (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Crimmitschau. Änderung der Geschäftsanschrift: Arndtstraße 32, 08451 Crimmitschau.
Veränderungen
HRB 26793 HRB 26793:AZ Dachsysteme GmbH, Zwickau, Samuel-Heinicke-Straße 47, 08058 Zwickau.Vertretungsbefugnis geändert; Geschäftsführer: Bergholz, Kai, Zwickau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befug…
HRB 26793:AZ Dachsysteme GmbH, Zwickau, Samuel-Heinicke-Straße 47, 08058 Zwickau.Vertretungsbefugnis geändert; Geschäftsführer: Bergholz, Kai, Zwickau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 26793 HRB 26793:AZ Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Samuel-Heinicke-Straße 47, 08058 Zwickau.Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000…
HRB 26793:AZ Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Samuel-Heinicke-Straße 47, 08058 Zwickau.Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden geändert: Ziff. 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma), Ziff. 3 (Stammkapital). Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neue Firma: AZ Dachsysteme GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Veränderungen
HRB 26793 AZ Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Kantstraße 14, 08062 Zwickau. Änderung der Geschäftsanschrift: Samuel-Heinicke-Straße 47, 08062 Zwickau.
AZ Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Kantstraße 14, 08062 Zwickau. Änderung der Geschäftsanschrift: Samuel-Heinicke-Straße 47, 08062 Zwickau.
Neueintragungen
HRB 26793 AZ Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Kantstraße 14, 08062 Zwickau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2011. Geschäftsanschrift: Kantstraße 14, 08062 Zwickau. Ge…
AZ Dachsysteme UG (haftungsbeschränkt), Zwickau, Kantstraße 14, 08062 Zwickau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2011. Geschäftsanschrift: Kantstraße 14, 08062 Zwickau. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Reparatur von Dachanlagen, Handel mit dazugehörenden Materialien. Stammkapital: 500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Bergholz, Kai, Zwickau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.