HRB 73653

AYOXXA Biosystems GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 35 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Altstadtsee 168. V V GmbH Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 35
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70a IN 208/22 · AYOXXA Biosystems GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 208/22
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
Köln, HRB 73653
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 208/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73653 eingetragenen AYOXXA Biosystems GmbH, Nattermannallee 1, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Fehr, Garnisonskirchplatz 1, 10178 Berlin und Herrn Dr. Albrecht Georg Erdmann Läufer, Sopienstraße 6, 30159 Hannover

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Rechtsanwälte, Kantstr. 164, 10623 Berlin

ist am 28.11.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
12.10.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70a IN 208/22
Amtsgericht Köln, 11.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70a IN 208/22 · AYOXXA Biosystems GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 208/22
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
Köln, HRB 73653
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 208/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73653 eingetragenen AYOXXA Biosystems GmbH, Nattermannallee 1, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Fehr, Nattermannallee 1, 50829 Köln und Herrn Dr. Albrecht Georg Erdmann Läufer, Nattermannallee 1, 50829 Köln

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren, ist die Festsetzung

einer Erhöhung des Regelsatzes auf 65 %

und damit auf den Betrag von XXX € gerechtfertigt.

Die Festsetzung erfolgte im Rahmen der zulässigen Gesamtschau. Es ist nicht erforderlich, für sämtliche einen Mehr- oder Minderaufwand verursachenden Tätigkeiten des Insolvenzverwalters zunächst einzeln gesonderte Zu- und Abschläge festzusetzen. Eine solche Vorgehensweise wird in vielen Fällen schon deshalb unzweckmäßig sein, weil sich einzelne Zu- und Abschlagstatbestände in ihren Voraussetzungen häufig überschneiden (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204 Rn. 12 mwN; vom 21. Juli 2016 - IX ZB 70/14 BGHZ 211, 225 Rn. 57). Entscheidend ist stets die Gesamtschau, bei welcher das Gericht unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder den Gesamtabschlag festzulegen hat. Maßgebend ist eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung, welche das Gericht stets nachvollziehbar anhand des Einzelfalls zu begründen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006, aaO mwN). Dieser vorausgehen muss in jedem Fall eine genaue Überprüfung und Beurteilung aller in Frage kommenden Zu- und Abschlagstatbestände, insbesondere der vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter beantragten Zuschläge. Der Bewertung der Höhe jedes einzelnen Zuschlags bedarf es nicht.
Für einen Zuschlag ist maßgeblich, ob die Bearbeitung den (vorl.) Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand.
Nicht jede Abweichung vom Normalfall rechtfertigt einen Zu- oder Abschlag; vielmehr muss die Abweichung so signifikant sein, dass erkennbar ein Missverhältnis entstünde, wenn nicht die besondere und vom Umfang her erhebliche Tätigkeit des (vorläufigen) Verwalters auch in einer vom Normalfall abweichenden Festsetzung der Vergütung ihren Niederschlag fände (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, ZIP 2007, 2226 Rn. 15; vom 22. Juni 2017 - IX ZB 65/15, ZInsO 2017, 1694 Rn. 7) und Rnd.-Nr. 37 oben).
Der vorläufige Verwalter macht vorliegend Zuschläge geltend für die Betriebsfortführung, bei welcher unter anderem die Buchführung des Schuldners erarbeitet und Zahlungszusagen mit Lieferanten und Dienstleistern im In- und Ausland geklärt werden mussten. Weiter wird ein Zuschlag geltend gemacht für Sanierungsbemühungen, bei welchen mit einer Vielzahl von Investoren Gespräche stattfanden.
Auch für die Vorfinanzierung Insolvenzgeld für 42 Arbeitnehmer wird ein weiterer Zuschlag geltend gemacht.
Bei der Bemessung der Zuschläge ist zu berücksichtigen, dass Fremdleistungen in Anspruch genommen wurden.
Für die Insolvenzgeldvorfinanzierung wurden für Fremdleistungen Kosten in Höhe von 7197,12 € verursacht.
Für die Bewertung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens wurden Kosten für Fremdleistungen in Höhe von 5890,50 € verursacht.
Für die Begleitung des M&A-Prozesses sind Kosten für Fremdleistungen in Höhe von 6961,50 € entstanden.
Unter Gesamtwürdigung des hiesigen Verfahrens erscheint der beantragte Zuschlag in Höhe von 40 % angemessen und war antragsgemäß festzusetzen. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.07.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 eingesehen werden.

70a IN 208/22
Amtsgericht Köln, 11.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70a IN 208/22 · AYOXXA Biosystems GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 208/22
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
Köln, HRB 73653
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 208/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73653 eingetragenen AYOXXA Biosystems GmbH, Nattermannallee 1, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Fehr, Nattermannallee 1, 50829 Köln und Herrn Dr. Albrecht Georg Erdmann Läufer, Nattermannallee 1, 50829 Köln

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 376.692,00 € zugrunde gelegt.

Vorliegend wurden Ausgaben für Fremdleistungen getätigt.
Für Lohnbuchführungskosten sind Kosten für Fremdleistungen in Höhe von 3094,60 € entstanden.
Für die Akteneinlagerung sind Kosten für Fremdleistungen in Höhe von 6951,09 € entstanden.
Für Wartungskosten sind Kosten für Fremdleistungen in Höhe von 4448,08 € entstanden.
Für Rechts- und Beratungskosten und Abschluss- und Prüfkosten sind Fremdleistungen in Höhe von 30626,62 € entstanden. Hierbei wurde insbesondere die Umsatzsteuersonderprüfung begleitet für das Geschäftsjahr 2023, es wurden Steuerbescheide geprüft und Steuererklärungen erstellt.
Für den Einzug offener Forderungen sind Kosten für Fremdleistungen in Höhe von 1214,99 € entstanden.
Der Verwalter macht vorliegend keine Zuschläge auf seine Vergütung geltend.
Ein Abschlag auf die Vergütung erscheint trotz der in Anspruch genommenen Fremdleistungen nicht angezeigt.
Die Vergütung des Verwalters war daher antragsgemäß festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.07.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 eingesehen werden.

70a IN 208/22
Amtsgericht Köln, 11.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70a IN 208/22 · AYOXXA Biosystems GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 208/22
Wirksam am
09.04.2025
Registerbezug
Köln, HRB 73653
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 208/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73653 eingetragenen AYOXXA Biosystems GmbH, Nattermannallee 1, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Fehr, Nattermannallee 1, 50829 Köln und Herrn Dr. Albrecht Georg Erdmann Läufer, Nattermannallee 1, 50829 Köln

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 20.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70a IN 208/22
Amtsgericht Köln, 03.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 208/22 · AYOXXA Biosystems GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 208/22
Wirksam am
06.12.2022
Registerbezug
Köln, HRB 73653
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 208/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73653 eingetragenen AYOXXA Biosystems GmbH, Nattermannallee 1, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Fehr, Nattermannallee 1, 50829 Köln und Herrn Dr. Albrecht Georg Erdmann Läufer, Nattermannallee 1, 50829 Köln

ist am 28.11.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70a IN 208/22
Amtsgericht Köln, 02.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70a IN 208/22 · AYOXXA Biosystems GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 208/22
Wirksam am
04.11.2022
Registerbezug
Köln, HRB 73653
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 208/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73653 eingetragenen AYOXXA Biosystems GmbH, Nattermannallee 1, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Fehr, Nattermannallee 1, 50829 Köln und Herrn Dr. Albrecht Georg Erdmann Läufer, Nattermannallee 1, 50829 Köln

Geschäftszweig: die Forschung an und der Vertrieb und die Kommerzialisierung von Produkten im Bereich Biotechnologie;

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2022, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.09.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 99 22 30-0, Fax: 0221 99 22 3035.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.12.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 25.01.2023, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
einschließlich der Übertragung des Unternehmens der Schuldnerin im Ganzen auf eine Nachfolgegesellschaft bzw, der Genehmigung eines zu diesem Zeitpunkt bereits ggf. bestehenden Unternehmenskaufvertrags,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.01.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70a IN 208/22
Amtsgericht Köln, 01.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70a IN 208/22 · AYOXXA Biosystems GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70a IN 208/22
Wirksam am
16.09.2022
Registerbezug
Köln, HRB 73653
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 208/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 73653 eingetragenen AYOXXA Biosystems GmbH, Nattermannallee 1, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Markus Fehr, Nattermannallee 1, 50829 Köln und Herrn Dr. Albrecht Georg Erdmann Läufer, Nattermannallee 1, 50829 Köln

Geschäftszweig: die Forschung an und der Vertrieb und die Kommerzialisierung von Produkten im Bereich Biotechnologie;

ist am 15.09.2022, um 13:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70a IN 208/22
Amtsgericht Köln, 15.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2022 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbes…
HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2022 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurde insbesondere beschlossen, das abgelaufene Genehmigte Kapital I/2020 aufzuheben, soweit es noch nicht ausgeschöpft war. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Dr. Läufer, Albrecht Georg Erdmann, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Fehr, Markus, Biberach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Zumbansen, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Zumbansen, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Zumbansen, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 73653 HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Beirates eingereicht worden.
HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Beirates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Turner, Rodney, San Francisco / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, wei…
HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Turner, Rodney, San Francisco / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin; Geschäftsführer: Dr. Zumbansen, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Läufer, Albrecht Georg Erdmann, Hannover, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2020) ist die E…
HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Aufgrund der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.09.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I/2020) ist die Erhöhung des Stammkapitals um 22.735,00 Euro durchgeführt. Durch Beschluss der Geschäftsführung vom 17.02.2021 ist § 4 des Gesellschaftsvertrages geändert. Neues Stammkapital: 1.105.538,00 EUR. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Beirates, bis zum 30.06.2021 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.190,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 3.190 neuen Geschäftsanteilen mit einem Nennwert von jeweils 1,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2020).
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapit…
HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 729.287,00 EUR beschlossen. Des weiteren wurde ein genehmigtes Kapital I 2020 geschaffen und entsprechend ein § 4.4 eingefügt. Der Gesellschaftsvertrag wurde neu gefasst. Neues Stammkapital: 1.082.803,00 EUR. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Beirates, bis zum 30.06.2021 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 25.925,00 EUR gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 25.925 neuen Geschäftsanteilen mit einem Nennwert von jeweils 1,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2020).
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Dr. Zumbansen, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt …
HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Dr. Zumbansen, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Beirates eingereicht worden.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Kintzel, Wolfgang, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 73653: AYOXXA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Kintzel, Wolfgang, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 16.05.2018 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Ziffer 1 Absatz 1.1…
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 16.05.2018 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Ziffer 1 Absatz 1.1 zu ändern; das Stammkapital um 3.500,00 EUR auf 353.516,00 Euro zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Ziffer 4 Absatz 4.1 zu ändern. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 7 (Einziehung) Absatz 7.1 und Absatz 7.4, sowie Ziffer 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: AYOXXA Biosystems GmbH. Neues Stammkapital: 353.516,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erh…
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 108.457,00 EUR auf 350.016,00 EUR beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffern 7 (Einziehung) beschlossen. Neues Stammkapital: 350.016,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Prokura erloschen: Richter, Andreas Friedmar.
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Prokura erloschen: Richter, Andreas Friedmar.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Kintzel, Wolfgang, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Turner, Rodney, San Franci…
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Kintzel, Wolfgang, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Turner, Rodney, San Francisco / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapit…
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 73.579,00 EUR beschlossen. Des weiteren wurde der Gesellschaftsvertrag in § 10 (Gesellschafterversammlung) geändert. Neues Stammkapital: 241.559,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden. Bestellt als Geschäftsführer: Kintzel, Wolfgan…
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden. Bestellt als Geschäftsführer: Kintzel, Wolfgang, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2017/15.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt 4. Absatz 4.1 und mit …
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2017/15.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt 4. Absatz 4.1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.030,00 EUR auf 167.980,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 167.980,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Zumbansen, Markus, Köln, *XX.XX.…
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Zumbansen, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Turner, Rodney, San Francisco / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapit…
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.429,00 EUR beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 7 (Einziehung) entsprechend angepasst. 142.950,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Einzelprokura: Richter, Andreas Friedmar, Meerbusch, *XX.XX.XXXX.
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Einzelprokura: Richter, Andreas Friedmar, Meerbusch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapit…
HRB 73653: AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 17.036,00 EUR beschlossen. Durch Gesellschafterbeschluss vom 24.11.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. 141.521,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653:AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln.Aufgrund der der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2014 erteilten Ermächtigung, das Stammkapital der Gesells…
HRB 73653:AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln.Aufgrund der der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2014 erteilten Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2014 um bis zu 22.223,00 EUR zu erhöhen, ist die Erhöhung um 18.874,00 EUR auf 124.485,00 EUR durchgeführt. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2014 hat die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4.1 (Stammkapital) beschlossen. Ferner wurde geändert Ziffer 12.3 (Beirat). 124.485,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 HRB 73653:AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammka…
HRB 73653:AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.021,00 EUR beschlossen. Die Satzung wurde insgesamt neu gefasst. 105.611,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4.1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals …
AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4.1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.990,00 EUR auf 55.590,00 EUR beschlossen. Des weiteren wurde der Gesellschaftsvertrag in § 7 Ziffer 1 (Einziehung) geändert. 55.590,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.06.2012 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere. das Stammkapital um w…
AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 29.06.2012 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen, insbesondere. das Stammkapital um weitere 7.000,00 EUR auf 51.600,00 EUR zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 4.1 zu ändern. 51.600,00 EUR.
Veränderungen
HRB 73653 AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4.1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals …
AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Nattermannallee 1, 50829 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4.1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 13.600,00 EUR auf 44.600,00 EUR beschlossen. 44.600,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Andreas, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 73653 AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Titusstraße 26, 50678 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nattermannallee 1, 50829 Köln.
AyoxxA Biosystems GmbH, Köln, Titusstraße 26, 50678 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nattermannallee 1, 50829 Köln.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.