HRB 125879

AY Transporte, Import & Export GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67a IN 99/20 · AY Transporte, Import & Export GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 99/20
Wirksam am
27.06.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 125879
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 99/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125879 eingetragenen AY Transporte, Import & Export GmbH, Schnackenburgallee 116, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gönül Ay

soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.614.068,55 EUR.

Zur Verteilung steht ein Betrag von 1.234.247,13 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.

67a IN 99/20
Amtsgericht Hamburg, 27.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 67a IN 99/20 · AY Transporte, Import & Export GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 99/20
Wirksam am
06.06.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 125879
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 99/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125879 eingetragenen AY Transporte, Import & Export GmbH, Schnackenburgallee 116, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gönül Ay

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
22.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
¿ zur Schlussrechnung des Verwalters;
¿ zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
¿ Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
¿ Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 99/20
Amtsgericht Hamburg, 03.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67a IN 99/20 · AY Transporte, Import & Export GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 99/20
Wirksam am
20.12.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 125879
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 99/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125879 eingetragenen AY Transporte, Import & Export GmbH, Schnackenburgallee 116, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gönül Ay,

Auf die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters vom 13.07.2023 wird der Beschluss vom 06.07.2023 abgeändert und wie folgt klargestellt:

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marko Jessen, Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburg wurden mit Beschluss vom 06.07.2023 festgesetzt auf den

Endbetrag EUR.

Der mit Beschluss vom 01.12.2022 festgesetzte Vorschuss i.H.v. EUR ist von dem obigen Endbetrag
n i c h t
in Abzug zu bringen.
Mithin kann der Endbetrag i.H.v. EUR der verwalteten Masse entnommen werden.
Zugleich wird der Beschluss vom 01.12.2022 wegen offenbarer Unrichtigkeit amtswegig dahingehend berichtigt dass es heißen muss: "... wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:".

Gründe:

Zutreffend weist der vorläufige Insolvenzverwalter mit seiner o.g. sofortigen Beschwerde darauf hin, dass der Vorschuss nicht die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, sondern die Vergütung des Insolvenzverwalters betrifft. In dem Beschluss vom 01.12.2022 (betr. d. Vorschuss) wurde unzutreffend das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgeführt. Zutreffend ist jedoch, das der Vorschuss auf das Entgelt des Insolvenzverwalters zu bewilligen war und werden sollte.
Der o.g. sofortigen Beschwerde war daher abzuhelfen und gleichzeitig der Beschluss vom 01.12.2022 zu berichtigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B416 eingesehen werden.

67a IN 99/20
Amtsgericht Hamburg, 20.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 99/20 · AY Transporte, Import & Export GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 99/20
Wirksam am
08.12.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 125879
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 99/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125879 eingetragenen AY Transporte, Import & Export GmbH, Schnackenburgallee 116, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gönül Ay,

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 04.01.2024, 10:10 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.12.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B416 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 99/20
Amtsgericht Hamburg, 07.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67a IN 99/20 · AY Transporte, Import & Export GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 99/20
Wirksam am
10.07.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 125879
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 99/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125879 eingetragenen AY Transporte, Import & Export GmbH, Schnackenburgallee 116, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gönül Ay

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marko Jessen, Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburg wie folgt festgesetzt:

Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Der mit Beschluss vom 01.12.2022 festgesetzte Vorschuss i.H.v. EUR ist von dem obigen Betrag in Abzug zu bringen.
Der Restbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 16.04.2020 bis zum 01.07.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 837.615,02 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 127,67 % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.03.2021 verwiesen. Seitens der Schuldnerin wurden Einwendungen nicht erhoben.
Für die Betriebsfortführung wird ein Zuschlag i.H.v. 42 % begehrt. Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung des Insolvenzverwalters sind 50 %. Hier wird ein Ausgleichszuschlag von 19,32 % berücksichtigt, wobei 25 % der Ausgangspunkt für die Vergleichsrechnung sind (s. Anlage 1). Es handelt es sich vorliegend um einen eher kleineren bis allenfalls mittleren Betrieb. Zwar waren viele Buchungen vorzunehmen, die jedoch nicht schwierig waren und auch wiederholten. Dass und ggf. wie umfangreich die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalters hinsichtlich des Landesbetriebs Verkehr Hamburg, der R + V Allgemeine Versicherung AG, der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG der Beiträge der Betriebshaftpflicht und des Hauptzollamts waren, ergibt sich aus der Begründung des Vergütungsantrages nicht. Auch ist nicht ersichtlich dass bei diesen Tätigkeiten streitige Fragen umfangreich und zeitraubend zu erörtern waren. Dass und ggf. in wie weit der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie der mit Aus- und Absonderungsrechte belasteten Fahrzeuge zu dem begehrten Zuschlag führen könnten, wurde vom vorläufigen Insolvenzverwalter nicht dargelegt.
Für die Übertragende Sanierung wird ein Zuschlag i.H.v. 139 % begehrt. Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung des Insolvenzverwalters sind 150 %. Hier wird ein Ausgleichszuschlag von 68,35% berücksichtigt, wobei 100 % der Ausgangspunkt für die Vergleichsrechnung sind (s. Anlage 2). Zu diesem Zuschlag werden vom vorläufigen Insolvenzverwalter Tätigkeiten aufgelistet, die regelmäßig im Rahmen übertragender Sanierungen vorzunehmen sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter hält den Gesamtzuschlag für die Sanierungsbemühungen auch unter Berücksichtigung seines "zeitlichen Aufwands" (S. 18 oben des Vergütungsantrages) ... für gerechtfertigt. Jedoch ist der zeitliche Aufwand des vorläufigen Insolvenzverwalters nirgends ersichtlich. Ob die übertragende Sanierung wirklich zeitlich aufwendig war, kann hier nicht beurteilt werden. Auf jeden Fall ergibt sich aus der Begründung des Vergütungsantrages, dass zumindest hinsichtlich des Zuschlags für die Betriebsfortführung Überschneidungen vorliegen. Dass diese Überschneidungen bei der Bemessung des Zuschlags bzw. der Zuschläge berücksichtigt wurden, ergibt sich aus dem Vergütungsantrag nicht.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist eine Tätigkeitsvergütung. Vorliegend ist bereits eine hohe Masse/Berechnungsgrundlage vorhanden, die zu einer entspr. hohen Vergütung führt. Dass zusätzlich Zuschläge i.H.v. insgesamt 196 % (fast das zweifache der Regelvergütung für ein Insolvenzverfahren) zu berücksichtigen sein sollten, ist nicht ersichtlich.

Unter Berücksichtigung der anderen Zuschläge wurden 102,67 % berücksichtigt.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B416 eingesehen werden.

67a IN 99/20
Amtsgericht Hamburg, 06.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67a IN 99/20 · AY Transporte, Import & Export GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 99/20
Wirksam am
02.12.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 125879
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 99/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125879 eingetragenen AY Transporte, Import & Export GmbH, Schnackenburgallee 116, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gönül Ay

wird auf das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:

Vorschuss EUR

Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.

Gründe:

Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.07.2020 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.

67a IN 99/20
Amtsgericht Hamburg, 01.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 99/20 · AY Transporte, Import & Export GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 99/20
Wirksam am
27.04.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 125879
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 99/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 125879 eingetragenen AY Transporte, Import & Export GmbH, Schnackenburgallee 116, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gönül Ay, Perlhuhnweg 9, 22549 Hamburg

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 09.06.2022, 09:55 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.05.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 99/20
Amtsgericht Hamburg, 26.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 125879 HRB 125879: AY Transporte, Import & Export GmbH, Hamburg, Volksparkstraße 50, 22525 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 99/20) vom 01.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das …
HRB 125879: AY Transporte, Import & Export GmbH, Hamburg, Volksparkstraße 50, 22525 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 99/20) vom 01.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 125879 AY Transporte, Import & Export GmbH, Hamburg, Volksparkstraße 50, 22525 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) …
AY Transporte, Import & Export GmbH, Hamburg, Volksparkstraße 50, 22525 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Im- und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere von Metallteilen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der erlaubnispflichtige gewerbliche Güterkraftverkehr, insbesondere Paketzustellungsdienste.
Neueintragungen
HRB 125879 AY Transporte, Import & Export GmbH, Hamburg, Volksparkstraße 50, 22525 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2012. Geschäftsanschrift: Volksparkstraße 50, 22525 Hamb…
AY Transporte, Import & Export GmbH, Hamburg, Volksparkstraße 50, 22525 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2012. Geschäftsanschrift: Volksparkstraße 50, 22525 Hamburg. Gegenstand: der Im- und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere von Metallteilen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der erlaubnisfreie Güterkraftverkehr bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger), insbesondere Paketzustellungsdienste. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Ay, Gönül, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.