HRB 200956
axanta AG
aktuell 27 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Oldenburg
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Registerdaten
- Sitz
- Oldenburg
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 03.09.2026
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 15.05.2026
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 13.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 05.05.2026
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 367.079,92 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 12.105,13 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 379.185,05 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Eine antragsgemäße Festsetzung konnte nicht erfolgen.
Die Möglichkeit der Gewährung von Vergütungszuschlägen gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2 InsVV hat im vorliegenden Fall nur zu einer Erhöhung der Regelvergütung um insgesamt 15 % geführt. Die Erhöhung ist angemessen aber auch ausreichenden.
Die Begründungen für den Ansatz von Zu- und Abschlägen auf die Regelvergütung sind in dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters angeführt. Auf die Begründungen wird insoweit Bezug genommen.
Soweit durch den Insolvenzverwalter für die erfolgte zeitweilige Betriebsfortführung sowie die Übernahme operativer Arbeiten ehemaliger Mitarbeiter der Insolvenzschuldnerin im Rahmen der anschließenden Betriebsabwicklung ein Zuschlag von insgesamt 20% (vor d. Vergleichsberechnung) auf die Regelvergütung in Ansatz gebracht wurde, ist dieser nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden.
Nach dem durch den bestellten Schlussrechnungsprüfer anderweitig dargestellten Überschuss aus der Betriebsfortfortführung, welcher sich der Insolvenzverwalter angeschlossen hat, ist ein Überschuss aus der Betriebsfortführung im eröffneten Insolvenzverfahren nicht mehr zu ermitteln.
Eine Vergleichsberechnung entfällt dieserhalb.
Nicht zu berücksichtigen war dagegen der beanspruchte weitere Zuschlag von 17,5 % auf die Regelvergütung im Zusammenhang mit ausgeübten Tätigkeiten betreffend den Rechtstreit gegen die Gläubigerin GmbH.
Ausweislich des Schlussberichts des Insolvenzverwalter (dort Abschnitt VIII. Ziffer 7.4.) hatte die GmbH bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Klage gegen die Insolvenzschuldnerin anhängig gemacht. In den Verfahren war die Insolvenzschuldnerin bereits anwaltlich vertreten.
Das Verfahren wurde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen und sodann zwecks Feststellung einer zur Insolvenztabelle angemeldeten indes vom Verwalter bestritten Forderung der Gläubigerin wieder aufgenommen.
In dem wieder aufgenommenen Rechtstreit war auch der Insolvenzverwalter -wenn auch anderweitig- anwaltlich vertreten.
Für die anwaltliche Vertretung nach Eröffnung des Insolvenzverfahren ist die gesetzliche Vergütung aus der Masse gezahlt worden.
Neben den zulässigerweise fremd vergebenen Advokaturdienstleistungen im Zusammenhang mit dem wieder aufgenommenen Passivprozess kann von dem Insolvenzverwalter kein weiterer Zuschlag auf die Regelvergütung beansprucht werden (Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 3 Rn. 234, beck-online). Die Aufarbeitung und Würdigung des Prozessstoffes sowie der daraus folgenden rechtlichen Beratung des Insolvenzverwalters ist Aufgabe der mit der Vertretung mandatierten Rechtsanwaltskanzlei.
Auch ein Erfolgszuschlag für die Quotenerhöhung durch Feststellung nur einer deutlich geringeren Forderung der klagenden Gläubigerin zur Insolvenztabelle ist nicht angezeigt (Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 3 Rn. 218, beck-online).
Der angesetzte Abschlag auf die Regelvergütung von -5% infolge der Bestellung als vorläufiger Insolvenzverwalter in dem Eröffnungsverfahren erscheint angemessen.
Dieser war daher antragsgemäß zu übernehmen.
Es verbleibt ein Zuschlag von insgesamt noch 15% auf die Regelvergütung, welcher auch im Rahmen einer Gesamtschau in diesem Verfahren als insgesamt angemessen aber auch ausreichend anzusehen ist.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 98,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 28 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 30.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 05.05.2026
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Dipl. Kfm. Dr. Bernd Sundermeier, Hans-Schütte-Straße 8, 26316 Varel, Tel.: 04451 913880, Fax: 04451 913839, E-Mail: info@sp-inso.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 198.221,87 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 469.686,70 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 30.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 05.05.2026
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 30.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 30.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 10.06.2024
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.07.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 05.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 04.03.2022
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.03.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 03.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 25.02.2022
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 23,20092 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 21.01.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 234.969,78 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Zusätzlich hat der vorläufige Insolvenzverwalter für den tatsächlichen Mehraufwand der Betriebsfortführung von zweieinhalb Monaten einen Zuschlag von insgesamt 25 % beantragt. Das Gericht hat die Höhe des beantragten Zuschlags geprüft und hält diesen für angemessen.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
Nach der schlüssigen Vergleichsberechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Zuschlag antragsgemäß auf bereinigt 23,20092 % festgesetzt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 24.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 27.01.2022
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 27.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 29.10.2021
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 27.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 200956 HRB 200956: axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 04.08.2021
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Kfm. Dr. Bernd Sundermeier, Hans-Schütte-Straße 8, 26316 Varel, Tel.: 04451 913880, Fax: 04451 913839, E-Mail: info@sp-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.09.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 12.10.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (21.09.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.10.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 03.08.2021
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 16 IN 17/21 · axanta AG · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
- Insolvenzgericht
- Oldenburg (Oldenburg)
- Aktenzeichen
- 16 IN 17/21
- Wirksam am
- 20.05.2021
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 200956
Huntestr. 12, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 200956), vertr.
d.: Nina Schonvogel, Sägereiweg 10, 26197 Großenkneten, (Vorstand), ist am
19.05.2021 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dipl. Kfm. Dr. Bernd Sundermeier, Hans-Schütte-Straße 8,
26316 Varel, Tel.: 04451 913880, Fax: 04451 913839, E-Mail: info@sp-inso.de
bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg
(Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 19.05.2021
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HRB 200956 HRB 200956: axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg. Nicht mehr Vorstand: Goetz, Udo, Oldenburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 200956 HRB 200956: axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg. Die Hauptversammlung vom 24.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Zweigniederlassung aufgehob…
HRB 200956 HRB 200956: axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg. Bestellt als Vorstand: Schonvogel, Nina, Großenkneten, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Schonvogel, Nina, Kirchhat…
HRB 200956 HRB 200956: axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg. Geändert, nun: Vorstand: Goetz, Udo, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich…
HRB 200956 HRB 200956: axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 200956 HRB 200956:Axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg.Die Hauptversammlung vom 17.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma besch…
HRB 200956 Axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg. Einzelprokura: Schonvogel, Nina, Kirchhatten, *XX.XX.XXXX.
HRB 200956 Axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Berlin, 13507 Berlin, Geschäftsanschrift: Am Borsigturm 29, 13507 Berlin.
HRB 200956 Axanta AG, Oldenburg, Huntestr. 12, 26135 Oldenburg.Geschäftsanschrift: Huntestr. 12, 26135 Oldenburg. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Frankfurt am Main, 60528 Fra…
HRB 200956 Axanta AG, Oldenburg, (Huntestr. 12, 26135 Oldenburg).Die Hauptversammlung vom 13.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Zusammensetzung und Vertretung) beschlossen.
HRB 200956 Axanta AG, Oldenburg (Bergstraße 17, 26122 Oldenburg). Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Düsseldorf, 40549 Düsseldorf.
HRB 200956 Axanta AG, Oldenburg (Bergstraße 17, 26122 Oldenburg). Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 200956 Axanta AG, Oldenburg (Bergstraße 17, 26122 Oldenburg). Nicht mehr Vorstand: Sauter, Andreas, Frankfurt/Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 200956 Axanta AG, Oldenburg (Bergstraße 17, 26122 Oldenburg). Die Hauptversammlung vom 16.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes b…
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