HRB 4934

AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köthen

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Registerdaten

Sitz
Köthen
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 28/26 · AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 28/26
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 4934
Geschäfts-Nr.: 2 IN 28/26 . In dem Insolvenzverfahren AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 4934), vertr. d.: Paul Kudlich, Maastrichter Straße 33, 41464 Neuss, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 08.06.2026 festgesetzt worden.
Zu den Gründen des Beschlusses:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs. 3 InsO eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergab sich aus dem von ihm vorgelegten Gutachten und seinem schlüssig vorgetragenen Vergütungsantrag.
Die Berechnung im Antrag entsprach den Regelungen der §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 10 ff. InsVV und war nicht zu beanstanden.
Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.

Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer 212, zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.06.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 2 IN 28/26 · AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 28/26
Wirksam am
08.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 4934
2 IN 28/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 4934), vertr. d.: Paul Kudlich, Maastrichter Straße 33, 41464 Neuss, (Geschäftsführer), wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens -mangels einer die Kosten des Verfahrens deckende Masse- abgewiesen. Es wird die Eintragung der Schuldnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die gemäß § 21 InsO durch die Beschlüsse vom 10. Und 16.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Der Gegenstandswert wird auf 2.751,98 EUR festgesetzt.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 01.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 28/26 · AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 28/26
Wirksam am
18.02.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 4934
Az.: 2 IN 28/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen (Anhalt) (AG Stendal, HRB 4934), vertr. d.: Paul Kudlich, Neuss, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2026 um 16.00 Uhr gegen die Schuldnerin die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, LL.M., BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Askanische Straße 117, 06842 Dessau-Roßlau, Tel.: 0340/21677790-0, Fax: 0340/21677790-29, E-Mail: dessau-rosslau@bbl-law.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 16.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4934 AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Köthen, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen.Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden die §§ 2 (Gegenstand des Unterneh…
AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Köthen, Mühlenbreite 49, 06366 Köthen.Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden die §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 5 (Geschäftsführung) geändert. Geschäftsanschrift: Mühlenbreite 49, 06366 Köthen. Neuer Gegenstand: Der Betrieb und die Verwaltung von Einrichtungen und Diensten der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe im Gebiet des vor der Kreis- gebietsneugliederung im Jahr 2007 bestehenden Landkreises Köthen, sowie in anderen Gebieten, sofern die jeweiligen zuständigen Gliederungen der AWO diese Tätigkeit ausdrücklich genehmigen. Zum Gegenstand gehören Angebote der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung sowie die Aus- und Weiterbildung. Vorbeugende, helfende und heilende und rehabilitierende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe, der Suchtberatung, der Psychatrie und Behindertenhilfe, der Familien-, Erziehung-, und Erholungshilfe, der Hilfe für ausländische Mitbürger sowie für Aussiedler; Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe; Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit, auch unter Einbeziehung von Maßnahmen und Aktionen im kulturellen und soziokulturellen Bereich; Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit ; Schulung und Fortbildung zu Themen der Wohlfahrtspflege; Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe; Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden und Selbsthilfeorganisationen, der Selbstverwaltungskörperschaften und der Kommunalverwaltung der Stadt; Pflege von Verbindungen zu befreundeten Organisationen; Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, welche sich im Gebiet des vor der Kreisgebietsneugliederung im Jahr 2007 bestehenden Landkreises Köthen sowie in anderen Gebieten befinden, sofern die jeweiligen zuständigen Gliederungen der AWO diese Übernahme ausdrücklich genehmigen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Pelzer, Frank, Köthen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 4934 AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Köthen (Mühlenbreite 49, 06366 Köthen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2003, noch vor Eintragung durch Beschluß der Gesellschaftervers…
AWO Soziale Dienste Köthen gGmbH, Köthen (Mühlenbreite 49, 06366 Köthen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2003, noch vor Eintragung durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2005 geändert in § 2 Abs. 2, § 11 Abs.2 und § 16 Abs.3. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb und Erwerb von Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe. Dazu gehören Angebote der ambulanten teilstationären und stationären Versorgung sowie die Aus- und Weiterbildung. Ferner vorbeugende, helfende und heilende und rehabilitierende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens insbesondere durch ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe, der Suchtberatung, der Psychatrie und Behindertenhilfe, der Familien-, Erziehungs- und Erholungshilfe, der Hilfe für ausländische Mitbürger sowie für Aussiedler; Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe, Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit,auch unter Einbeziehung von Maßnahmen und Aktionen im kulturellen und soziokulturellen Bereich; Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit; Schulung und Fortbildung zu Themen der Wohlfahrtspflege; Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Kinder-, Jugend- und Gesundheitshilfe; Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, Fachverbänden und Selbsthilfeorganisationen, der Selbstverwaltungskörperschaften und der Kommunalverwaltung der Stadt; Pflege von Verbindungen zu befreundeten Organisationen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pelzer, Frank, Köthen, *XX.XX.XXXX, stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.Nicht eingetragen:Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

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