HRB 29021
AWO Oberlausitz gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Reichenbach
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Registerdaten
- Sitz
- Reichenbach
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 533 IN 1411/26 · AWO Oberlausitz gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH (i.L.) · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 533 IN 1411/26
- Wirksam am
- 28.09.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 29021
Aktenzeichen: 533/564 IN 1411/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWO Oberlausitz gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH (i.L.), Straße der Jugend 2, 02708 Löbau, Amtsgericht Dresden , HRB 29021
vertreten durch den Liquidator Dirk Reinke
vertreten durch den Liquidator Albrecht Wagner
- wurde am 25.09.2026 um 13:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Torsten Sommer, Ermischstraße 2 b, 01067 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 79 66 95 0 Telefax: 0361 7312344
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 06.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.12.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29021 HRB 29021: AWO Oberlausitz gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH, Reichenbach, Gartenstr. 25, 02894 Reichenbach. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liq…
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