Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, unter Beachtung des § 34 c Gewerbeordnung vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Breich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
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Veränderungen
GnR 200254GnR 200254: AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Metzner, Susann, Bad Lobenstein, *XX.XX.XXXX.
GnR 200254: AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Metzner, Susann, Bad Lobenstein, *XX.XX.XXXX.
GnR 200254AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Bestellt: Vorstand: Kuchenbecker, Susann, Bad Lobenstein, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Vorstand: Dreßler, Rolf, Ba…
AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Bestellt: Vorstand: Kuchenbecker, Susann, Bad Lobenstein, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Vorstand: Dreßler, Rolf, Bad Lobenstein, *XX.XX.XXXX; Pößnecker, Dieter, Blankenstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 200254AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Die Generalversammlung vom 16.06.2012 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 5 (Eintrittsg…
AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Die Generalversammlung vom 16.06.2012 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung). Weiterhin wurd die Anlage zur Satzung im Punkt 1 ergänzt.
Veränderungen
GnR 200254AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Bestellt: Vorstand: Klaschka, Andreas, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Bestellt: Vorstand: Klaschka, Andreas, Nordhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 200254AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Die Generalversammlung vom 07.06.2008 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Zwec…
AWG Allgemeine Wohnungsgenossenschaft eG, Bad Lobenstein (Tulpenweg 1, 07356 Bad Lobenstein). Die Generalversammlung vom 07.06.2008 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). Gegenstand geändert, nun: Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, unter Beachtung des § 34 c Gewerbeordnung vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Breich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Gem. § 22 und 22a GenG wird zusätzlich bekannt gemacht: Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch sind in diesem Falle sofort nach Zulassung der Beteiligung 308,00 EUR (mindestens 1/10 je Geschäftsanteil) einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats/Quartals ab sind monatlich/vierteljährlich weitere 50,00 - 100,00 EUR einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.