HRB 57424

AWARES GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Dornhofstr. 34, 63263 Neu-Isenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neu-Isenburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
28.05.2025
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Frank Ammann

Heilbronn

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-29

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Erstellung von und Handel mit Produkten der Informationstechnologie sowie die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 328/25 · AWARES GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 328/25
Wirksam am
08.10.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 57424
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 328/25 Am 08.10.2025 um 11:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AWARES GmbH, Dornhofstraße 34, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 57424),
vertreten durch:
Frank Ammann, Ludwigsburger Straße 276, 74080 Heilbronn, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ado Michael Nika, Titotstraße 3, 74072 Heilbronn, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de, bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 12.11.2025.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 01.12.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 08.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 328/25 · AWARES GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 328/25
Wirksam am
22.05.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 57424
Az.: 8 IN 328/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AWARES GmbH, Dornhofstraße 34, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 57424), vertr. d.: Frank Ammann, Ludwigsburger Straße 276, 74080 Heilbronn, (Geschäftsführer), ist am 22.05.2025 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 22.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.