HRB 119316

Awahll Abbruch GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Wahll GmbH Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
27.08.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8 : Diese Veröffentlichung setzt die Löschungsfristen in Gang.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8 : In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch: Ahmed Dursun, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 22.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
03.04.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 04.05.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
11.03.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 04.05.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
11.11.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8 In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch:
Ahmed Dursun, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 09.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
15.02.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8 - In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch:
Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
16.10.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8 In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch: Ahmed Dursun, (Geschäftsführer),

werden für die vorläufige(n) Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR XXX.
Antragsgemäß erhält die vorläufige Insolvenzverwalterin die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 10.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
13.07.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
ist der Beschluss vom 01.06.23 berichtigt worden.

Die Adresse der Schuldnerin lautet: Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt

Statt Ahmed Dusun muss es richtig heißen: Ahmed Dursun

G r ü n d e :

Die Berichtigung erfolgt gemäß § 319 ZPO von Amts wegen aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main oder dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
05.07.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
ist der Beschluss vom 26.05.23 berichtigt worden.

Die Adresse der Schuldnerin lautet: Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt

Statt Ahmed Dusun muss es richtig heißen: Ahmed Dursun

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
05.06.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A-2-8 Am 26.05.2023 um 15:36 Uhr ist das Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Gernsheimer Straße 60, 64521 Groß-Gerau (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch:
Ahmed Dusun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 846 0, Fax: 069/ 94 54 846 77, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 21.08.2023
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 04.09.2023 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
31.05.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A: In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Gernsheimer Straße 60, 64521 Groß-Gerau (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch:
Ahmed Dusun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde am 26.05.2023 um 15:36 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:

Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 846 0, Fax: 069/ 94 54 846 77, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 26.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 873/22 A-2-8 · Awahll Abbruch GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Wirksam am
30.11.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 119316
810 IN 873/22 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Gernsheimer Straße 60, 64521 Groß-Gerau (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dusun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 29.11.2022 um 12:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9454846-0, Fax: 069/945484677, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 119316 HRB 119316: Wahll GmbH, Frankfurt am Main, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegens…
HRB 119316: Wahll GmbH, Frankfurt am Main, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Awahll Abbruch GmbH. Neuer Gegenstand: Abbruch und Entkernung von Gebäuden, Schadstoffsanierung.
Neueintragungen
HRB 119316 HRB 119316: Wahll GmbH, Frankfurt am Main, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.04.2020 mit Änderung vom 07.05.2020. Geschäftsanschr…
HRB 119316: Wahll GmbH, Frankfurt am Main, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.04.2020 mit Änderung vom 07.05.2020. Geschäftsanschrift: Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main. Gegenstand: schlüsselfertiges Bauen sowie Innen- und Außengewerke, Projektsteuerung, Auftragsakquise, Baudienstleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dursun, Ahmet, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.