HRB 10612
AW-WS Feinpapier GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 WiesbadenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Wiesbaden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 05.02.2020
- Datenstand
- 2025-02-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Agnes Marie Thérèse Roger
Vincennes/Frankreich
einzelvertretungsberechtigtReiner Odenbrett
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
PCS Consulting UG (haftungsbeschränkt)
HRB 24755 · Amtsgericht Wiesbaden
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Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-05 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Arjo Wiggins Feinpapier GmbH Wiesbaden
- Arjo Wiggins Feinpapier GmbH Linden
Gegenstand des Unternehmens
Einfuhr, Ausfuhr, Kauf, Verkauf, Verkaufsförderung und Herstellung von Feinpapier, Papier für graphische und industrielle Zwecke und ähnlichen Erzeugnissen, die technische Beratung und die Marktuntersuchung hinsichtlich dieser Erzeugnisse sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Geschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 10 IN 308/19 · AW-WS Feinpapier GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 308/19
- Wirksam am
- 15.11.2023
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 10612
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
09.01.2024.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 2 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 14.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 308/19 · AW-WS Feinpapier GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 308/19
- Wirksam am
- 27.03.2020
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 10612
GmbH, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, AG Wiesbaden HRB 10612
vertr.d.d.GF Reiner Odenbrett und Agnes Roger (AG Wiesbaden , HRB 10612), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AW-WS Feinpapier GmbH, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, AG Wiesbaden
HRB 10612
vertr.d.d.GF Reiner Odenbrett und Agnes Roger (AG Wiesbaden , HRB 10612),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
XXXXX € Nettovergütung nach § 11 InsVV
XXXXX € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXXXX € Auslagen zuzüglich
XXXXX € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXXXX € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, c/o BGP
Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180
89-100, Fax: 0611 / 180 89 -189, E-Mail: mail@bgp-insol.de wird gestattet, den
festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu
entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 14.08.2019 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von 4.937.877,85 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von XXXXX €. Dem vorläufigen Verwalter
steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 30 % festgesetzt wird.
XXXXXX
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124,
65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
König
Rechtspfleger
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 26.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 308/19 · AW-WS Feinpapier GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 308/19
- Wirksam am
- 23.03.2020
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 10612
- Insolvenzgericht -
10 IN 308/19
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AW-WS Feinpapier GmbH, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, AG Wiesbaden
HRB 10612
vertr.d.d.GF Reiner Odenbrett und Agnes Roger (AG Wiesbaden , HRB 10612),
Sachverständiger: Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, c/o BGP
Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180
89-100, Fax: 0611 / 180 89 -189, E-Mail: mail@bgp-insol.de
Wird der auf den 26.03.2020 anberaumte mündliche Berichts- und Prüfungstermin
aufgehoben.
Wiesbaden, 20.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10612 HRB 10612: AW-WS Feinpapier GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts weg…
Forderungsprüfung 10 IN 308/19 · AW-WS Feinpapier GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 308/19
- Wirksam am
- 31.01.2020
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 10612
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, AG Wiesbaden HRB 10612 vertr.d.d.GF
Reiner Odenbrett und Agnes Roger (AG Wiesbaden , HRB 10612), ist am 29.01.2020
um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, c/o BGP
Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180
89-100, Fax: 0611 / 180 89 -189, E-Mail: mail@bgp-insol.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.03.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 26.03.2020, 10:30 Uhr, 1.018,
Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 30.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10612 HRB 10612: AW-WS Feinpapier GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 308/2019) vom 14.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter b…
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 308/19 · AW-WS Feinpapier GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 308/19
- Wirksam am
- 14.08.2019
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 10612
Feinpapier GmbH, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, AG Wiesbaden HRB
10612 vertr.d.d.GF Reiner Odenbrett und Agnes Roger, ist am 14.08.2019 um 08:00
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße
7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89 -189, E-Mail:
mail@bgp-insol.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 14.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10612 HRB 10612: Arjo Wiggins Feinpapier GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Artikel 1 (Name und…
HRB 10612 HRB 10612:Arjo Wiggins Feinpapier GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.Nicht mehr Geschäftsführer: Adam, Thierry Pierre Georges, Yvré L'Evèque (72)/Frankreich / Frankreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 10612 Arjo Wiggins Feinpapier GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Draps, Thierry, Koningslo/Belgien, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Adam, Thierry Pie…
HRB 10612 Arjo Wiggins Feinpapier GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: André, Christophe, Paris/Frankreich, *XX.XX.XXXX; Hyvernat, Thibaut, Paris/Frankreich, *XX.XX.X…
HRB 10612 Arjo Wiggins Feinpapier GmbH, Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden.Nicht mehr Geschäftsführer: Devidal, Bernard, Le Plessis-Trevise (94),Frankreich, *XX.XX.XXXX; de Vogue, Mel, Paris, *XX.XX.…
HRB 10612 Arjo Wiggins Feinpapier GmbH, Wiesbaden, Washingtonstr. 75, 65189 Wiesbaden.Geschäftsanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Odenbrett, Reiner, Düsseldorf, *XX.XX.…
HRB 10612 Arjo Wiggins Feinpapier GmbH, Wiesbaden, Washingtonstr. 75, 65189 Wiesbaden.Geschäftsanschrift: Washingtonstr. 75, 65189 Wiesbaden. Bestellt als Geschäftsführer: Draps, Thierry, Koningslo/Belgien, *XX.XX.XXX…
HRB 10612 Arjo Wiggins Feinpapier GmbH, Wiesbaden (Abraham-Lincoln-Str. 26, 65189 Wiesbaden). Bestellt als Geschäftsführer: Roux, Christophe, Paris, *XX.XX.XXXX; de Vogue, Mel, Paris, *XX.XX.XXXX. Vertretungsregelung …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.