HRB 48283

Aviel Aviation Service GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Worms

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Registerdaten

Sitz
Worms
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 84/20 · Aviel Aviation Service GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
14 IN 84/20
Wirksam am
12.05.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 48283
Amtsgericht
Worms

Insolvenzgericht

Beschluss

11.05.2021

14 IN 84/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Aviel Aviation Service GmbH, Dortmund Airport, Flughafenring 1, 44319 Dortmund
(AG Mainz, HRB 48283),

vertreten durch:

Hayriye Faber, Somborner Höh 13, 44388 Dortmund, (Geschäftsführerin),

wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung und
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte bestimmt auf

Dienstag, den 01.06.2021.

Bis zu diesem Datum (24.00 Uhr) müssen eventuelle Einwendungen und
Stellungnahmen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

TAGESORDNUNGSPUNKT:

Folgende Beschlussfassungen:

1. Die Gläubigerversammlung stimmt dem mit Herrn Karl-Heinz König
geschlossenen Vergleich, wonach dieser 20.000 Euro an die Insolvenzmasse zahlt,
das Flugzeug Piper PA 28-161, D-EJTI im Eigentum des Herrn Karl-Heinz König
verbleibt und sämtliche wechselseitigen Ansprüche abgegolten sind, zu.

2. Sofern die Zustimmung zu dem Vergleich (gemäß Ziffer 1.) versagt werden
sollte:

Die Gläubigerversammlung stimmt der prozessualen Geltendmachung von Ansprüchen
gegenüber Herrn Karl-Heinz König, gerichtet auf Übereignung und Herausgabe des
Flugzeuges Piper PA 28-161, D-EJTI zu.

Hinweis:

Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt,
auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder
wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.

Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung
dieser Terminsbestimmung beauftragt.

Amtsgericht Worms, den 11.05.2021

- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48283 HRB 48283: Aviel Aviation Service GmbH, Worms, Rudolf-Heilgers-Straße 22, 67549 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 48283: Aviel Aviation Service GmbH, Worms, Rudolf-Heilgers-Straße 22, 67549 Worms. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 84/20 · Aviel Aviation Service GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
14 IN 84/20
Wirksam am
03.03.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 48283
Amtsgericht
Worms

Insolvenzgericht

Beschluss

03.03.2021

14 IN 84/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Aviel Aviation Service GmbH, Dortmund Airport, Flughafenring 1, 44319 Dortmund
(AG Mainz, HRB 48283),

vertreten durch:

Hayriye Faber, Flughafenring 1, 44319 Dortmund, (Geschäftsführerin),

wird heute, am 03.03.2021 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß
§§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts
fest

aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens
des Sachverständigen Rechtsanwalt Björn Rechel vom 19.02.2021.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, Tel.: 06241/268690,
Fax: 06241/26869-100

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem vorläufigen
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem vorläufigen
Insolvenzverwalter.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen
des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter
schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 06.04.2021,

b) dem vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen
Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen
Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
eingesehen werden können.

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.04.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

# Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er
sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
# Anträge über:

· die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Absatz 3 InsO)

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:

o Veräußerung

§ des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin

§ des Warenlagers im Ganzen

§ eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand

§ einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll

o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten

würde

o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.

Hinweise:

§ Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach §
160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden

§ Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte
Nachricht

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Worms einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht
ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 03.03.2021

- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48283 HRB 48283: Aviel Aviation Service GmbH, Worms, Rudolf-Heilgers-Straße 22, 67549 Worms. Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (14 IN 84/20) vom 16.12.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und …
HRB 48283: Aviel Aviation Service GmbH, Worms, Rudolf-Heilgers-Straße 22, 67549 Worms. Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (14 IN 84/20) vom 16.12.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 84/20 · Aviel Aviation Service GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
14 IN 84/20
Wirksam am
16.12.2020
Registerbezug
Mainz, HRB 48283
Az.: 14 IN 84/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aviel
Aviation Service GmbH, Rudolf-Heilgers-Straße 22, 67549 Worms (AG Mainz, HRB
48283), vertr. d.: Hayriye Faber, Flughafenring 1, 44319 Dortmund,
(Geschäftsführerin), ist am 16.12.2020 um 15:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms, Tel.: 06241/268690,
Fax: 06241/26869-100 bestellt worden.

Amtsgericht Worms, 16.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 48283 HRB 48283: Aviel Aviation Service GmbH, Worms, Rudolf-Heilgers-Straße 22, 67549 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2018. Geschäftsanschrift: Rudolf-Heilgers-Straße 2…
HRB 48283: Aviel Aviation Service GmbH, Worms, Rudolf-Heilgers-Straße 22, 67549 Worms. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2018. Geschäftsanschrift: Rudolf-Heilgers-Straße 22, 67549 Worms. Gegenstand: Die Vermietung und Vermittlung beweglicher Wirtschaftsgüter (z.B. Flugzeuge und Flugsimulatoren). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Faber, Hayriye, Dortmund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.