HRB 27115

AVF Verwaltungs AG

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hahnstätten
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
27.01.2023
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Abwickler(in)

Jörg Kurt Karl Lübeck

Frankfurt am Main

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-29

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Betreiben von Leasinggeschäften, insbesondere Finanzierungsleasinggeschäften, Vermietung von mobilen Wirtschaftsgütern sowie anschließende Verwertung der Leasing- bzw. vermieteten Wirtschaftsgüter

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 4/22 · AVF Verwaltungs AG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 4/22
Wirksam am
24.08.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 27115
14 IN 4/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVF Verwaltungs AG, Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten (AG Montabaur, HRB 27115), vertr. d.: Jörg Lübeck, Moselstraße 51, 60329 Frankfurt am Main, (Abwickler), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.09.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Montabaur, 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 14 IN 4/22 · AVF Verwaltungs AG · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 4/22
Wirksam am
25.01.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 27115
14 IN 4/22: Über das Vermögen der AVF Verwaltungs AG, Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten (AG Montabaur, HRB 27115), vertr. d.: Jörg Lübeck, Moselstraße 51, 60329 Frankfurt am Main, (Abwickler), ist am 23.01.2023 um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Seehaus, Wilhelmstraße 42, 65582 Diez, Tel.: 06432 6458-0, Fax: 06432 6458-20, E-Mail: verwaltung@seehaus-brands.de, Internet: www.seehaus-brands.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.03.2023 anzumelden; wird heute, am 23.01.2023 um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Sascha Seehaus, Wilhelmstraße 42, 65582 Diez, Tel.: 06432 6458-0, Fax: 06432 6458-20, E-Mail: verwaltung@seehaus-brands.de, Internet: www.seehaus-brands.de

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 01.03.2023,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am:

Montag, 17.04.2023, 09:00 Uhr, Saal 115 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am:

Montag, 17.04.2023, 09:00 Uhr, Saal 115 1. Stock, Gerichtsgebäude, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur

eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

G r ü n d e:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Sascha Seehaus vom 30.11.2022.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 24.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27115 HRB 27115: AVF Verwaltungs AG, Hahnstätten, Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten. Bestellt als Abwickler: Lübeck, Jörg Kurt Karl, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Abwickler: Ehlers, Horst Paul Wilhelm, …
HRB 27115: AVF Verwaltungs AG, Hahnstätten, Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten. Bestellt als Abwickler: Lübeck, Jörg Kurt Karl, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Abwickler: Ehlers, Horst Paul Wilhelm, Hahnstätten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 27115 HRB 27115: AVF Verwaltungs AG, Hahnstätten, Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickle…
HRB 27115: AVF Verwaltungs AG, Hahnstätten, Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Abwickler bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Abwickler gemeinsam vertreten. Nicht mehr Vorstand, nun bestellt als Abwickler: Ehlers, Horst Paul Wilhelm, Hahnstätten, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Neueintragungen
HRB 27115 HRB 27115: AVF Verwaltungs AG, Hahnstätten, Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten. Aktiengesellschaft. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2008 mit Nachtrag vom 06.02.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversamml…
HRB 27115: AVF Verwaltungs AG, Hahnstätten, Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten. Aktiengesellschaft. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2008 mit Nachtrag vom 06.02.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Augsburg (bisher Amtsgericht Augsburg HRB 24180) nach Hahnstätten beschlossen. Vormals AVALANTO FINANCE AG. Nunmehr neue Geschäftsanschrift: Aarstraße 22, 65623 Hahnstätten. Gegenstand: Betreiben von Leasinggeschäften, insbesondere Finanzierungsleasinggeschäften, Vermietung von mobilen Wirtschaftsgütern sowie anschließende Verwertung der Leasing- bzw. vermieteten Wirtschaftsgüter. 850.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat ein Vorstandsmitglied, das die Gesellschaft allein vertritt und befugt ist, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Ehlers, Horst Paul Wilhelm, Hahnstätten, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.