HRA 17054

AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Engelskirchen

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Registerdaten

Sitz
Engelskirchen
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. BAV Aufbereitung biogener Abfälle GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Engelskirchen
  2. AVEA Aufbereitung biogener Abfälle GmbH & Co. KG Engelskirchen
  3. AVEA Recycling und Logistik GmbH & Co. KG Engelskirchen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
HRA 17054 AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG, Engelskirchen, Braunswerth 1-3, 51766 Engelskirchen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: AVEA MHKW Verwaltungsgesellschaft mbH, Leverkusen (Amtsgeri…
AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG, Engelskirchen, Braunswerth 1-3, 51766 Engelskirchen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: AVEA MHKW Verwaltungsgesellschaft mbH, Leverkusen (Amtsgericht Köln HRB 49880). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2012 mit der AVEA MHKW Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Leverkusen (AG Köln, HRB 49880) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 17054 AVEA Recycling und Logistik GmbH & Co. KG, Engelskirchen, Braunswerth 1-3, 51766 Engelskirchen. (der thermischen Behandlung von Abfällen, der Annahme und Sammlung von Abfällen und Wertstoffen sowie deren Tra…
AVEA Recycling und Logistik GmbH & Co. KG, Engelskirchen, Braunswerth 1-3, 51766 Engelskirchen. (der thermischen Behandlung von Abfällen, der Annahme und Sammlung von Abfällen und Wertstoffen sowie deren Transport zu Verwertungs- und Beseitigungsanlagen, der Aufbereitung biogener Abfälle sowie der Verwertung der Aufbereitungsprodukte, des Betriebs eines Rohstoffrückgewinnungszentrums für Abfälle und Wertstoffe, die in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden sollen. ). Neue Firma: AVEA Entsorgungsbetriebe GmbH & Co. KG. Nach Firmenänderung: Persönlich haftender Gesellschafter: AVEA Entsorgungsbetriebe Verwaltungsgesellschaft mbH, Engelskirchen (Amtsgericht Köln HRB 39724). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: AVEA MHKW Verwaltungsgesellschaft mbH, Leverkusen (Amtsgericht Köln HRB 49880). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2012 mit der AVEA MHKW Leverkusen GmbH & Co. KG mit Sitz in Leverkusen (AG Köln, HRA 21342) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 17054 AVEA Aufbereitung biogener Abfälle GmbH & Co. KG, Engelskirchen, (Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen).(Aufgaben der Abfallwirtschaft, insbesondere für den Bergischen Abfallwirtschaftsverband und die Stad…
AVEA Aufbereitung biogener Abfälle GmbH & Co. KG, Engelskirchen, (Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen).(Aufgaben der Abfallwirtschaft, insbesondere für den Bergischen Abfallwirtschaftsverband und die Stadt Leverkusen auf den Gebieten- der Annahme und Sammlung von Abfällen und Wertstoffen sowie deren Transport zu Verwertungs- und Beseitigungsanlagen,- der Aufbereitung biogener Abfälle sowie der Verwertung der Aufbereitungsprodukte,- des Betriebs eines Rohstoffrückgewinnungszentrums für Abfälle und Wertstoffe, die in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden sollen.). Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: AVEA Recycling und Logistik GmbH & Co. KG.
Veränderungen
HRA 17054 AVEA Aufbereitung biogener Abfälle GmbH & Co. KG, Engelskirchen, (Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.0…
AVEA Aufbereitung biogener Abfälle GmbH & Co. KG, Engelskirchen, (Braunswerth 1 - 3, 51766 Engelskirchen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2009 mit der AVEA Berggrün Abfallbehandlungsgesellschaft mbH mit Sitz in Engelskirchen (Amtsgericht Köln, HRB 39361) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2009 mit der AVEA Recycling GmbH mit Sitz in Engelskirchen (Amtsgericht Köln, HRB 47327) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.08.2009 mit der AVEA Logistik Leverkusen GmbH Co. KG mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRA 21188) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.