HRB 209324
avateramedical Digital Solutions GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hannover
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Registerdaten
- Sitz
- Hannover
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- forward ttc GmbH Hemmingen
- forward ttc GmbH Hannover
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 177 IN 238/23 · avateramedical Digital Solutions GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 238/23
- Wirksam am
- 31.01.2025
- Registerbezug
- Hannover, HRB 209324
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
avateramedical Digital Solutions GmbH, Eichenbrink 5, 30453 Hannover, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Matthias Dagen
Registergericht: Amtsgericht Hannover Register-Nr.: HRB 209324
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sven-Michael Oppermann, Königinstraße 9, 80539 München, Gz.: 1365616
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.02.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 29.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 177 IN 238/23 · avateramedical Digital Solutions GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 238/23
- Wirksam am
- 20.10.2023
- Registerbezug
- Hannover, HRB 209324
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
avateramedical Digital Solutions GmbH, Eichenbrink 5, 30453 Hannover, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Matthias Dagen
- Schuldnerin -
hat die Insolvenzverwalterin am 19.10.2023 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 20.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 177 IN 238/23 · avateramedical Digital Solutions GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 238/23
- Wirksam am
- 16.10.2023
- Registerbezug
- Hannover, HRB 209324
Az.: 177 IN 238/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
avateramedical Digital Solutions GmbH, Eichenbrink 5, 30453 Hannover, vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Matthias Dagen, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Hannover Register-Nr.: HRB 209324
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sven-Michael Oppermann, Königinstraße 9, 80539 München, Gz.: 1365616
erlässt das Amtsgericht Erfurt am 13.10.2023 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 10.10.2023 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Die Schuldnerin wird vertreten durch den Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Matthias Dagen, geboren am XX.XX.XXXX
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 177 IN 238/23 · avateramedical Digital Solutions GmbH · Insolvenzgericht Erfurt
- Insolvenzgericht
- Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 238/23
- Wirksam am
- 11.10.2023
- Registerbezug
- Hannover, HRB 209324
177 IN 238/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
avateramedical Digital Solutions GmbH, Eichenbrink 5, 30453 Hannover, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Jung
Registergericht: Amtsgericht Hannover Register-Nr.: HRB 209324
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sven-Michael Oppermann, Königinstraße 9, 80539 München, Gz.: 1365616
1. Der Beschluss vom 04.10.2023 wird aufgehoben, da die erforderliche Zustimmung nach § 276a Abs. 1 Satz 2 InsO fehlt.
2. Das am 16.08.2023 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.10.2023 um 09.45 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
3. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: 069 9130920
Telefax: 069 91309230
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.11.2023 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 30.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 05.12.2023, 11:15 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt, 99092 Erfurt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 05.12.2023, 11:15 Uhr,
Sitzungssaal 12, 1. OG, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt, 99092 Erfurt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 10.10.2023
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 209324 HRB 209324: avateramedical Digital Solutions GmbH, Hannover, Adelheidstraße 4/5, 30171 Hannover. Mit der avateramedical GmbH, Jena (AG Jena HRB 507818) als herrschendem Unternehmen ist am 28.10.2020/05.11.20…
HRB 209324 HRB 209324: forward ttc GmbH, Hannover, Adelheidstraße 4/5, 30171 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer I.1. (Firma) und in Ziffer II. …
HRB 209324 HRB 209324: forward ttc GmbH, Hannover, Adelheidstraße 4/5, 30171 Hannover. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.-Ing. Kotlarski, Jens, Gehrden, *XX.XX.XXXX.
HRB 209324 HRB 209324: forward ttc GmbH, Hemmingen, Auf der Pferdekoppel 5, 30966 Hemmingen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt I. Ziffer 2 (Sitz der …
HRB 209324 HRB 209324:forward ttc GmbH, Hemmingen, Auf der Pferdekoppel 5, 30966 Hemmingen.Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt VII Ziffer 1 und in Absc…
HRB 209324 forward ttc GmbH, Hemmingen, Auf der Pferdekoppel 5, 30966 Hemmingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2012. Geschäftsanschrift: Auf der Pferdekoppel 5, 30966 Hemmingen. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.