HRB 177438

AVANA I Aktiengesellschaft

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-17

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Berichtigungen
HRB 177438 HRB 177438: AVANA I Aktiengesellschaft, München, Dahlienstraße 32, 85586 Poing. Zu Eintragung lfd. Nr. 13 von Amts wegen ergänzt (Währungskürzel): 50.000,00 EUR.
HRB 177438: AVANA I Aktiengesellschaft, München, Dahlienstraße 32, 85586 Poing. Zu Eintragung lfd. Nr. 13 von Amts wegen ergänzt (Währungskürzel): 50.000,00 EUR.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1513 IN 549/21 · AVANA I Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 549/21
Wirksam am
09.02.2022
Registerbezug
München, HRB 177438
1513 IN 549/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AVANA I Aktiengesellschaft, Haus 2, Landsberger Straße 155, 80687 München, vertreten durch die Vorstände Kirchhoff Götz J. und Uhlmann Thomas W.
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 177438
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Gz.: A137-19 oh-jgr

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 12.01.2022.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 4.752,08 EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 10 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 12.01.2022 wird Bezug genommen.

Die Prüfung der Massezugehörigkeit von Kontoguthaben aufgrund der vormaligen Zulassung der Schuldnerin als BaFin- regulierte Investmentaktiengesellschaft und Klärung der in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen durch den Insolvenzverwalter und seine Kanzlei stellt eine erhebliche Abweichung zum Normalfall dar. Ein Zuschlag in Höhe von 10 % für den tatsächlich gestiegenen Aufwand ist gerechtfertigt.

Für die dargestellten Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem bestehenden Rechtsstreit zwischen der Caceis Bank S.A. als Klägerin und der Schuldnerin mit weiteren Beteiligten als Beklagte wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % berücksichtigt.

Die Verwertung des Schuldnervermögens beschränkte sich im vorliegenden vorläufigen Verfahren auf die Einziehung des bestehenden Kontoguthabens. Ein Abschlag in Höhe von 10 % ist für den abgefallenen Arbeitsaufwand des Verwalters sowie eine sich dadurch ergebende Abweichung zum Normalfall gerechtfertigt.

In der Gesamtschau wird ein Zuschlag von insgesamt 10 % für die Tätigkeit im vorläufigen Verfahren als angemessen angesehen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen waren in Höhe der beantragten BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 177438 HRB 177438: AVANA I Aktiengesellschaft, München, Dahlienstraße 32, 85586 Poing. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.04.2021 (Az. 1513 IN 549/21) das Insolve…
HRB 177438: AVANA I Aktiengesellschaft, München, Dahlienstraße 32, 85586 Poing. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.04.2021 (Az. 1513 IN 549/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1513 IN 549/21 · AVANA I Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 549/21
Wirksam am
03.05.2021
Registerbezug
München, HRB 177438
1513 IN 549/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

AVANA I Aktiengesellschaft, Haus 2, Landsberger Straße 155, 80687 München,
vertreten durch die Vorstände Kirchhoff Götz J. und Uhlmann Thomas W.
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 177438
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover,

Geschäftszweig/Beschäftigung: Verwaltung eigenen Vermögens
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.04.2021 um 09.00 Uhr
eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
Email: mail@pohlmannhofmann.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.06.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.07.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.07.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.02.2021 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1513 IN 549/21 · AVANA I Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1513 IN 549/21
Wirksam am
22.03.2021
Registerbezug
München, HRB 177438
1513 IN 549/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

AVANA I Aktiengesellschaft, Haus 2, Landsberger Straße 155, 80687 München,
vertreten durch die Vorstände Kirchhoff Götz J., und Uhlmann Thomas W.,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 177438
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover,
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 19.03.2021 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Matthias
Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49
(89)548033111, Email: mail@pohlmannhofmann.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 177438 HRB 177438: AVANA I Aktiengesellschaft, München, Landsberger Str. 155, Haus 2, 80687 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dahlienstraße 32, 85586 Poing.
HRB 177438: AVANA I Aktiengesellschaft, München, Landsberger Str. 155, Haus 2, 80687 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dahlienstraße 32, 85586 Poing.
Veränderungen
HRB 177438 HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Landsberger Str. 155, Haus 2, 80687 München. Die Hauptversammlung vom 28.07.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurd…
HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Landsberger Str. 155, Haus 2, 80687 München. Die Hauptversammlung vom 28.07.2020 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand, Grundkapital und Vertretungsregelung. Neue Firma: AVANA I Aktiengesellschaft. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Neues Grundkapital: 50.000,00. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Veränderungen
HRB 177438 HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 155, Haus 2, 80687 München.
HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 155, Haus 2, 80687 München.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 177438 HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichts…
HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 177438 HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 19.04.2018 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 19.04.2018 hat die Satzung neu gefasst.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 177438 HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichts…
HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 177438 HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichts…
HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 177438 HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 23.2.2016 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 177438: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 23.2.2016 hat die Satzung neu gefasst.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 177438 HRB 177438:AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsra…
HRB 177438:AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 06.01.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand un…
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 06.01.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand und Mindestkapital. Neuer Unternehmensgegenstand: Anlage und Verwaltung der Mittel des Unternehmens nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Maßgabe der §§ 162 bis 213 KAGB sowie der jeweils geltenden Anlagebedingungen im Sinne des § 14 Absatz 2 lit. (c) zum Nutzen der Aktionäre. Eine operative Tätigkeit und aktive unternehmerische Bewirtschaftung der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf für Rechnung eines Teilgesellschaftsvermögens nach Maßgabe der Anlagebedingungen im Sinne des § 14 Absatz 2 lit. (c) und den Bestimmungen dieser Satzung Darlehen in Bezug auf Wertpapiere,Geldmarktinstrumente und Investmentanteile gewähren und Pensionsgeschäfte eingehen. Investmentaktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von 50.000,00 EUR und einem Höchstkapital von 10.000.000.000,00 EUR.
Berichtigungen
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Anlage und Verwaltung eigener Mittel nach dem Grundsatz der Ri…
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Anlage und Verwaltung eigener Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenstände nach Maßgabe der § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4, 7, 9, 10 und 11, 99 Abs. 3 in Verbindung mit den § 46 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 112 bis 120 und 91 bis 95 Investmentgesetz sowie der jeweils geltenden Anlagebedingungen mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft zu beteiligen. Die Gesellschaft darf für Rechnung eines Teilgesellschaftsvermögens nach maßgabe der Anlagebedingungen im Sinne des § 14 Abs. 2 lit. (c) und den Bestimmungen dieser Satzung Darlehen in Bezug auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investmentanteile gewähren und Pensionsgeschäfte eingehen. Unbeschadet der Regelung des § 9 Abs. 9 dürfen andere als die in Abs. 1 und 2 genannten Geschäfte nicht betrieben werden. Die Gesellschaft ist als Investmentaktiengesellschaft in Form einer Umbrella-Konstruktion ausgestaltet.
Veränderungen
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 13.12.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. N…
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 13.12.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Anlage und Verwaltung eigener Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenstände nach Maßgabe der § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4, 7, 9, 10 und 11, 99 Abs. 3 in Verbindung mit den § 46 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 112 bis 120 und 91 bis 95 Investmentgesetz sowie der jeweils geltenden Anlagebedingungen mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft zu beteiligen.
Berichtigungen
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Eintrag Nummer 1, Spalte 3 von Amts wegen berichtigt: Investmentaktiengesellschaft mit einem Mindest…
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Eintrag Nummer 1, Spalte 3 von Amts wegen berichtigt: Investmentaktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von 300.000,00 EUR und einem Höchstkapital von 10.000.000.000,00 EUR.
Berichtigungen
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Allgemeine Vertretungsregelung auf Antrag berichtigt: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitg…
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Allgemeine Vertretungsregelung auf Antrag berichtigt: Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Veränderungen
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 31.10.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. N…
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Thierschplatz 6, 80538 München. Die Hauptversammlung vom 31.10.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Anlage und Verwaltung eigener Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung in die in § 2 Absatz 4 Nr. 1 bis 4, 7, 9, 10 und 11 Investmentgesetz (InvG) genannten Vermögensgegenstände nach Maßgabe des § 99 Abs. 3 in Verbindung mit den §§ 46 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95 und 112 bis 120 Investmentgesetz mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung des jeweiligen Teilgesellschaftsvermögens zu beteiligen. Sofern die Gesellschaft ein richtlinienkonformes Teilgesellschaftsvermögen auflegt, wird sie sicherstellen, dass die Anlagebedingungen dieses Teilgesellschaftsvermögens die Anlage ausschließlich gemäß §§ 46 bis 65 Investmentgesetz (InvG) erlauben. Näheres ist den jeweiligen Anlagebedingungen zu entnehmen.
Veränderungen
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Theatinerstr. 8, 80333 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Thierschplatz 6, 80538 München.
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Theatinerstr. 8, 80333 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Thierschplatz 6, 80538 München.
Veränderungen
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Kaufingerstr. 20, 80331 München.Geschäftsanschrift: Theatinerstr. 8, 80333 München. Bestellt: Vorstand: Kirchhoff, Götz J., Poing, *…
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Kaufingerstr. 20, 80331 München.Geschäftsanschrift: Theatinerstr. 8, 80333 München. Bestellt: Vorstand: Kirchhoff, Götz J., Poing, *XX.XX.XXXX; Uhlmann, Thomas W., Feldkirchen, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Vorstand: Kott, Michael, München, *XX.XX.XXXX; Seibel, Heiko, München, *XX.XX.XXXX; Dr. Sträußl, Stefan, München, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Kaufingerstr. 20, 80331 München.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingere…
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Kaufingerstr. 20, 80331 München.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Neueintragungen
HRB 177438 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Kaufingerstr. 20, 80331 München.Aktiengesellschaft. Satzung vom 14.01.2009 mit Nachtrag vom 19.01.2009. Geschäftsanschrift: Kaufinge…
AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München, Kaufingerstr. 20, 80331 München.Aktiengesellschaft. Satzung vom 14.01.2009 mit Nachtrag vom 19.01.2009. Geschäftsanschrift: Kaufingerstr. 20, 80331 München. Gegenstand des Unternehmens: Anlage und Verwaltung eigener Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung in die in § 2 Absatz 4 Nr. 1 bis 4, 7 und 9 bis 11 Investmentgesetz (InvG) genannten Vermögensgegenstände nach Maßgabe des § 99 Abs. 3 in Verbindung mit den §§ 46 bis 65, 83 bis 86, 90g bis 90k, 91 bis 95 und 112 bis 120 Investmentgesetz mit dem einzigen Ziel, die Aktionäre an dem Gewinn aus der Verwaltung des jeweiligen Teilgesellschaftsvermögens zu beteiligen. Sofern die Gesellschaft ein richtlinienkonformes Teilgesellschaftsvermögen auflegt, wird sie sicherstellen, dass die Anlagebedingungen dieses Teilgesellschaftsvermögens die Anlage ausschließlich gemäß §§ 46 bis 65 Investmentgesetz (InvG) erlauben. Näheres ist den jeweiligen Anlagebedingungen zu entnehmen. Grundkapital: 300.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kott, Michael, München, *XX.XX.XXXX; Seibel, Heiko, München, *XX.XX.XXXX; Dr. Sträußl, Stefan, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.