HRB 87303
Autovilla GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heppenheim (Bergstraße)
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Registerdaten
- Sitz
- Heppenheim (Bergstraße)
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Autovilla GmbH Bensheim
- Autovilla GmbH Lampertheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 1038/17 · Autovilla GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1038/17
- Wirksam am
- 03.06.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 87303
Starkenburgweg 17, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 87303), vertr. d.:
Stefan Wolf, Starkenburgweg 17, 64646 Heppenheim, (Geschäftsführer), hat die
Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 03.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 1038/17 · Autovilla GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1038/17
- Wirksam am
- 30.10.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 87303
Starkenburgweg 17, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 87303), vertr. d.:
Stefan Wolf, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen
Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden
auf:
X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46,
64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070, Fax: 06252/79 47 57 8, E-Mail:
rae@rkgp.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Dauer der vorläufigen Verwaltung erstreckte sich im vorliegenden Verfahren
vom 05.01.2018 bis zur Eröffnung des Verfahrens am 01.08.2018.
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den §§ 11 Abs. 1, 2, 3, 7 und 8 Abs. 3
der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem
vorläufigen Insolvenzverwalter ein angemessener Bruchteil der Vergütung zu, die
ihm als Insolvenzverwalter zugestanden hätte.
Grundlage für die Vergütungsberechnung ist das Vermögen, auf das sich seine
Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz 1 Satz 2
InsVV. Liegt die hieraus errechnete Vergütung unter der gesetzlichen
Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter, § 2 Absatz 2 InsVV, so kann der
vorläufige Insolvenzverwalter die ungekürzte Mindestvergütung geltend machen
(BGH, Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05; Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB
129/08). Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Die Mindestvergütung nach § 2 Absatz 2 InsVV richtet sich nach der Zahl der
anmeldenden Gläubiger. Für die Berechnung der Mindestvergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters ist die Anzahl der Gläubiger maßgeblich, denen nach den
Unterlagen des Schuldners offene Forderungen gegen den Schuldner zustehen,
soweit mit einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu rechnen ist. Es
kommt nicht darauf an, ob sich der vorläufige Verwalter mit den Forderungen
konkret befasst hat (BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Vorliegend wurde der Eröffnungsbeschluss an 68 Gläubiger zugestellt; auf die
Liste der Zustellungsempfänger vom 07.08.2018, Blatt 161 ff. der Akten, wird
hingewiesen.
Die in dem Vergütungsantrag angesetzte Zahl von 68 Gläubigern war daher nicht
zu beanstanden.
Die Regelmindestvergütung nach § 2 Absatz 2 InsVV in Höhe von XXX EUR war
demnach antragsgemäß zu bewilligen.
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem vorläufigen Verwalter eine Auslagenpauschale in
Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je
angefangenen Monat zu. Hier war die geltend gemachte Auslagenpauschale in Höhe
von 180,00 EUR antragsgemäß festzusetzen.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 29.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 1038/17 · Autovilla GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1038/17
- Wirksam am
- 17.08.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 87303
Starkenburgweg 17, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 87303), vertr. d.:
Stefan Wolf, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung
ihrer Vergütung und Auslagen für den Zeitraum des Eröffnungsverfahrens
(vorläufige Insolvenzverwaltung) beantragt. Die Beteiligten erhalten
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 14.09.2018. Der
Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 1038/17 · Autovilla GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1038/17
- Wirksam am
- 02.08.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 87303
Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 87303), vertr. d.: Stefan Wolf,
(Geschäftsführer), ist am 01.08.2018 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46,
64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070, Fax: 06252/79 47 57 8, E-Mail:
rae@rkgp.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.09.2018 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.10.2018.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.09.2018)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (19.10.2018), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 1038/17 · Autovilla GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 1038/17
- Wirksam am
- 08.01.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 87303
der Firma Autovilla GmbH, Starkenburgweg 17, 64646 Heppenheim, vertr. d.:
Stefan Wolf, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2018 um 13:00 Uhr gegen die
Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46,
64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070, Fax: 06252/79 47 57 8, E-Mail:
rae@kgp.de bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.01.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 87303 HRB 87303:Autovilla GmbH, Lampertheim, Mannheimer Straße 40, 68623 Lampertheim.Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die S…
HRB 87303 Autovilla GmbH, Bensheim, Darmstädter Straße 77, 64625 Bensheim. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2011 mit Nachtrag vom 26.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 (Sitz) und …
HRB 87303 Autovilla GmbH, Bensheim, Darmstädter Straße 77, 64625 Bensheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2008 mit Nachtrag vom 12.03.2008. Geschäftsanschrift: Darmstädter Straße …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.