HRA 201159

Autoruf Hüttemann, Inhaber Mario Hüttemann e.K.

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Walsrode

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Registerdaten

Sitz
Walsrode
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Franky's Autoruf Inhaberin Karina Stüber e.K. Walsrode

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
20.10.2025
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Hof Meinerdingen 1, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.01.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 16.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
22.04.2025
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Hof Meinerdingen 1, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.06.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 22.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
24.01.2025
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Hof Meinerdingen 1, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 03.04.2024 angeordnet. Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 194.521,90 EUR ausgegangen.
Im vorliegenden Insolvenzeröffnungsverfahren wurde ein Taxiunternehmen über 12 Wochen und 4 Tage fortgeführt. Hierbei waren erhebliche Vorbereitungen zu treffen, um die Fortführung des Betriebs gewährleisten zu können. Bezüglich der einzelnen Tätigkeiten wird vollumfänglich auf den Vergütungsantrag vom 11.11.2024 Bezug genommen.
Da die Betriebsfortführung nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters zählt und sich der Verwalter - wie im Vergütungsantrag dargelegt - im erheblichen Umfang mit der Betriebsfortführung befassen musste, ist der beantragte Zuschlag in Höhe von 50% angemessen.
Da die Berechnungsgrundlage für die Vergütung durch die Betriebsfortführung partizipiert hat und gleichzeitig ein Zuschlag gewährt wurde, ist eine Vergleichsberechnung zu erstellen, damit keine Doppelberücksichtigung erfolgt.
Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass ein Zuschlag in Höhe von 44,12% zu gewähren ist.
Weiter beantragte der Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 20% für die Regelung der Angelegenheiten der Arbeitnehmer.
Es waren insgesamt 16 Arbeitnehmer bei dem Schuldner beschäftigt. Da bei bis zu 20 Arbeitnehmern die diese betreffenden Angelegenheiten mit der Regelvergütung abgegolten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2007 - IX ZB 55/06 -,12.09.2019 - IX ZB 65/18 -) und die Arbeitgeberfunktion einen Teil der Betriebsfortführung, die bereits mit einem nicht geringen Zuschlag Berücksichtigung gefunden hat, ausmachen, konnte ein weiter Zuschlag in beantragter Höhe nicht gewährt werden.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 23.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
20.11.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Hof Meinerdingen 1, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.

Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.

Amtsgericht Walsrode, 13.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
24.09.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Hof Meinerdingen 1, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 15.10.2024.

Tagesordnung:
Zustimmung zur Auszahlung eines Gehalts an den Schuldner für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Höhe von insgesamt 3.000,00 EUR netto.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Walsrode, 24.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
02.09.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Hof Meinerdingen 1, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 10.09.2024.

Tagesordnung:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, Inh. d. Firma Autoruf Hüttemann, Quintus-straße 9, 29664 Walsrode, Amtsgericht Walsrode, zum gericht-lichen Aktenzeichen 11 IN 25/24, wird dem Insolvenzverwalter Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, die Zu-stimmung zur Auszahlung eines Gehalts an den Schuldner für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Höhe von ins-gesamt 3.000,00 € (netto) erteilt.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Walsrode, 02.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
23.07.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Hof Meinerdingen 1, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 06.08.2024.

Tagesordnung:

Dem Insolvenzverwalter Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, wird die Zustimmung zum Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrages mit Frau Astrid Schneehage Inh. Schneehage - Taxi, Mietwagen und Kurierdienste, zu einem Kaufpreis 15.000,00 (netto) erteilt.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Walsrode, 23.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
01.07.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: Über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Hof Meinerdingen 1, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), ist am 01.07.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.08.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 05.09.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden;

> Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.08.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (05.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 01.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
17.04.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Quintusstraße 9, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), ist der Beschluss vom 03.04.2024 berichtigt worden.

Statt "Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird dem Antragsteller ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dem Antragsteller wird untersagt, Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderunge einzuziehen." muss es zu Nr. 2 des Tenors richtig heißen: "Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2. InsO wird angeordnet, dass Verfügungen des Antragstellers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind."

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 oder dem Landgericht Verden, Johanniswall 6, 27283 Verden, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1257175309069-000185576 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 17.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 25/24 · Hüttemann · Insolvenzgericht Walsrode
Insolvenzgericht
Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 25/24
Wirksam am
04.04.2024
Registerbezug
Walsrode, HRA 201159
11 IN 25/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am XX.XX.XXXX, Quintusstraße 9, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), ist am um Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de bestellt worden.

Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 03.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 201159 HRA 201159: Franky's Autoruf Inhaberin Karina Stüber e.K., Walsrode, Moorstraße 2, 29664 Walsorde. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Autoruf Hüttemann, Inhaber Mario Hüttemann e.K. Nicht mehr Inhaber: Stüb…
HRA 201159: Franky's Autoruf Inhaberin Karina Stüber e.K., Walsrode, Moorstraße 2, 29664 Walsorde. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Autoruf Hüttemann, Inhaber Mario Hüttemann e.K. Nicht mehr Inhaber: Stüber, Karina, Worpswede, *XX.XX.XXXX. Eingetreten als Inhaber: Hüttemann, Mario, Walsrode, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 201159 Franky's Autoruf Inhaberin Karina Stüber e.K., Walsrode, Moorstraße 2, 29664 Walsorde.(Unternehmen zum Betrieb von Mietwagen). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Moorstraße 2, 29664 Walsrode. Inhaber: Stübe…
Franky's Autoruf Inhaberin Karina Stüber e.K., Walsrode, Moorstraße 2, 29664 Walsorde.(Unternehmen zum Betrieb von Mietwagen). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Moorstraße 2, 29664 Walsrode. Inhaber: Stüber, Karina, Worpswede, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.