HRB 4981

Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Königstraße 13, 15890 Eisenhüttenstadt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Eisenhüttenstadt
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
13.03.2023
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Christoph Wannicke

Eisenhüttenstadt

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2025-10-06

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Automatenbetrieb Happy GmbH Frankfurt (Oder)
  2. Automatenbetrieb Happy GmbH Fichtenhöhe

Gegenstand des Unternehmens

Die Aufstellung und der Vertrieb von Automaten aller Art und die Vermittlung von Aufstellplätzen, sowie das Betreiben von Spielhallen und gastronomischer Einrichtung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 244/22 · Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 244/22
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 4981
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 4981), Königstraße 13, 15890 Eisenhüttenstadt, eingetragener Sitz: Eisenhüttenstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Wannicke, Herderstraße 12, 15890 Eisenhüttenstadt wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 13.08.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 244/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 244/22 · Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 244/22
Wirksam am
08.03.2023
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 4981
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 244/22

BESCHLUSS

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma

Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH, Königstraße 13, 15890 Eisenhüttenstadt , vertreten durch den Geschäftsführer
(Registergericht: Frankfurt (Oder), HRB 4981)

wird auf den am 25.08.2022 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit am 08.03.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwältin Anja Geske
Ernst-Thälmann-Straße 11
15230 Frankfurt (Oder)

wird zur Insolvenzverwalterin bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.04.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Die Durchführung der Gläubigerversammlung und die Prüfung der angemeldeten Forderungen im mündlichen Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) beschlossen wird ist am 31. Mai 2023 um 11:00 Uhr.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über:

die Person des Insolvenzverwalters
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
die Hinterlegungsstelle und die Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

Ferner ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen (§ 160 InsO):

die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).

Die Termine finden statt im Gebäude des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder), Saal 301.

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag angebracht.

Vertreter von Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin vorzulegen.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Frankfurt (Oder), den 8. März 2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 244/22 · Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 244/22
Wirksam am
27.10.2022
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 4981
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH, Königstraße 13, 15890 Eisenhüttenstadt , vertreten durch den Geschäftsführer
ist am 27. Oktober 2022 um 13.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwältin Anja Geske, Ernst-Thälmann-Straße 11, 15230 Frankfurt (Oder) wird zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben, Bargelder und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen. Soweit Kontokorrente, Giroverträge oder ähnliche Rechtsverhältnisse mit Drittschuldnern bestehen, wird diesen untersagt, gegen Habenpositionen der Schuldnerin zu verrechnen oder eingehende Beträge einzubehalten. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Az: 3 IN 244/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 27. Oktober 2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 4981 FF HRB 4981 FF: Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH, Eisenhüttenstadt, Königstraße 13, 15890 Eisenhüttenstadt. Name der Firma: Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH; Sitz der Firma: Eisenhüttenstadt; …
HRB 4981 FF: Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH, Eisenhüttenstadt, Königstraße 13, 15890 Eisenhüttenstadt. Name der Firma: Automatenbetrieb Happy & Gastronomie GmbH; Sitz der Firma: Eisenhüttenstadt; Geschäftsanschrift: Königstraße 13, 15890 Eisenhüttenstadt; Gegenstand: Die Aufstellung und der Vertrieb von Automaten aller Art und die Vermittlung von Aufstellplätzen, sowie das Betreiben von Spielhallen und gastronomischer Einrichtung. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Fechner, Astrid, geb. Schwarz; Geschäftsführer: 3.
Wannicke, Christoph, *XX.XX.XXXX, Eisenhüttenstadt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 ist der Sitz von Fichtenhöhe nach Eisenhüttenstadt verlegt; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.