HRB 8945

Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kühnhaidner Straße 6, 09496 Marienberg OT Rübenau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Marienberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.11.2019
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Cornelia Thomas

Marienberg OT Rübenau

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau Hirtstein

Gegenstand des Unternehmens

Lackierung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 1617/19 · Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
503 IN 1617/19
Wirksam am
20.08.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 8945
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 503 IN 1617/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Kühnhaidner Straße 6, 09496 Marienberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8945
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Thomas

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 20.08.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 503 IN 1617/19 · Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
503 IN 1617/19
Wirksam am
05.10.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 8945
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 503 IN 1617/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Kühnhaidner Straße 6, 09496 Marienberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8945
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Thomas

ergeht am 04.10.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.

2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum

29.11.2023

zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:

|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 13.567,77 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 3.490,14 EUR zur Verfügung. Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 503 IN 1617/19 · Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
503 IN 1617/19
Wirksam am
29.08.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 8945
Dem Insolvenzverwalter wird am 28.08.2023 für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR

in Worten: XXX EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:
Das Verfahren wurde am 30.10.2019 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 20.01.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO. Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 62.057,59 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR. Der Verwalter beantragt darüber hinaus einen Zuschlag in Höhe von XXX vom Hundert der Regelvergütung für seine Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung.

Eine Vergleichsberechnung aufgrund der erfolgten Betriebsfortführung nach § 3 Abs. 1 Buchst. b) InsVV ist entbehrlich, da kein Überschuss erwirtschaftet wurde.

Der Mehraufwand bei der Betriebsfortführung, der aus den Verwalterberichten und dem Vergütungsantrag zu entnehmen ist, ist nicht von der Regelvergütung umfasst und durch einen Zuschlag auszugleichen.

Der geltend gemachte Zuschlag ist auch in der Gesamtschau angemessen und somit antragsgemäß festzusetzen.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für XXX bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 503 IN 1617/19 · Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
503 IN 1617/19
Wirksam am
21.07.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 8945
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 503 IN 1617/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Kühnhaidner Straße 6, 09496 Marienberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8945
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Thomas

ergeht am 20.07.2023 nachfolgende Entscheidung:

Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.08.2023 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Reinhard Klose, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 1617/19 · Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
503 IN 1617/19
Wirksam am
04.04.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 8945
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 514 IN 1617/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Kühnhaidner Straße 6, 09496 Marienberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8945
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Thomas

ergeht am 01.04.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 26.04.2022
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit der Geschäftsführerin der Schuldnerin Frau Cornelia Thomas zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 1617/19 · Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
503 IN 1617/19
Wirksam am
12.12.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 8945
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 514 IN 1617/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autolackiererei und
Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Kühnhaidner Straße 6, 09496
Marienberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8945
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Thomas

Der Berichtstermin am 21.01.2020 dient auch als Termin zur Beschlussfassung der

Gläubigerversammlung zu folgendem Antrag des Insolvenzverwalters:

Zustimmung zum Verkauf der Betriebs- und Geschäftsausstattung, der technischen

Anlagen und Maschinen sowie des Umlaufvermögens an die Rübenauer Leuchten Ver-

waltungs GmbH

Auf die Veröffentlichung zur Insolvenzeröffnung v. a. im Hinblick auf die
Beschlussunfä-

higkeit der Gläubigerversammlung wird entsprechend hingewiesen.

514 IN 1617/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8945 HRB 8945: Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Marienberg, Kühnhaidner Straße 6, 09496 Marienberg OT Rübenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 30.10.2019, AZ: 514 IN 1…
HRB 8945: Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Marienberg, Kühnhaidner Straße 6, 09496 Marienberg OT Rübenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 30.10.2019, AZ: 514 IN 1617/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 503 IN 1617/19 · Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
503 IN 1617/19
Wirksam am
30.10.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 8945
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 514 IN 1617/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autolackiererei und
Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Kühnhaidner Straße 6, 09496
Marienberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8945
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Thomas

ergeht am 30.10.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Autolackiiererei) wird
am 30.10.2019 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: klose@handschumacher.de
Website: www.handschumacher.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.12.2019
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO),
Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO,
Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§
277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung
eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer
Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66
Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen
(§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 21.01.2020

10:00 Uhr

Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

514 IN 1617/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 503 IN 1617/19 · Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
503 IN 1617/19
Wirksam am
11.09.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 8945
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 514 IN 1617/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autolackiererei und
Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Kühnhaidner Straße 6, 09496
Marienberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8945
vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Thomas

ergeht am 11.09.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 11.09.2019 um
10:46 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: klose@handschumacher.de
Website: www.handschumacher.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon
unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

514 IN 1617/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 8945 Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Marienberg, (Kühnhaidner Str. 6, 09496 Marienberg OT Rübenau).Name geändert: Geschäftsführer: Thomas, Cornelia, Marienberg OT Rübenau, *XX.XX.X…
Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Marienberg, (Kühnhaidner Str. 6, 09496 Marienberg OT Rübenau).Name geändert: Geschäftsführer: Thomas, Cornelia, Marienberg OT Rübenau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 8945 Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Marienberg (Kühnhaidner Str. 6, 09496 Marienberg OT Rübenau). Bestellt: Geschäftsführer: Stephani, Cornelia, Marienberg OT Rübenau, *XX.XX.XXXX…
Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Marienberg (Kühnhaidner Str. 6, 09496 Marienberg OT Rübenau). Bestellt: Geschäftsführer: Stephani, Cornelia, Marienberg OT Rübenau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stephani, Jens, Marienberg OT Rübenau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 8945 Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Hirtstein (Kühnhaidner Str. 6, 09496 Marienberg OT Rübenau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stephani, Cornelia, kaufm. Assistentin, Hirtstein.…
Autolackiererei und Instandsetzung GmbH Arndt Stephani Rübenau, Hirtstein (Kühnhaidner Str. 6, 09496 Marienberg OT Rübenau). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stephani, Cornelia, kaufm. Assistentin, Hirtstein. Bestellt: Geschäftsführer: Stephani, Jens, Marienberg OT Rübenau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.