HRB 14258

Autohaus Weinberger GmbH

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Eiselfinger Str. 7, 83512 Wasserburg a.Inn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wasserburg a. Inn
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
27.01.2020
Datenstand
2024-02-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Oliver Pickl

Weißenburg

Zweigniederlassung

Autohaus Weinberger GmbH

Rosenheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

An- und Verkauf sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen, Betrieb einer Reparaturwerkstätte für Kraftfahrzeuge sowie Vermittlung von Kraftfahrzeugversicherungen, Kraftfahrzeugfinanzierungen u8nd Kraftfahrzeugleasing. Geschäfte, die einer Genehmigung nach KWG bedürfen, werden nicht vorgenommen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 603 IN 356/18 · Autohaus Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 356/18
Wirksam am
25.02.2021
Registerbezug
Traunstein, HRB 14258
603 IN 356/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autohaus Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 5, 83512 Wasserburg a.Inn, vertreten
durch den Geschäftsführer Pickl Oliver, geboren am XX.XX.XXXX, An der
Ludwigshöhe 32, 91781 Weißenburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 14258
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.04.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 24.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 603 IN 356/18 · Autohaus Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 356/18
Wirksam am
18.02.2020
Registerbezug
Traunstein, HRB 14258
603 IN 356/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autohaus Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 5, 83512 Wasserburg a.Inn, vertreten
durch den Geschäftsführer Pickl Oliver, geboren am XX.XX.XXXX, An der
Ludwigshöhe 32, 91781 Weißenburg
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 14258
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur
Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur freihändigen Verwertung des Fahrzeugs
Typ Lexus LFA V10 4.8L, FIN JTHHX8BH101000355, pearl blue, zu einem
Veräußerungserlös i.H.v. mindestens 260.000,00 EUR

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.03.2020 Einwendungen
gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als
erteilt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 17.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14258 HRB 14258: Autohaus Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn, Eiselfinger Str. 7, 83512 Wasserburg a.Inn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weinberger, Erich, Wasserburg a. Inn, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführe…
HRB 14258: Autohaus Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn, Eiselfinger Str. 7, 83512 Wasserburg a.Inn. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weinberger, Erich, Wasserburg a. Inn, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Pickl, Oliver, Weißenburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 14258 HRB 14258: Autohaus Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn, Eiselfinger Str. 7, 83512 Wasserburg a.Inn. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 01.01.2019 (Az. 610 I…
HRB 14258: Autohaus Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn, Eiselfinger Str. 7, 83512 Wasserburg a.Inn. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 01.01.2019 (Az. 610 IN 356/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 603 IN 356/18 · Autohaus Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 356/18
Wirksam am
28.01.2019
Registerbezug
Traunstein, HRB 14258
603 IN 356/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autohaus Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 5, 83512 Wasserburg a.Inn, vertreten
durch den Geschäftsführer Weinberger Erich, geboren am XX.XX.XXXX, Eiselfinger
Str. 5, 83512 Wasserburg/Inn
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 14258
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Rosenheim am 28.01.2019 folgenden
Beschluss

1. Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 01.01.2019 wird
im Rubrum entsprechend § 319 ZPO um den Hinweis auf den Eigenantrag der
Schuldnerin ergänzt und er lautet wie folgt:

"In dem Verfahren über den Eigenantrag und die Anträge d.

1) Betriebskrankenkasse Mobil Oil, vertreten durch d. Vorstand, Friedenheimer
Brücke 29, 80639 München, Gz.: 410/85582559
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) AOK Bayern Team Insolvenzen Süd, vertreten durch d. Vorstand,
Rudolf-Diesel-Ring 23, 83607 Holzkirchen, Gz.: 85582559
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) Finanzamt Rosenheim, Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, Gz.: 9156/117/
71859-VO500-21/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger zu 3 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Autohaus Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 5, 83512 Wasserburg a.Inn, vertreten
durch den Geschäftsführer Weinberger Erich, geboren am XX.XX.XXXX, Eiselfinger
Str. 5, 83512 Wasserburg/Inn
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 14258
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: An- u. Verkauf sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen u.a."

2. In Ziffer 4. des Eröffnungsbeschlusses wird die Tagesordnung für den am
08.02.2019 anberaumten Berichts- und Prüfungstermin hinsichtlich besonders
bedeutsamer Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters wie folgt erweitert:

(1) Beschluss der Gläubigerversammlung über Stilllegung oder Veräußerung des
schuldnerischen Unternehmens

(2) Beschluss der Gläubigerversammlung über die Befugnis des
Insolvenzverwalters zum
Abschluss von Verwertungsvereinbarungen mit anderen Gesellschaften der Weinber-
ger-Gruppe bzw. deren Insolvenzverwalters sowie zur Klärung von
Anfechtungsrechten
und Vermieterpfandrechten

(3) Beschluss der Gläubigerversammlung über einzelne Verwertungshandlungen

Gründe:

Es liegt hinsichtlich Ziffer 1. ein offensichtliches Diktat- oder
Schreibversehen vor.
Die Erweiterung und Darstellung der Tagesordnung dient der Wahrung des
rechtzeitigen rechtlichen Gehörs der Beteiligten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung in Ziffer 1. kann die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 28.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 603 IN 356/18 · Autohaus Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 356/18
Wirksam am
02.01.2019
Registerbezug
Traunstein, HRB 14258
610 IN 356/18

In dem Verfahren über die Anträge d.

1) Betriebskrankenkasse Mobil Oil, vertreten durch d. Vorstand, Friedenheimer
Brücke 29, 80639 München, Gz.: 410/85582559
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -

2) AOK Bayern Team Insolvenzen Süd, vertreten durch d. Vorstand,
Rudolf-Diesel-Ring 23, 83607 Holzkirchen, Gz.: 85582559
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -

3) Finanzamt Rosenheim, Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim, Gz.: 9156/117/
71859-VO500-21/18 Ins
- Antragstellender Gläubiger zu 3 -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Autohaus Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 5, 83512 Wasserburg a.Inn, vertreten
durch den Geschäftsführer Weinberger Erich, geboren am XX.XX.XXXX, Eiselfinger
Str. 5, 83512 Wasserburg/Inn

Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 14258
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: An- u. Verkauf sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen u.a.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2019 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Loserth
Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf
Telefon: +49(8631)160350
Telefax: +49(8631)160351
Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 24.01.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 08.02.2019
10:15 Uhr
Sitzungssaal 021, EG, Bismarckstr. 1, Amtsgericht Rosenheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 08.02.2019
10:15 Uhr
Sitzungssaal 021, EG, Bismarckstr. 1, Amtsgericht Rosenheim
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.10.2018 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 02.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 603 IN 356/18 · Autohaus Weinberger GmbH · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
603 IN 356/18
Wirksam am
15.11.2018
Registerbezug
Traunstein, HRB 14258
610 IN 356/18
610 IN 357/18
610 IN 378/18

In den Verfahren über die Anträge d.

1) Betriebskrankenkasse Mobil Oil, vertreten durch d. Vorstand, Friedenheimer
Brücke 29, 80639 München, Gz.: 410/85582559

2) AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Arbeitgeberservice Oberbayern Süd
Team
Holzkirchen, Rudolf-Diesel-Ring 23, 83607 Holzkirchen, Gz.: 85582559

3) Finanzamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 25, 83022 Rosenheim, Gz.: 9156/117/
71859-vO500-221/18 Ins
- antragstellende Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Autohaus Weinberger GmbH, Eiselfinger Str. 5, 83512 Wasserburg a.Inn, vertreten
durch den Geschäftsführer Weinberger Erich, geboren am XX.XX.XXXX, Eiselfinger
Str. 5, 83512 Wasserburg/Inn
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 14258
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Kfz-Handel u.a.

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 15.11.2018 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Florian Loserth,
Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf, Telefon: +49(8631)160350, Telefax:
+49(8631)160351, Email: anwalt@berater-kanzlei.bayern.

Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen
der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 15.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14258 HRB 14258: Autohaus Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn, Eiselfinger Str. 7, 83512 Wasserburg a.Inn. Die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot sind durch Beschluß des Amtsgerichts…
HRB 14258: Autohaus Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn, Eiselfinger Str. 7, 83512 Wasserburg a.Inn. Die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot sind durch Beschluß des Amtsgerichts Rosenheim vom 11.06.2018 (AZ, 610 IN 138/18) aufgehoben worden.
Veränderungen
HRB 14258 Autohaus Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn (Eiselfinger Str. 7, 83512 Wasserburg a. Inn). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 435.000,00 EUR und die Änderung d…
Autohaus Weinberger GmbH, Wasserburg a. Inn (Eiselfinger Str. 7, 83512 Wasserburg a. Inn). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 435.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 7 (Vereinigung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 650.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.