HRB 2481

Autohaus Starnitzke GmbH

Amtsgericht Stadthagen · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bückeburg

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Registerdaten

Sitz
Bückeburg
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 85/25 · Autohaus Starnitzke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 85/25
Wirksam am
22.04.2026
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2481
47 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Starnitzke GmbH, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 2481), vertr. d.: Frank Starnitzke, (Geschäftsführer), sind Auslagen des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 21.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 85/25 · Autohaus Starnitzke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 85/25
Wirksam am
14.01.2026
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2481
47 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Starnitzke GmbH, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 2481), vertr. d.: Frank Starnitzke, (Geschäftsführer), werden die Kosten für die bei der HDI Versicherung AG abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Insolvenzverwalter in Höhe von jährlich € als besondere Auslagen nach §§ 4 Abs. 3 S. 2, 10 InsVV festgesetzt und ihm gemäß §§ 9 S. 2 2. Alt., 10 InsVV die Zustimmung zu erteilt, der Insolvenzmasse einen entsprechenden Vorschuss auf seine Auslagen zu entnehmen.

G r ü n d e :

Das Insolvenzverfahren erfordert außergewöhnliche Aufwendungen; die sonst abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung reicht nicht aus, da eine besonders hohe Deckungssumme zum weiteren Betrieb des Autohauses nebst Reparaturwerkstatt erforderlich ist.
Gläubiger und Schuldner wurden zu dem Antrag gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 85/25 · Autohaus Starnitzke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 85/25
Wirksam am
19.12.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2481
47 IN 85/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Starnitzke GmbH, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 2481), vertr. d.: Frank Starnitzke, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Antrag des Insolvenzverwalters, die Kosten für die abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Insolvenzverwalter als besondere Auslagen nach §§ 4 Abs. 3 S. 2, 10 InsVV festzusetzen und ihm gemäß §§ 9 S. 2 2. Alt., 10 InsVV die Zustimmung zu erteilen, der Insolvenzmasse einen entsprechenden Vorschuss auf seine Auslagen zu entnehme Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Bückeburg, 18.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 47 IN 85/25 · Autohaus Starnitzke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 85/25
Wirksam am
03.11.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2481
47 IN 85/25 : Über das Vermögen der Autohaus Starnitzke GmbH, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 2481), vertr. d.: Frank Starnitzke, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.12.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 03.11.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 85/25 · Autohaus Starnitzke GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
Insolvenzgericht
Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 85/25
Wirksam am
10.09.2025
Registerbezug
Stadthagen, HRB 2481
47 IN 85/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Autohaus Starnitzke GmbH, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 2481), vertr. d.: Frank Starnitzke, (Geschäftsführer), ist am 10.09.2025 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 10.09.2025

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Veränderungen
HRB 2481 HRB 2481: Autohaus Starnitzke GmbH, Bückeburg, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des St…
HRB 2481: Autohaus Starnitzke GmbH, Bückeburg, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 550.000,00 EUR auf 900.000,00 EUR beschlossen. 900.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 2481 HRB 2481: Autohaus Starnitzke GmbH, Bückeburg, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des St…
HRB 2481: Autohaus Starnitzke GmbH, Bückeburg, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 145.000,00 EUR auf 350.000,00 EUR unter Verwendung von 65.000,00 € aus Gesellschaftsmitteln und im Übrigen durch Einbringung von Bareinlagen beschlossen. 350.000,00 EUR. Prokura erloschen: Wuttke, Christopher, Bückeburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2481 HRB 2481: Autohaus Starnitzke GmbH, Bückeburg, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bolte, Boris, Nienstädt, *XX.XX.XXXX; Heidema…
HRB 2481: Autohaus Starnitzke GmbH, Bückeburg, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bolte, Boris, Nienstädt, *XX.XX.XXXX; Heidemann, Anja, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2481 Autohaus Starnitzke GmbH, Bückeburg, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg.Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmens…
Autohaus Starnitzke GmbH, Bückeburg, Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg.Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Kreuzbreite 25, 31675 Bückeburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb eines Autohauses (Verkauf und Reparaturwerkstatt) und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Vermittlung von Versicherungsverträgen aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und Grundbesitz erwerben. Sie kann alle sonstigen Handlungen vornehmen, die dem Geschäftszweck dienen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.