HRB 11138

Autohaus Senden GmbH

Amtsgericht Coesfeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Senden

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Registerdaten

Sitz
Senden
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 79 IN 1005/24 · Autohaus Senden GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 1005/24
Wirksam am
24.04.2026
Registerbezug
Coesfeld, HRB 11138
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1005/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11138 eingetragenen Autohaus Senden GmbH, Messingweg 3, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Emschove, Groenwold 3, 48301 Nottuln und Herrn Jürgen Köning, Brookstr. 9, 48565 Steinfurt

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 51.239,92 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 25.536,74 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

79 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 24.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 79 IN 1005/24 · Autohaus Senden GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 1005/24
Wirksam am
24.04.2026
Registerbezug
Coesfeld, HRB 11138
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1005/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11138 eingetragenen Autohaus Senden GmbH, Messingweg 3, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Emschove, Groenwold 3, 48301 Nottuln und Herrn Jürgen Köning, Brookstr. 9, 48565 Steinfurt

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
23.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B aus.
79 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 23.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 79 IN 1005/24 · Autohaus Senden GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 1005/24
Wirksam am
24.04.2026
Registerbezug
Coesfeld, HRB 11138
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1005/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11138 eingetragenen Autohaus Senden GmbH, Messingweg 3, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Emschove, Groenwold 3, 48301 Nottuln und Herrn Jürgen Köning, Brookstr. 9, 48565 Steinfurt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann, Klosterstraße 14, 59368 Werne

werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x EUR
Zwischensumme x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR

Auf den festgesetzten Endbetrag ist der bereits gewährte und der Masse entnommene Vorschuss in Höhe von x EUR anzurechnen. Der danach noch verbleibende Differenzbetrag in Höhe von x EUR kann der Insolvenzmasse ebenfalls entnommen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B eingesehen werden.

79 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 23.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 79 IN 1005/24 · Autohaus Senden GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 1005/24
Wirksam am
25.11.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRB 11138
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1005/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11138 eingetragenen Autohaus Senden GmbH, Messingweg 3, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Emschove, Groenwold 3, 48301 Nottuln und Herrn Jürgen Köning, Brookstr. 9, 48565 Steinfurt

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.
79 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 20.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 79 IN 1005/24 · Autohaus Senden GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 1005/24
Wirksam am
12.02.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRB 11138
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1005/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11138 eingetragenen Autohaus Senden GmbH, Messingweg 3, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Emschove, Groenwold 3, 48301 Nottuln und Herrn Jürgen Köning, Brookstr. 9, 48565 Steinfurt

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann, Klosterstraße 14, 59368 Werne wie folgt festgesetzt:

Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xEUR
Zwischensumme x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2 - 6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B eingesehen werden.

79 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 11.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 79 IN 1005/24 · Autohaus Senden GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 1005/24
Wirksam am
16.01.2025
Registerbezug
Coesfeld, HRB 11138
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1005/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11138 eingetragenen Autohaus Senden GmbH, Messingweg 3, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Emschove, Groenwold 3, 48301 Nottuln und Herrn Jürgen Köning, Brookstr. 9, 48565 Steinfurt

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.01.2025, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann, Klosterstraße 14, 59368 Werne.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 10.04.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

79 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 10.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 79 IN 1005/24 · Autohaus Senden GmbH · Insolvenzgericht Münster (Westfalen)
Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
79 IN 1005/24
Wirksam am
26.11.2024
Registerbezug
Coesfeld, HRB 11138
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 1005/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 11138 eingetragenen Autohaus Senden GmbH, Messingweg 3, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Emschove, Groenwold 3, 48301 Nottuln und Herrn Jürgen Köning, Brookstr. 9, 48565 Steinfurt

ist am 26.11.2024, um 08:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann, Klosterstraße 14, 59368 Werne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

79 IN 1005/24
Amtsgericht Münster, 26.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 11138 Autohaus Senden GmbH, Senden (Messingweg 3, 48308 Senden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2008. Gegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen und Betrieb einer KFZ-Reparaturwe…
Autohaus Senden GmbH, Senden (Messingweg 3, 48308 Senden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2008. Gegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen und Betrieb einer KFZ-Reparaturwerkstatt. Das Unternehmen ist hauptsächlich in 48308 Senden tätig. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Emschove, Christoph, Nottuln, *XX.XX.XXXX; Köning, Jürgen, Steinfurt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Übergang der vor Übernahme des Geschäfts im Betriebe des Geschäfts der Firma Autohaus Senden, Hans-Ludwig Troschel (AG Coesfeld, HRA 4227) entstandenen Verbindlichkeiten auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.