HRA 4187
Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Boker Str. 8, 33129 DelbrückGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Delbrück
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 03.04.2019
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Autohaus Schniedertüns Verwaltungs GmbH
Delbrück
Josef Schniedertüns
Delbrück
Manfred Schniedertüns
Delbrück
Peter Schniedertüns
Delbrück
Geschäftsanschrift
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Schniedertüns Verwaltungs GmbH
HRB 7443 · Amtsgericht Paderborn
Handelsregister
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Insolvenzbekanntmachung 2 IN 341/18 · Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 341/18
- Wirksam am
- 19.10.2026
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 4187
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4187 eingetragenen Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6496 eingetragene Autohaus Schniedertüns Verwaltungs GmbH, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Josef Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, Manfred Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück und Peter Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin, "Boker Straße 8 in Delbrück, eingetragen im Grundbuch von Delbrück, Blatt 492
Termin bestimmt auf
Montag, 02.11.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, II. Etage, Sitzungssaal 218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
2 IN 341/18
Amtsgericht Paderborn, 19.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 341/18 · Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 341/18
- Wirksam am
- 12.08.2025
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 4187
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4187 eingetragenen Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6496 eingetragene Autohaus Schniedertüns Verwaltungs GmbH, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Josef Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, Manfred Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück und Peter Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 341/18
Amtsgericht Paderborn, 10.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 341/18 · Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
- Insolvenzgericht
- Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 341/18
- Wirksam am
- 12.01.2022
- Registerbezug
- Paderborn, HRA 4187
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 4187 eingetragenen Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 6496 eingetragene Autohaus Schniedertüns Verwaltungs GmbH, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Josef Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück, Manfred Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück und Peter Schniedertüns, Boker Str. 8, 33129 Delbrück
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.02.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 250 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 341/18
Amtsgericht Paderborn, 10.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 4187 HRA 4187: Autohaus Schniedertüns GmbH & Co. KG, Delbrück, Boker Str. 8, 33129 Delbrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 341/18) vom 01.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Inso…
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