HRB 660740HRB 660740: Autohaus Klenk GmbH, Giengen an der Brenz, Köflacher Str. 23, 89537 Giengen an der Brenz. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegensta…
HRB 660740: Autohaus Klenk GmbH, Giengen an der Brenz, Köflacher Str. 23, 89537 Giengen an der Brenz. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.09.2021 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.612,44 EUR auf 155.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz. Stammkapital nun: 155.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Klenk, Peter, Giengen an der Brenz, *XX.XX.XXXX; Klenk, Bernd, Syrgenstein, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Klenk, Werner, Giengen an der Brenz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 660740HRB 660740: Autohaus Klenk GmbH, Giengen an der Brenz, Köflacher Str. 23, 89537 Giengen an der Brenz. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2016…
HRB 660740: Autohaus Klenk GmbH, Giengen an der Brenz, Köflacher Str. 23, 89537 Giengen an der Brenz. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.10.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Klenk GmbH", Giengen an der Brenz (Amtsgericht Ulm HRB 660232) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.