HRB 13015
Autohaus Klaus Göttgens GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Soest
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Registerdaten
- Sitz
- Soest
- Datenstand
- 2024-12-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Veröffentlichungen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 13015 HRB 13015: Autohaus Klaus Göttgens GmbH, Soest, Werler Landstraße 24, 59494 Soest. Einzelprokura: Hollek, Michael Bruno, Soest, *XX.XX.XXXX.
HRB 13015: Autohaus Klaus Göttgens GmbH, Soest, Werler Landstraße 24, 59494 Soest. Einzelprokura: Hollek, Michael Bruno, Soest, *XX.XX.XXXX.
HRB 13015 HRB 13015: Autohaus Klaus Göttgens GmbH, Soest, Werler Landstraße 24, 59494 Soest. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2019. Geschäftsanschrift: Werler Landstraße 24, 59494 …
HRB 13015: Autohaus Klaus Göttgens GmbH, Soest, Werler Landstraße 24, 59494 Soest. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2019. Geschäftsanschrift: Werler Landstraße 24, 59494 Soest. Gegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Göttgens, Benjamin, Soest, *XX.XX.XXXX; Göttgens, Rita, Soest, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Djukic, Zeljko, Soest, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Autohaus Ewald Göttgens Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 5480) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 23.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.