HRB 6647

Autohaus Haupt GmbH

Amtsgericht Gießen · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Londorfer Straße 45, 35305 Grünberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Grünberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
01.02.2023
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

David Hauf

Laubach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-04

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Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Kraftfahrzeugen sowie alle damit verbundenen Serviceleistungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 49/25 · Autohaus Haupt GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 49/25
Wirksam am
02.05.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 6647
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 49/25:

Über das Vermögen der

Autohaus Haupt GmbH, Kfz-Gewerbe, Londorferstraße 45, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 6647), vertr. d.: 1. David Hauf, Birkenstraße 18, 35321 Laubach, (Geschäftsführer),

ist am 01.05.2025 um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com .

Insolvenzforderungen sind bis zum 18.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichts- und Prüfungstermin am Mittwoch, 09.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden sowie zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)

Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gießen, den 02.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 49/25 · Autohaus Haupt GmbH · Insolvenzgericht Gießen
Insolvenzgericht
Gießen
Aktenzeichen
6 IN 49/25
Wirksam am
11.03.2025
Registerbezug
Gießen, HRB 6647
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 49/25:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Autohaus Haupt GmbH, Kfz-Gewerbe, Londorferstraße 45, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRB 6647),
vertreten durch:
1. David Hauf, Birkenstraße 18, 35321 Laubach, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Richard Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund,

ist am 11.03.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com bestellt worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 11.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6647 HRB 6647: Autohaus Haupt GmbH, Grünberg, Londorfer Straße 45, 35305 Grünberg. Bestellt als Geschäftsführer: Hauf, David, Laubach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gese…
HRB 6647: Autohaus Haupt GmbH, Grünberg, Londorfer Straße 45, 35305 Grünberg. Bestellt als Geschäftsführer: Hauf, David, Laubach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hauf, David, Laubach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6647 HRB 6647: Autohaus Haupt GmbH, Grünberg, Londorfer Straße 45, 35305 Grünberg. Einzelprokura: Hauf, David, Laubach, *XX.XX.XXXX.
HRB 6647: Autohaus Haupt GmbH, Grünberg, Londorfer Straße 45, 35305 Grünberg. Einzelprokura: Hauf, David, Laubach, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 6647 Autohaus Haupt GmbH, Grünberg (Gießener Straße 16, 35305 Grünberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2007. Gegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen sowie alle damit verbund…
Autohaus Haupt GmbH, Grünberg (Gießener Straße 16, 35305 Grünberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2007. Gegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen sowie alle damit verbundenen Serviceleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geschäftsführer: Haupt, Markus, Rabenau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.