HRA 23096
Autohaus Faust KG
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hofweg 28, 64625 BensheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bensheim
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 19.08.2021
- Datenstand
- 2025-09-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Martina Faust
Bensheim-Zell
Thomas Faust
Bensheim
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Strauch & Faust Automobile GmbH & Co. KG Bensheim
- Autohaus Faust GmbH & Co. KG Bensheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 617/20 · Autohaus Faust KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 617/20
- Wirksam am
- 17.09.2025
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 23096
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 17.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 9 IN 617/20 · Autohaus Faust KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 617/20
- Wirksam am
- 04.12.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 23096
Amtsgericht Darmstadt, 04.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 617/20 · Autohaus Faust KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 617/20
- Wirksam am
- 22.11.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 23096
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 150 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
X EUR abzüglich zu Lasten der Masse delegierter
Regelaufgaben
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 411.909,21 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Die Erhöhung der Regelvergütung um 150 % war aufgrund der vorliegenden Erhöhungstatbestände antragsgemäß festzusetzen (umfangreicher Komplex der Aus- und Absonderungen 50 %, rückständige und desolate Buchhaltung sowie Arbeitnehmerbereich 50 %, Debitoreneinzug und besondere Rechtsprobleme aus dem Gesellschaftsrecht: 50 %).
Auf die Verfahrensberichte, den Schlussbericht sowie die Begründung in dem Vergütungsantrag wird im Einzelnen Bezug genommen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 21.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 617/20 · Autohaus Faust KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 617/20
- Wirksam am
- 09.10.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 23096
Amtsgericht Darmstadt, 08.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 617/20 · Autohaus Faust KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 617/20
- Wirksam am
- 24.04.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 23096
Amtsgericht Darmstadt, 24.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 23096 HRA 23096: Autohaus Faust KG, Bensheim, Robert-Bosch-Straße 35, 64625 Bensheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hofweg 28, 64625 Bensheim.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 617/20 · Autohaus Faust KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 617/20
- Wirksam am
- 10.06.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 23096
Weidenring 32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRA 23096), vertr. d.: Thomas
Faust, Im Kappelgrund 3, 64625 Bensheim, (persönlich haftender Gesellschafter),
sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss
des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Auslagen zuzüglich
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte
PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax:
06151-520144-9, Internet: www.trebing-bert.de wird gestattet, den festgesetzten
Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde durch Beschluss vom 10.12.2020 angeordnet und
endete mit der Eröffnung des Verfahrens am 01.02.2021.
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf § 63 Absatz 3, § 11, § 2 Abs. 1, § 3
der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des
vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz
1 Satz 1 InsVV.
Dieses beträgt gemäß den Angaben in dem Vergütungsantrag vom 10.05.2021
48.089,47 EUR.
Von diesem von dem Insolvenzverwalter ermittelten Betrag ist das eingezogene
Kassenguthaben in Höhe von 596,08 EUR abzuziehen. Dieses ist sowohl gesondert
in der Berechnungsgrundlage aufgeführt als auch in den Einnahmen aus
Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren, die mit 12.366,05 EUR angegeben
sind, enthalten. Ohne das Kassenguthaben betragen die Einnahmen aus
Betriebsfortführung 11.769,97 EUR, dies ergibt sich auch aus der dem
Vergütungsantrag beigefügten aktuellen Summen- und Saldenliste. Der Überschuss
aus der Fortführung reduziert sich somit auf 5.507,83 EUR, die
Berechnungsgrundlage insgesamt auf 47.493,39 EUR.
Die Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Absatz 1 InsO aus dem Wert
von 47.493,39 EUR beträgt 15.623,35 EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter
erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters, § 63 Absatz 3
Satz 1 InsO, das sind vorliegend 3.905,84 EUR.
Die geltend gemachte Erhöhung um 15 % der Regelvergütung nach § 2 Absatz 1
InsVV war aufgrund der überdurchschnittlich umfangreichen Tätigkeit des
Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung, den Aus- und
Absonderungsrechten und dem fehlenden Informationsfluss durch die Organe der
Schuldnerin antragsgemäß zu bewilligen.
Auf die Darstellung der Erhöhungsgründe in dem Vergütungsantrag wird im
Einzelnen verwiesen.
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem vorläufigen Verwalter eine Auslagenpauschale in
Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 je
angefangenen Monat zu. Die geltend gemachte Pauschale in Höhe von 15 % der
Regelvergütung von 9.070,00 EUR war daher antragsgemäß zu bewilligen.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15,
64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 09.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 23096 HRA 23096: Autohaus Faust KG, Bensheim, Robert-Bosch-Straße 35, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 23096 HRA 23096: Autohaus Faust KG, Bensheim, Robert-Bosch-Straße 35, 64625 Bensheim. Prokura erloschen: Faust, Daniel Werner, Bensheim, *XX.XX.XXXX.
Forderungsprüfung 9 IN 617/20 · Autohaus Faust KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 617/20
- Wirksam am
- 01.02.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 23096
Bensheim (AG Darmstadt, HRA 23096), vertr. d.: Thomas Faust, Im Kappelgrund 3,
64625 Bensheim, (Gesellschafter), ist am 01.02.2021 um 08:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte
PartGmbB, Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax:
06151-520144-9, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.03.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.04.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.03.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (21.04.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 617/20 · Autohaus Faust KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 617/20
- Wirksam am
- 10.12.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 23096
der Autohaus Faust KG, Weidenring 32, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRA 23096),
vertr. d.: Thomas Faust, Im Kappelgrund 3, 64625 Bensheim, (Gesellschafter),
ist am 10.12.2020 um 12.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige
Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Ulrich Bert, Trebing & Bert Rechtsanwälte PartGmbB,
Wilhelminenstraße 30, 64285 Darmstadt, Tel.: 06151-520144-0, Fax:
06151-520144-9, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de
bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 23096 HRA 23096: Autohaus Faust KG, Bensheim, Robert-Bosch-Straße 35, 64625 Bensheim. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Faust, Daniel Werner, Bensheim, *XX.XX.XXXX.
HRA 23096 HRA 23096: Autohaus Faust KG, Bensheim, Robert-Bosch-Straße 35, 64625 Bensheim. Einzelprokura: Werner-Faust, Daniel, Bensheim, *XX.XX.XXXX.
HRA 23096 HRA 23096: Autohaus Faust GmbH & Co. KG, Bensheim, Robert-Bosch-Straße 35, 64625 Bensheim. Firma geändert, nun: Neue Firma: Autohaus Faust KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Faust, Thom…
HRA 23096 Autohaus Faust GmbH & Co. KG, Bensheim, Robert-Bosch-Straße 35, 64625 Bensheim. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 35, 64625 Bensheim. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Autohaus Fa…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.