HRB 22630

Autohaus Can GmbH

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wiesbaden
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
25.10.2020
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Coskun Can

Wiesbaden

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör, insbesondere deren An- und Verkauf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 125/20 · Autohaus Can GmbH i.L. · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 125/20
Wirksam am
09.02.2023
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 22630
10 IN 125/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Can GmbH i.L., zuletzt geschäftsansässig Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 22630), vertr. d.: Can Coskun, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden, (Liquidator), hat der Insolvenzverwalter am 06.02.2023 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wiesbaden, 07.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22630 HRB 22630: Autohaus Can GmbH, Wiesbaden, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 125/20) vom 16.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolv…
HRB 22630: Autohaus Can GmbH, Wiesbaden, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 125/20) vom 16.10.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 125/20 · Autohaus Can GmbH i.L. · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 125/20
Wirksam am
20.10.2020
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 22630
10 IN 125/20: Über das Vermögen der Autohaus Can GmbH i.L., zuletzt
geschäftsansässig Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB
22630), vertr. d.: Can Coskun, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden,
(Liquidator), ist am 16.10.2020 um 12:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Fluck, fluck | von römer |
rechtsanwälte, Walkmühlstr. 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611-732 99 60, Fax:
0611-732 99 6111, E-Mail: info@ra-fluck.de, Internet: www.ra-fluck.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.12.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 13.01.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.12.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (13.01.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 19.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22630 HRB 22630: Autohaus Can GmbH, Wiesbaden, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind me…
HRB 22630: Autohaus Can GmbH, Wiesbaden, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Can, Coskun, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 22630 HRB 22630: Autohaus Can GmbH, Wiesbaden, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) …
HRB 22630: Autohaus Can GmbH, Wiesbaden, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 30.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Veränderungen
HRB 22630 HRB 22630: Autohaus Can GmbH, Wiesbaden, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Geschäftsanschrift: Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführerin: Can, Dilek, Mainz-Kastel, *XX.XX.XXX…
HRB 22630: Autohaus Can GmbH, Wiesbaden, Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Geschäftsanschrift: Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführerin: Can, Dilek, Mainz-Kastel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Can, Coskun, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 22630 Autohaus Can GmbH, Wiesbaden (Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden). Nicht mehr Geschäftsführer: Öztürk, Ergün, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Can, Dilek, Mainz-Kastel, *XX.XX.XXXX…
Autohaus Can GmbH, Wiesbaden (Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden). Nicht mehr Geschäftsführer: Öztürk, Ergün, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Can, Dilek, Mainz-Kastel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 22630 Autohaus Can GmbH, Wiesbaden (Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2006. Gegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör, insbeson…
Autohaus Can GmbH, Wiesbaden (Dotzheimer Straße 148, 65197 Wiesbaden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2006. Gegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör, insbesondere deren An- und Verkauf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Öztürk, Ergün, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.