HRB 2809
Autohaus Bredemeier GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Auetal
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Registerdaten
- Sitz
- Auetal
- Datenstand
- 2024-04-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 32/25 · Autohaus Bredemeier GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 32/25
- Wirksam am
- 09.12.2025
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2809
Das mündliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 07.01.2026, 10:00 Uhr, Saal 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters, den von der schuldnerischen Gesellschaft in Höhe von 100 % des Stammkapitals gehaltenen Gesellschaftsanteil an der Autohaus Bredemeier Grundbesitz UG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stadthagen zu HRB201566, zum Kaufpreis von 10.000,00 € (in Worten zehntausend Euro) zu veräußern, abzutreten und zu übertragen
- sowie
- 2. einen Vergleich dergestalt abzuschließen, dass zur Abgeltung wechselseitiger Ansprüche zwischen der schuldnerischen Gesellschaft und den vormaligen Gesellschaftern der Autohaus Bredemeier GmbH Julian und Leonie Bredemeier sowie der vormals stillen Gesellschafterin Frau Annette Miede-Bredemeier ein Betrag in Höhe von 190.000,00 € (in Worten einhundertneunzigtausend Euro) zur Masse gezahlt wird.
- 3. Mit Abschluss des Vergleichs sollen sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen den Beteiligten gleich aus welchem Rechtgrund, bekannt oder unbekannt für Vergangenheit und Zukunft ausgeschlossen werden. Die Beteiligten verzichten auf die Teilnahme am Insolvenzverfahren und verpflichten sich, zur Tabelle angemeldete Forderungen zurückzunehmen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 08.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 47 IN 32/25 · Autohaus Bredemeier GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 32/25
- Wirksam am
- 02.05.2025
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2809
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstraße 126, 32425 Minden, Tel.: 0571-64577-10, Fax: 0571-64577-39, E-Mail: info@sh-inso.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bückeburg ergibt sich aus Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2015/848. Zwar liegt der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Schuldnerin im ausländischen Hoheitsgebiet, jedoch verfügt sie über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wirkung dieses Verfahrens ist auf das im deutschen Hoheitsgebiet befindliche Vermögen der Schuldnerin beschränkt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.06.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 23.07.2025, 11:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 02.05.2025
Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de.
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 47 IN 32/25 · Autohaus Bredemeier GmbH · Insolvenzgericht Bückeburg
- Insolvenzgericht
- Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 32/25
- Wirksam am
- 31.03.2025
- Registerbezug
- Stadthagen, HRB 2809
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 31.03.2025
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HRB 2809 HRB 2809: Autohaus Bredemeier GmbH, Auetal, Rehrener Str. 28, 31749 Auetal. Bestellt als Geschäftsführer: Jathe, Jean-Christopha, Lindhorst, *XX.XX.XXXX.
HRB 2809 HRB 2809: Autohaus Bredemeier GmbH, Auetal, Rehrener Str. 28, 31749 Auetal. Prokura erloschen: Tegtmeier, Nicole, Auetal, *XX.XX.XXXX.
HRB 2809 HRB 2809: Autohaus Bredemeier GmbH, Auetal, Rehrener Str. 28, 31749 Auetal. Nicht mehr Geschäftsführer: Krause, Matthias, Lauenau, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Andreas, Messenkamp, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäf…
HRB 2809 HRB 2809: Autohaus Bredemeier GmbH, Auetal, Rehrener Str. 28, 31749 Auetal. Bestellt als Geschäftsführer: Krause, Matthias, Lauenau, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. …
HRB 2809 HRB 2809: Autohaus Bredemeier GmbH, Auetal, Rehrener Str. 28, 31749 Auetal. Nicht mehr Geschäftsführer: Bredemeier, Julian, Auetal, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Schmidt, Andreas, Messenkamp, *XX.XX.XXXX, ei…
HRB 2809 HRB 2809: Autohaus Bredemeier GmbH, Auetal, Rehrener Str. 28, 31749 Auetal. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2018 hat eine Änderung in in Ziffer III (Stammkapital) und Ziffer IX (Beschlüsse der Gesell…
HRB 2809 Autohaus Bredemeier GmbH, Auetal, Rehrener Str. 28, 31749 Auetal. Nicht mehr Geschäftsführer: Bredemeier, Dieter, Auetal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bredemeier, Julian, Auetal, *XX.XX.XXXX, m…
HRB 2809 Autohaus Bredemeier GmbH, Auetal, Rehrener Str. 28, 31749 Auetal.Die Gesellschafterversammlung hat am 30.09.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 200.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 102.258,3…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.