HRA 7937

Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Chiemseestr. 18, 83093 Bad Endorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Endorf
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
18.11.2024
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Autohaus Rainer Neubauer Verwaltungs GmbH

Bad Endorf

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Dieter Paczkowski

Bad Endorf

Kommanditist(in)

Erika Neubauer

Nußdorf

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 610 IN 331/26 · Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Rosenheim
Insolvenzgericht
Rosenheim
Aktenzeichen
610 IN 331/26
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Traunstein, HRA 7937
610 IN 331/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG, Chiemseestrasse 18, 83093 Bad Endorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Autohaus Bichlmaier Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Paczkowski Dieter Franz
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRA 7937
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 28.08.2026 um 13.00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Jahnstraße 12, 83022 Rosenheim, Telefon: +49(8031) 79640-60, Telefax: +49(8031) 79640-59, Email: inso@bakertilly.de.

Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 28.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7937 Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG, Bad Endorf, Chiemseestr. 18, 83093 Bad Endorf.Geschäftsanschrift: Chiemseestr. 18, 83093 Bad Endorf.
Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG, Bad Endorf, Chiemseestr. 18, 83093 Bad Endorf.Geschäftsanschrift: Chiemseestr. 18, 83093 Bad Endorf.
Veränderungen
HRA 7937 Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG, Bad Endorf (Chiemseestr. 18, 83093 Bad Endorf). Prokura erloschen: Gärtner, Siegfried, Grabenstätt, *XX.XX.XXXX.
Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG, Bad Endorf (Chiemseestr. 18, 83093 Bad Endorf). Prokura erloschen: Gärtner, Siegfried, Grabenstätt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 7937 Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG, Bad Endorf (Chiemseestr. 18, 83093 Bad Endorf). Prokura erloschen: Gärtner, Siegfried, Grabenstätt, *XX.XX.XXXX.
Autohaus Bichlmaier GmbH & Co. KG, Bad Endorf (Chiemseestr. 18, 83093 Bad Endorf). Prokura erloschen: Gärtner, Siegfried, Grabenstätt, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.