HRB 3953

Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Vehlefanz
Datenstand
2024-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2026-04-13

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Gegenstand des Unternehmens

Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, technische Überprüfung, Wartung und Pflege und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 62/20 · Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 62/20
Wirksam am
18.09.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3953
- Ergänzung zur öffentliche Bekanntmachung vom 25.08.2026 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3953 NP), Geschäftszweig: Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, technische Überprüfung, Wartung und Pflege, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, vertreten durch die Liquidatorin Frau Manuela Stange, Remonteweg 21, 16727 Oberkrämer OT Bärenklau
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Stechow & Hennig, Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin -
wird der Beschluss vom 25.08.2026 wegen offensichtlicher Auslassung wie folgt ergänzt:

Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 19. Oktober 2026 bei Gericht eingehen.

Neuruppin, den 17. September 2026
15 IN 62/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 62/20 · Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 62/20
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3953
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3953 NP), Geschäftszweig: Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, technische Überprüfung, Wartung und Pflege, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, vertreten durch die Liquidatorin Frau Manuela Stange
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Stechow & Hennig, Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin -
wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.

Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,

Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 25. August 2026
15 IN 62/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 62/20 · Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 62/20
Wirksam am
26.08.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3953 NP), Geschäftszweig: Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, technische Überprüfung, Wartung und Pflege, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, vertreten durch die Liquidatorin Frau Manuela Stange
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Stechow & Hennig, Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 62/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 109.228,22 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 58.638,21 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bert Buske, Jägersteig 24, 14482 Potsdam.
Amtsgericht Neuruppin, den 25. August 2026
15 IN 62/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 62/20 · Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 62/20
Wirksam am
04.12.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3953
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3953 NP), Geschäftszweig: Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, technische Überprüfung, Wartung und Pflege, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, vertreten durch die Liquidatorin Frau Manuela Stange- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Stechow & Hennig, Kleiststraße 23-26, 10787 Berlin -

werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 12. Januar 2026 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 3. Dezember 2025
15 IN 62/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3953 NP HRB 3953 NP: Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vehlefanz, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahre…
HRB 3953 NP: Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vehlefanz, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, (Amtsgericht Neuruppin AZ: 15 IN 62/20) aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 62/20 · Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Neuruppin
Insolvenzgericht
Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 62/20
Wirksam am
08.04.2020
Registerbezug
Neuruppin, HRB 3953
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
Über das Vermögen der
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 3953 NP), Geschäftszweig:
Reparaturen an Kraftfahrzeugen aller Art, technische Überprüfung, Wartung und
Pflege, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz, vertreten durch die
Liquidatorin Frau Manuela Stange, Remonteweg 21, 16727 Oberkrämer OT Bärenklau
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Stechow & Hennig, Kleiststraße
23-26, 10787 Berlin - wird am 07.04.2020, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Bert Buske, Alt Nowawes 67, 14482
Potsdam. Der Schuldnerin wird die Verfügung über Gegenstände, die zur
Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der Schuldnerin, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, geht
auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert,
ihre Forderungen schriftlich bis zum 02.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter
unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2
InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft
(§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin und der 1.
Gläubigerversammlung (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 02. Juli 2020.
Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten
erforderlich sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim
Insolvenzgericht bis 02. Juli 2020:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
- Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272
InsO)
- Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften
des
Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO)
- Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans
im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO)
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten
Unterlagen ist ab dem 12.06.2020 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes,
Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten
niedergelegt. Prüfungsstichtag ist der 02. Juli 2020.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 02. Juli 2020 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers,
dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der
Anmeldefrist und dem Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird
diese mitgeprüft, sofern hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der
Insolvenzgläubiger oder des Schuldners kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet
eingehende Widersprüche finden keine Beachtung. Wird gegen eine angemeldete
Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum
Prüfungsstichtag vorzulegen. Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt,
Sonderkonten einzurichten und Festgeldkonten anzulegen und nach den Regeln
einer Treuhandschaft zu führen. Der Insolvenzverwalter hat in Abständen von 6
Monaten ab dem Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den
Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.

Neuruppin, den 07.04.2020
15 IN 62/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3953 NP HRB 3953 NP: Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vehlefanz, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz. Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allei…
HRB 3953 NP: Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vehlefanz, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz. Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Liquidator: Stange, Manuela, geb. Frank, *XX.XX.XXXX, Oberkrämer OT Bärenklau, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stange, René; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 ist die Gesellschaft zum 01.07.2019 aufgelöst.
Veränderungen
HRB 3953 NP HRB 3953 NP: Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vehlefanz, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz. Geschäftsanschrift: Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehle…
HRB 3953 NP: Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vehlefanz, Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz. Geschäftsanschrift: Oranienburger Weg 8, 16727 Oberkrämer OT Vehlefanz. Vertretungsregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind ein oder zwei Geschäftsführer bestellt, so vertritt jeder Geschäftführer die Gesellschaft allein und ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 3.
Stange, Manuela, geb. Frank, *XX.XX.XXXX, Oberkrämer OT Bärenklau. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Frank, Remo
Veränderungen
HRB 3953 NP Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vehlefanz(Oranienburger Weg 4, 16727 Vehlefanz). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2009 wurde der Gesellschaftsvertrag g…
Autodienst Stange & Frank Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vehlefanz(Oranienburger Weg 4, 16727 Vehlefanz). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2009 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Kündigung, Auseinandersetzung) Abs. 4-9..

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