HRB 23922
Auto Wichert GmbH
aktuell 26 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Stockflethweg 30, 22417 HamburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.09.2020
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Bernd Glathe
Norderstedt
einzelvertretungsberechtigtBernd Kußmaul
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtGerrit Hölzle
Loxstedt
einzelvertretungsberechtigtThorsten Klaus Wolfgang Bieg
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Autohaus Wichert GmbH Hamburg
- Autohaus Wichert Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
1.) der Handel mit Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör, der Betrieb einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Vermittlungen und Dienstleistungen. 2.) Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Fortführung des bisher von dem Kaufmann Robert Wichert unter der Einzelfirma Autohaus Wichert, Robert Wichert, in Langenhorner Chaussee 685 in 2000 Hamburg-Langenhorn 1, geführten Betriebes (KFZ-Handel und -werkstatt).
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 05.03.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Herrn Dr. Thorsten Bieg
werden die besonderen Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valetinskamp 70, 20355 Hamburg wie folgt festgesetzt:
besondere Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Insolvenzschuldnerin wird gestattet, den Endbetrag vorab aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Der festgesetzte Betrag betrifft die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Sachwalters gemäß Rechnung-Nr. 6114798 der Marsh GmbH vom 17.02.26. Auf den Festsetzungsantrag des Sachwalters vom 17.02.26 wird Bezug genommen. Dem Antrag war stattzugeben, da der Versicherungsschutz notwendige Voraussetzung für die Tätigkeit des Sachwalters in einem Insolvenzverfahren dieser Größenordnung ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 03.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 07.04.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thorsten Bieg, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Bernd Kußmaul und Herrn Bernd Glathe
Der Betrag für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Gläubigerausschussmitglieder in Höhe von Euro gemäß Rechnung vom 24.02.2025 der wird als besondere Auslage festgesetzt. Der Insolvenzschuldnerin wird gestattet, diese Kosten vorab aus der Insolvenzmasse zu begleichen.
Gründe:
Entsprechende Anträge aller Mitglieder des Gläubigerausschusses liegen vor. Die Versicherung ist eine notwendige Voraussetzung, damit die Mitglieder des Gläubigerausschusses ihre Tätigkeit ausüben können.
Dem Antrag ist daher stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hamburg, 02.04.2025
Amtsgericht
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 07.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 07.03.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thorsten Bieg, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Bernd Kußmaul und Herrn Bernd Glathe
Die Kosten der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Sachwalters Dr. Sven-Holger Undritz in Höhe von Euro für den Zeitraum 18.02.2025 bis 18.02.2026 sind der Insolvenzmasse vorab zu entnehmen und von der Schuldnerin direkt an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen.
Gründe:
die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Sachwalters ist für dessen Tätigkeit zwingend erforderlich und der Höhe nach angemessen. Daher kann diese vorab aus der Insolvenzmasse entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 07.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 18.09.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird auf das Entgelt des Sachwalters folgender (vierter) Vorschuss bewilligt:
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Sachwalter Amt seit dem 01.05.2020 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 16.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 16.04.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden als besondere Auslagen für die Mitglieder des Gläubigerausschusses
festgesetzt:
Auslagen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer EUR
Endbetrag EUR
Der Insolvenzschuldnerin wird gestattet, den Betrag vorab der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf Erstattung angemessener, hier: besonderer, Auslagen. Dazu gehören die Auslagen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Prämienrechnung Nr.: 5452556 vom 01.03.2024, Vermögensschaden-H-Versicherg. 20269200755, Marsh GmbH in 40213 Düsseldorf. Zusätzlich festzusetzen war die zu zahlende Versicherungssteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 09.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 27.02.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden die besonderen Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Auslagen, die der regulären Versicherungssteuer von 19 % unterliegen EUR
zuzüglich 19 %Versicherungssteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Schuldnerin wird gestattet, den festgesetzten Betrag vorab der zukünftigen Insolvenzmasse zu entnehmen und in Abkürzung der Zahlungswege direkt auf die Prämienrechnung Nr.: 5431455vom 19.02.2024 (GHV 60/0459/6043712) an die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft zu zahlen.
Gründe:
Der (vorläufige) Sachwalter übt sein Amt seit dem 18.02.2020 bzw. seit dem 01.05.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen, insbesondere für die durch ein besonderes Haftungsrisiko erforderliche Haftpflichtversicherung, § 4 Abs. 3 S. 2 InsVV.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 23.02.2024 verwiesen.
Die entstandenen Auslagen sind vom (vorläufigen) Sachwalter durch die Prämienrechnung Nr.: 5431455 vom 19.02.2024 der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (GHV 60/0459/6043712) nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 26.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 21.11.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thorsten Bieg, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, , Herrn Bernd Lindemann, Herrn Bernd Kußmaul und Herrn Bernd Glathe
wurde Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) für den
Donnerstag, 14.12.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405, mit Beschluss vom 20.11.2023 anberaumt.
Der Beschluss vom 20.11.2023 wird wie folgt ergänzt:
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 21.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 20.11.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Herrn Dr. Thorsten Bieg
wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie für eine Gläubigerversammlung
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Entscheidung über Realisierungsmöglichkeiten, Risiken und Kosten einer etwaigen Geltendmachung vermeintlicher Ersatzansprüche der Schuldnerin gegen die Volkswagen Bank GmbH im Zusammenhang mit den Kreditkündigungen der Bank durch Schreiben vom 11.02.2020.
Die eigenverwaltende Geschäftsleitung, vertreten durch die Liquidatoren Dr. Bieg und Prof. Dr. Hölzle wird beantragen, wie folgt zu beschließen:
Von der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen Bank GmbH wird mangels Erfolgsaussicht abgesehen. Die Ansprüche werden nicht abgetreten, um etwaige Verzögerungen des Verfahrens zu vermeiden, da der angebotenen Erfolgsbeteiligung ein wirtschaftlicher Wert nicht beigemessen wird.
Der Sachwalter wird diesen Antrag unterstützen.
bestimmt auf
Donnerstag, 14.12.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 20.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 18.08.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird auf das Entgelt des Sachwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.05.2020 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§§ 10, 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Seitens der Schuldnerin wurden Einwendungen nicht erhoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 17.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 05.05.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden als besondere Auslagen für die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Agentur für Arbeit Hamburg,
vertr. d. Herrn Jens Greulich, Norderstraße 103, 20097 Hamburg
Thorsten Biermann, Stockflethstraße 30, 22417 Hamburg
Claus Brettner, Wendenstraße 445, 20537 Hamburg
Hamburger Sparkasse AG,
vertr. d. Herrn Carsten Jauernig, Ecke Adolphsplatz/Gr. Burstah, 20457 Hamburg
Volkswagen Bank GmbH,
vertr. d. Frau Friederike Schaltenbrandt, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig festgesetzt:
Auslagen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer EUR
Endbetrag EUR
Der Insolvenzschuldnerin wird gestattet, den Betrag vorab der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf Erstattung angemessener, hier: besonderer, Auslagen. Dazu gehören die Auslagen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Prämienrechnung Nr.: 386970 vom 01.02.2023, Vermögensschaden-H-Versicherg. 20269200755, AXA Versicherung AG. Zusätzlich festzusetzen war die zu zahlende Versicherungssteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 04.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 10.03.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden die besonderen Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Auslagen, die der Versicherungssteuer von 19 % unterliegen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Schuldnerin wird gestattet, den festgesetzten Betrag vorab der zukünftigen Insolvenzmasse zu entnehmen und in Abkürzung der Zahlungswege direkt auf die Prämienrechnung Nr.: 386972 vom 01.02.2023 (GHV 60/0459/6043712) an die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft zu zahlen.
Gründe:
Der (vorläufige) Sachwalter übt sein Amt seit dem 18.02.2020 bzw. seit dem 01.05.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen, insbesondere für die durch ein besonderes Haftungsrisiko erforderliche Haftpflichtversicherung, § 4 Abs. 3 S. 2 InsVV.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.03.2023 verwiesen.
Die entstandenen Auslagen sind vom (vorläufigen) Sachwalter durch die Prämienrechnung Nr.: 386972 vom 01.02.2023 der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (GHV 60/0459/6043712) nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 09.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 15.12.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird auf das Entgelt des Sachwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.05.2020 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 14.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 13.10.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, und Herrn Dr. Thorsten Bieg
werden die Auslagen für die Mitglieder des Gläubigerausschusses
Agentur für Arbeit Hamburg,
vertr. d. Herrn Jens Greulich, Norderstraße 103, 20097 Hamburg
Thorsten Biermann, Stockflethstraße 30, 22417 Hamburg
Hamburger Sparkasse AG,
vertr. d. Herrn Carsten Jauernig, Ecke Adolphsplatz/Gr. Burstah, 20457 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Auslagen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer EUR
Endbetrag EUR
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen und zwar deshalb, weil für die Volkswagen Bank GmbH die Auslagen bereits mit Beschluss vom 06.07.2022 festgesetzt wurden.
Der Insolvenzschuldnerin wird gestattet, den festgesetzten Betrag vorab der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen. Dazu gehören die Auslagen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Prämienrechnung Nr.: 369176 vom 01.02.2022, Vermögensschaden-H-Versicherg. 20269200755, AXA Versicherung AG.
Zusätzlich festzusetzen war die zu zahlende Versicherungssteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 10.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 08.07.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Claus Brettner, Wendenstraße 445, 20537 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Auslagen EUR
Endbetrag EUR
Diese können vorab der Insolvenzmasse entnommen und direkt an die Versicherungsgesellschaft gezahlt werden.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dazu gehören die Auslagen für die notwendige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 06.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 24.03.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden als besondere Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Auslagen, die der Versicherungssteuer von 19 % unterliegen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Schuldnerin wird gestattet, den festgesetzten Betrag vorab der zukünftigen Insolvenzmasse zu entnehmen und in Abkürzung der Zahlungswege direkt auf die Prämienrechnung Nr.: 369178 vom 01.02.2022 (GHV 60/0459/6043712) an die Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft zu zahlen.
Gründe:
Der (vorläufige) Sachwalter übt sein Amt seit dem 18.02.2020 bzw. seit dem 01.05.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen, insbesondere für die durch ein besonderes Haftungsrisiko erforderliche Haftpflichtversicherung, § 4 Abs. 3 S. 2 InsVV.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 21.03.2022 verwiesen.
Die entstandenen Auslagen sind vom (vorläufigen) Sachwalter durch die Prämienrechnung Nr.: 369178 vom 01.02.2022 der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (GHV 60/0459/6043712) nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 23.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 13.10.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
Das Insolvenzverfahren unterliegt der InsBekV n.F. (26.06.2018)
InsO-Portal-Suchmodus: uneingeschränkt
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 13.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 01.09.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thorsten Bieg, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, , Herrn Bernd Lindemann, Herrn Bernd Kußmaul und Herrn Bernd Glathe
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird der Beschluss vom 24.08.2021 wegen offenbarer Unrichtigkeit wie folgt berichtigt:
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.11.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Gründe:
Wegen offenbarer Unrichtigkeit war die obige Berichtigung veranlasst, § 4 InsO i.V.m. § 319 ZPO. Die Niederlegung spätestens zum 31.08.2021 war offensichtlich nicht durchführbar und musste daher berichtigt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 319 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg oder dem Landgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 31.08.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle, und Herrn Dr. Thorsten Bieg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 13.01.2022, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, d. Insolvenzverw. und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 31.08.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 24.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 46/20 · Auto Wichert GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 46/20
- Wirksam am
- 18.08.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 23922
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 23922 eingetragenen Auto Wichert GmbH, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Glathe, Herrn Bernd Kußmaul, Herrn Bernd Lindemann, Herrn Prof. Dr. Gerrit Hölzle und Herrn Dr. Thorsten Bieg
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden die Auslagen für die Mitglieder des Gläubigerausschusses
wie folgt festgesetzt.
Auslagen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen. Dazu gehören die Auslagen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 46/20
Amtsgericht Hamburg, 17.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23922 HRB 23922: Auto Wichert GmbH, Hamburg, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg. Ausgeschieden Liquidator: Lindemann, Bernd, Schiffdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 23922 HRB 23922: Auto Wichert GmbH, Hamburg, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg. Geändert (Vertretung), nun Liquidator: Dr. Bieg, Thorsten Klaus Wolfgang, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Glathe, Bernd, Norderstedt; Dr. Hölzle,…
HRB 23922 HRB 23922: Auto Wichert GmbH, Hamburg, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft d…
HRB 23922 HRB 23922: Auto Wichert GmbH, Hamburg, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg. Prokura erloschen Glathe, Jens, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 23922 HRB 23922: Auto Wichert GmbH, Hamburg, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Bieg, Thorsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Hölzle, Gerrit, Loxstedt, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretung…
HRB 23922 HRB 23922: Auto Wichert GmbH, Hamburg, Stockflethweg 30, 22417 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Lindemann, Bernd, Schiffdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesell…
HRB 23922 Auto Wichert GmbH, Hamburg (Stockflethweg 30, 22417 Hamburg). Prokura geändert, nun Einzelprokura: Glathe, Jens, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
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