HRA 700232
Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG
aktuell 27 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schwäbisch Gmünd
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Registerdaten
- Sitz
- Schwäbisch Gmünd
- Datenstand
- 2024-12-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Autohaus Josef Wagenblast Schwäbisch Gmünd
- Josef Wagenblast Schwäbisch Gmünd
- Autohaus Josef Wagenblast GmbH + Co. Schwäbisch Gmünd
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 22.04.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 22.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 06.03.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 02.09.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 135 und 149 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 09.05.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Wahl
Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2842660
Telefax: 0711 28426629
Email: stuttgart@anchor.eu
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG Aalen lfd. Nr. 55, 135 und 149 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 08.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 24.06.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
|findet eine Abschlagsverteilung gemäß § 192 InsO statt. Verfügbar sind 284.301,74 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 284.301,74 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 16.11.2023
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.12.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.12.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 15.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 06.12.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner, Obertal 11, 77770 Durbach
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
1. Die Gläubiger nachrangiger Forderungen des § 39 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.02.2022 beim Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. In der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
2. Die Prüfung der bis 17.02.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangigen Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.03.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 02.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 06.10.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Röhsner, Obertal 11, 77770 Durbach
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
|findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 680.295,85 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 680.295,85 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis für die Abschlagsverteilung ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 06.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 16.06.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd,
vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher
Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Wolfgang Röhsner, Brucknerstr. 4, 75248 Ölbronn-Dürrn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.07.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.07.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 16.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 04.05.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Verfahren über den Antrag
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd,
vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher
Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Wolfgang Röhsner, Brucknerstr. 4, 75248 Ölbronn-Dürrn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, Syrlinstraße 38, 89073 Ulm, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß
§ 11 Abs. 1 S. 1 InsVV das Vermögen zugrunde zu legen, auf das sich seine
Tätigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens erstreckt.
Vermögensgegenstände, an denen Aus- und Absonderungsrechte bestehen, werden dem
Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in
erheblichem Umfang befasst, dies ist bei den im Antrag vom 18.11.2020
angegebenen Tätigkeiten zu bejahen.Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine
Erhöhung des Regelsatzes um 130 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 18.11.2020 wird Bezug
genommen.Zuschläge wurden für nachfolgende Besonderheiten des Verfahrens
beantragt:1. Betriebsfortführung (75%)Die Fortführung des Unternehmens der
Schuldnerin gehört nicht zu den Regelaufgaben eines vorläufigen Verwalters und
kann deshalb einen Zuschlag rechtfertigen. In der Betriebsfortführung im
Eröffnungsverfahren ist ein Überschuss erzielt worden, der in die
Berechnungsgrundlage eingeflossen ist. Laut Rechtsprechung des BGH ist die
durch den Fortführungsüberschuss bedingte Zunahme der Vergütung mit der Höhe
der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann allein zu
gewährenden Zuschlag erreicht worden wäre. Aufgrund dieser Vergleichsberechnung
war ein Zuschlag in Höhe von 45 % zu berücksichtigen.2. Arbeitnehmermaßnahmen
und Insolvenzgeldvorfinanzierung für 52 Arbeitnehmer (25%)3. Übertragende
Sanierung / M&A - Prozess (40%)Die Bemühungen um eine Sanierung des
schuldnerischen Unternehmens gehören nicht zur Regelaufgabe eines vorläufigen
Insolvenzverwalters und rechtfertigen daher einen Zuschlag, insbesondere im
Hinblick auf die enorm zeitaufwändigen Tätigkeiten im Rahmen des M&A -
Prozesses (umfangreiche Vertragsverhandlungen unter erheblichem Zeitdruck)4.
Mehrere Betriebsstätten (5%)Die Schuldnerin betrieb insgesamt 2 Standorte, an
denen sowohl mit Fahrzeugen gehandelt als auch Werkstatt- und Serviceleistungen
erbracht wurden. Die Kontrolle des dortigen Bestellwesens während der
Betriebsfortführung stellte einen erheblichen Mehraufwand dar.5. Mehr als 100
Gläubiger (5%)6. Erheblicher Mehraufwand durch den stetigen
Informationsaustausch mit den 3 Mitgliedern des vorläufigen
Gläubigerausschusses (mehrere Sitzungen, fortlaufende Aufbereitung von Zahlen
und Unterlagen für die Ausschussmitglieder) (10%)Als Ergebnis einer aufs Ganze
bezogenen Angemessenheitsbetrachtung, welche die tatbestandlichen
Überschneidungen bei der Festsetzung der Berechnungsgrundlage sowie der
Zuschläge (insbesondere bei den beantragten Zuschlägen für die
Betriebsfortführung an mehreren Betriebsstätten sowie die Arbeitserleichterung
des Insolvenzverwalters durch die Unterstützung des Gläubigerausschusses)
berücksichtigt, ist ein Gesamtzuschlag in Höhe von 120% gerechtfertigt. Im
Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es deshalb
gerechtfertigt, die Vergütung auf 145% und damit auf den Betrag von 155.934,87
EUR festzusetzen.Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in Höhe von 16 %
hinzuzusetzen.
Für die Höhe des Mehrwertsteuersatzes und für das Entstehen der Umsatzsteuer
ist gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 a und Nr. 1 b UStG ausschließlich der Zeitpunkt
maßgeblich, zu dem die Leistung ausgeführt oder abgeschlossen ist
(Leistungszeitpunkt). Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ist die
Vergütungsrechnung als Vorschussrechnung auf die erst im Zeitpunkt der
Eröffnung des Verfahrens vollständig erbrachte Leistung des vorläufigen
Insolvenzverwalters zu qualifizieren.
Für Insolvenzverfahren, deren Eröffnung im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31.
Dezember 2020 erfolgt, gilt demnach der Steuersatz von 16 %. Der Berechnung der
Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von
26.885,32 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in Höhe von 16 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in Höhe von 16 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 03.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 19.01.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd,
vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher
Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Wolfgang Röhsner, Brucknerstr. 4, 75248 Ölbronn-Dürrn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Agentur für Arbeit, im
Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe, Bahnhofstr.
20, 70145 Stuttgart, für die Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss und im
Gläubigerausschuss wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des
Gläubigerausschusses vom 12.11.2020.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im
eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 7,75 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG
EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 15.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 27.10.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd,
vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher
Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Wolfgang Röhsner, Brucknerstr. 4, 75248 Ölbronn-Dürrn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Frau Cynthia Schneider (IG
Metall), Türlenweg 32, 73525 Schwäbisch Gmünd, für die Tätigkeit im vorläufigen
Gläubigerausschuss und im Gläubigerausschuss wurde festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des
Gläubigerausschusses vom 29.09.2020.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im
eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 9,33 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG
EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 26.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 700232 HRA 700232: Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Aalen, 3 IN…
Forderungsprüfung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 01.07.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd,
vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher
Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Wolfgang Röhsner, Brucknerstr. 4, 75248 Ölbronn-Dürrn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.07.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon: 0731 93807790
Telefax: 0731 938077920
Email: ulm@anchor.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 22.07.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
14.08.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der
Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen,
ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 29.09.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal Paul-Ulmschneider-Saal, VHS Aalen Gmünder Straße 9,
73430 Aalen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 29.09.2020, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal Paul-Ulmschneider-Saal, VHS Aalen Gmünder Straße 9,
73430 Aalen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Volkswagen Bank GmbH im Gläubigerausschuss vertreten durch Herrn Frank Matthes
Gifhorner Strasse 57, 38112 Braunschweig
|IG Metall im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Cynthia Schneider
Türlenweg 32, 73525 Schwäbisch Gmünd
|Agentur für Arbeit Stuttgart im Gläubigerausschuss vertreten durch Frau
Christine Wittmann-Rabe
Bahnhofstr. 20, 70145 Stuttgart
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 10.06.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd,
vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher
Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Wolfgang Röhsner, Brucknerstr. 4, 75248 Ölbronn-Dürrn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Aalen am 10.06.2020 beschlossen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 20.04.2020 wird wie folgt erweitert:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. § 55 Abs. 2 InsO zur Begründung von
Masseverbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse ermächtigt:
1. gegenüber den aus der Anlage ersichtlichen Lieferanten und Dienstleistern in
Höhe von
342.600,00 EUR,
2. gegenüber der Volkswagen Bank GmbH in Höhe von 250.000 EUR,
3. gegenüber der Kreissparkasse Ostalb in Höhe von 150.000,00 EUR und
4. gegenüber den Kunden in Höhe von 250.000,00 EUR
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Die Anlage zum Beschluss vom 10.06.2020 kann bei der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Aalen eingesehen werden.
Ziegler-Bastillo
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 129/20 · Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG · Insolvenzgericht Aalen
- Insolvenzgericht
- Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 129/20
- Wirksam am
- 20.04.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRA 700232
In dem Verfahren über den Antrag
Auto-Wagenblast GmbH + Co.KG, Lorcher Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd,
vertreten durch die Komplementärin Auto-Wagenblast Beteiligungs-GmbH, Lorcher
Str. 35, 73525 Schwäbisch Gmünd, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Wolfgang Röhsner, Brucknerstr. 4, 75248 Ölbronn-Dürrn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 700232
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.04.2020 um 13:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann
Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
Telefon: 0731 93807790, Fax: 0731 938077920
ulm@anchor.eu
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 20.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 700232 HRA 700232: Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Prokura erloschen: Henche, Thomas, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX.
HRA 700232 HRA 700232: Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Prokura erloschen: Knappe, Achim, Deggingen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Moritz, Friederike, Alfdorf, *…
HRA 700232 HRA 700232: Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Prokura erloschen: Krause, Achim, Mögglingen, *XX.XX.XXXX.
HRA 700232 HRA 700232: Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Prokura erloschen: Wagenblast, Paul, Schwäbisch Gmünd, *XX.XX.XXXX.
HRA 700232 HRA 700232:Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd.Einzelprokura: Henche, Thomas, Abtsgmünd, *XX.XX.XXXX.
HRA 700232 HRA 700232:Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd.Einzelprokura: Knappe, Achim, Deggingen, *XX.XX.XXXX; Krause, Achim, Mögglingen, *XX.XX.XXXX.
HRA 700232 Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Prokura erloschen: Pelant, Herbert, Heubach, *XX.XX.XXXX.
HRA 700232 Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Prokura erloschen: Pelant, Herbert, Heubach, *XX.XX.XXXX.
HRA 700232 Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG, Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritte…
HRA 700232 Autohaus Josef Wagenblast GmbH + Co., Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Auto-Wagenblast GmbH + Co. KG. Aus technischen Gründen gelöscht: Persönlich haftender Gesellschafter: Auto-W…
HRA 700232 Autohaus Josef Wagenblast GmbH + Co., Schwäbisch Gmünd, Lorcher Straße 35, 73525 Schwäbisch Gmünd. Einzelprokura: Walter, Rolf Arnulf, Lorch, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Mack, Werner, Obergröningen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.