HRA 16847

Auto Damm GmbH & Co. KG

Amtsgericht Kassel · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kassel

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Registerdaten

Sitz
Kassel
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 666 IN 318/16 h · Auto Damm GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 318/16 h
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Kassel, HRA 16847
666 IN 318/16 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Damm GmbH & Co. KG, Leipziger Straße 196, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 16847), vertr. d.: 1. Damm Disperationis GmbH (AG Kassel, HRB 14933), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Oliver Anhalt, als Geschäftsführer der Damm Disperationis GmbH, Zum Kurgarten 1 A, 34508 Willingen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Moritz Frank festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich Verzicht (brutto)

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 175.059,96 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 103.336,23 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 4.133,45 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

In der Gesamtschau des Verfahrens betrachtet war ein Zuschlag in Höhe von 50% angemessen, aber auch ausreichend. Der Zuschlag ist gerechtfertigt aufgrund der Geltendmachung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen, Arbeitnehmerangelegenheiten, Befassung mit Absonderungsrechten sowie Steuerangelegenheiten, die über das Normalmaß hinausgehen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 325,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 93 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 09.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 666 IN 318/16 h · Auto Damm GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 318/16 h
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Kassel, HRA 16847
666 IN 318/16 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Damm GmbH & Co. KG, Leipziger Straße 196, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 16847), vertr. d.: 1. Damm Disperationis GmbH (AG Kassel, HRB 14933), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Oliver Anhalt, als Geschäftsführer der Damm Disperationis GmbH, Zum Kurgarten 1 A, 34508 Willingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 09.12.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 09.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 318/16 h · Auto Damm GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 318/16 h
Wirksam am
12.10.2026
Registerbezug
Kassel, HRA 16847
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Auto Damm GmbH & Co. KG, Leipziger Straße 196, 34123 Kassel (AG Kassel, HRA 16847), vertr. d.: 1. Damm Disperationis GmbH (AG Kassel, HRB 14933), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Oliver Anhalt, als Geschäftsführer der Damm Disperationis GmbH, Zum Kurgarten 1 A, 34508 Willingen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 34.756,98 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.377.554,69 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 318/16 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Kassel

09.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 16847 HRA 16847: Auto Damm GmbH & Co. KG, Kassel, Leipziger Straße 196, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 16847: Auto Damm GmbH & Co. KG, Kassel, Leipziger Straße 196, 34123 Kassel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veränderungen
HRA 16847 Auto Damm GmbH & Co. KG, Kassel, Leipziger Straße 196, 34123 Kassel. Einzelprokura: Neubelt, Jürgen Franz, Wabern, *XX.XX.XXXX.
Auto Damm GmbH & Co. KG, Kassel, Leipziger Straße 196, 34123 Kassel. Einzelprokura: Neubelt, Jürgen Franz, Wabern, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 16847 Auto Damm GmbH & Co. KG, Kassel, Leipziger Straße 196, 34123 Kassel.(Handel mit Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen sowie die Reparatur und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen.). Kommanditgesellschaft. Geschäfts…
Auto Damm GmbH & Co. KG, Kassel, Leipziger Straße 196, 34123 Kassel.(Handel mit Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen sowie die Reparatur und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 196, 34123 Kassel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Damm Disperationis GmbH, Kassel (Amtsgericht Kassel HRB 14933), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.