HRB 148718
Auto 1000 GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Veröffentlichungen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 2142/26 · Auto 1000 GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 2142/26
- Wirksam am
- 06.10.2026
- Registerbezug
- München, HRB 148718
Az.: 1501 IN 2142/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Auto 1000 GmbH, Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kharytonau Dzmitry
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 148718
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 06.10.2026 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, Telefon: +49(89)54511-105, Telefax: +49(89)54511-444, Email: henrik.brandenburg@mhbk.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.10.2026
In dem Verfahren über den Antrag d.
Auto 1000 GmbH, Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kharytonau Dzmitry
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 148718
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 06.10.2026 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, Telefon: +49(89)54511-105, Telefax: +49(89)54511-444, Email: henrik.brandenburg@mhbk.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 148718 HRB 148718: Auto 1000 GmbH, München, Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fomenok, Rouslan, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 148718: Auto 1000 GmbH, München, Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fomenok, Rouslan, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 148718 HRB 148718: Auto 1000 GmbH, München, Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Galkin, Vladislav, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kharytonau, Dzmitry, München, *XX.X…
HRB 148718: Auto 1000 GmbH, München, Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Galkin, Vladislav, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kharytonau, Dzmitry, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 148718 HRB 148718: Auto 1000 GmbH, München, Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München. Bestellt: Geschäftsführer: Galkin, Vladislav, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesells…
HRB 148718: Auto 1000 GmbH, München, Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München. Bestellt: Geschäftsführer: Galkin, Vladislav, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 148718 HRB 148718: Auto 1000 GmbH, München, Landsberger Str. 198, 80687 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München.
HRB 148718: Auto 1000 GmbH, München, Landsberger Str. 198, 80687 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hans-Grässel-Weg 2, 81375 München.
HRB 148718 Auto 1000 GmbH, München, Landsberger Str. 198, 80687 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Galkin, Vladislav, München, *XX.XX.XXXX.
Auto 1000 GmbH, München, Landsberger Str. 198, 80687 München.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Galkin, Vladislav, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 148718 Auto 1000 GmbH, München, Landsberger Str. 198, 80687 München.Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 198, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hoffmann, Dany, München, *XX.XX.XXXX.
Auto 1000 GmbH, München, Landsberger Str. 198, 80687 München.Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 198, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hoffmann, Dany, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 148718 Auto 1000 GmbH, München (Landsberger Str. 198, 80687 München). Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 15 …
Auto 1000 GmbH, München (Landsberger Str. 198, 80687 München). Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital) und 15 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Galkin, Vladislav, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 148718 Auto 1000 GmbH, München (Landsberger Str. 198, 80687 München). Ausgeschieden Geschäftsführer: Davidenco, Igor, Chisinau, Moldavien, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Hoffmann, Dany, München, *XX.XX.XXXX…
Auto 1000 GmbH, München (Landsberger Str. 198, 80687 München). Ausgeschieden Geschäftsführer: Davidenco, Igor, Chisinau, Moldavien, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Hoffmann, Dany, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.