HRB 11577

Autarq GmbH

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Prenzlau
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
15.08.2025
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Cornelius Paul

Hamburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
086

Kai Ulrich Klaus Buntrock

Heidelberg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-25

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung, Handel und Vertrieb von Baustoffen mit Photovoltaik bzw. Solareigenschaften und von Komponenten für Solarversorgung, sowie das Halten und Vergeben von Lizenzen über das von der Gesellschaft entwickelte Know-how.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3610 IN 3525/25 · Autarq GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3525/25
Wirksam am
17.07.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11577
3610 IN 3525/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autarq GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11577
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 11.370,52 EUR festzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 85 %.Die Gewährung eines Zuschlags soll einen über das Normalverfahren hinausgehenden Mehraufwand des Insolvenzverwalters ausgleichen. Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren konzernrechtliche Verflechtungen, die Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten, Sanierungsbemühungen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu beachten. Als Teil der sog. econnext-Unternehmensgruppe bestand eine enge Vernetzung zwischen der Muttergesellschaft und den neun weiteren Tochtergesellschaften. Es mussten zahlreiche Maßnahmen durch den Insolvenzverwalter ergriffen werden, um die Vermögenswerte, Verträge und Verbindlichkeiten der Schuldnerin wirtschaftlich klar von den anderen Tochtergesellschaften abzutrennen. Weiterhin führte der vorläufige Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fort. Dies umfasste die Einrichtung eines Sonderkontos sowie die Überwachung der Einnahmen und Ausgaben, die Abstimmung von bereits in Arbeit befindlichen Aufträgen und die Unterstützung der Geschäftsleitung hinsichtlich einer eigenständigen Liquiditätsplanung. Auf die weitere ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.05.2026 wird Bezug genommen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 85 % gerechtfertigt.
Die o.g. Tätigkeiten übersteigen die eines üblichen vorläufigen Normalverfahrens.
Die Insolvenzgläubiger wurden zum Vergütungsantrag vom 05.05.2026 angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3610 IN 3525/25 · Autarq GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3525/25
Wirksam am
29.05.2026
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11577
3610 IN 3525/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autarq GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11577
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 05.05.2026 die Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 89 % für die Betriebsfortführung, Arbeitnehmerangelegenheiten, Sanierungsbemühungen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit beantragt.

Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3610 IN 3525/25 · Autarq GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3525/25
Wirksam am
21.10.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11577
3610 IN 3525/25

Terminsbestimmung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autarq GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer,
Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11577
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 21.10.2025 beschlossen:

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen an besonders Interessierte ( § 162 InsO).
wird bestimmt auf
Mittwoch, 29.10.2025, 09:05 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Weitere Einzelheiten können von den Verfahrensbeteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 21.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3610 IN 3525/25 · Autarq GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3525/25
Wirksam am
29.08.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11577
3610 IN 3525/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autarq GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11577
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 25.08.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3610 IN 3525/25 · Autarq GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3525/25
Wirksam am
05.08.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11577
3610 IN 3525/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Autarq GmbH,
Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Kai Ulrich Klaus Buntrock und Paul Cornelius
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11577
- Schuldnerin -

Geschäftszweig:: Entwicklung, Herstellung, Handel und Vertrieb von Baustoffen mit Photovoltaik bzw. Solareigenschaften u.a.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2025 um 09.50 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 19.09.2025, 11:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 10.12.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.05.2025 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 3610 IN 3525/25 · Autarq GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3610 IN 3525/25
Wirksam am
27.05.2025
Registerbezug
Neuruppin, HRB 11577
3610 IN 3525/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

Autarq GmbH,
Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Kai Ulrich Klaus Buntrock und Paul Cornelius
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 11577
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 26.05.2025 um 14:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Kapital: 191.757,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Schierstaedt, Constantin Wilderich Wofgang Hanfried, von. Rechtsform: Durch Besch…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Kapital: 191.757,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Schierstaedt, Constantin Wilderich Wofgang Hanfried, von. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 ist das Stammkapital um 76.873,00 EUR auf 191.757,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und § 7 (Gesellschafterversammlung).
Veränderungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsführer: Buntrock, Kai Ulrich Klaus, *XX.XX.XXXX, Heidelberg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Be…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsführer: Buntrock, Kai Ulrich Klaus, *XX.XX.XXXX, Heidelberg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: 9.
Paul, Cornelius, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Änderung zu Nr. 7: Geschäftsführer: Schierstaedt, Constantin Wilderich Wofgang Hanfried, von, Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Dr. Freiherr von Hoyningen genannt Huene, Jobst; Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Schneider, Michael. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Noack, Oliver Alfred, Nicht mehr Prokurist: 2. Sahnen, Karin; Nicht mehr Prokurist: 3. Paul, Cornelius
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HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsführer: Schierstaedt, Constantin Wilderich Wofgang Hanfried, von, *XX.XX.XXXX, Berlin, mit der Befugnis die Gesellschaft alle…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsführer: Schierstaedt, Constantin Wilderich Wofgang Hanfried, von, *XX.XX.XXXX, Berlin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Nicht mehr Geschäftsführer: Mieling, Michael
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Nicht mehr Geschäftsführer: Mieling, Michael
Veränderungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsführer: Dr. Freiherr von Hoyningen genannt Huene, Jobst, *XX.XX.XXXX, Oberursel, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu …
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsführer: Dr. Freiherr von Hoyningen genannt Huene, Jobst, *XX.XX.XXXX, Oberursel, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Schneider, Michael, *XX.XX.XXXX, Frankfurt am Main, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Prokura: Paul, Cornelius, *XX.XX.XXXX, Hamburg. Einzelprokura
Veränderungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsführer: Mieling, Michael, *XX.XX.XXXX, Glückstadt, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritte…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsführer: Mieling, Michael, *XX.XX.XXXX, Glückstadt, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Behr, Volkmar
Veränderungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Prokura: Noack, Oliver Alfred, *XX.XX.XXXX, Berlin. Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Prokura: Noack, Oliver Alfred, *XX.XX.XXXX, Berlin. Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Sahnen, Karin, *XX.XX.XXXX, Worms, Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2019 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Erlass einer Geschäftsordnung) und § 7 Abs. 3 (Gesellschafterversammlung).
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HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Kapital: 114.884,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Hüppe, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Paul, Cornelius. Geschäftsführer: Beh…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Kapital: 114.884,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Hüppe, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Paul, Cornelius. Geschäftsführer: Behr, Volkmar, *XX.XX.XXXX, Königslutter am Elm OT Rieseberg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.10.2018 ist das Stammkapital um 54.419,00 EUR auf 114.884,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §4 (Stammkapital), § 4a (Genehmigtes Kapital) entfällt, § 5 (Geschäftsführung, Vertretung), § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse).
Veränderungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Kapital: 60.465,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2017 ist das Stammkapital um 30.839,00 EUR auf 60.465,…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Kapital: 60.465,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2017 ist das Stammkapital um 30.839,00 EUR auf 60.465,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse).
Veränderungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Kapital: 29.626,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2017 ist das Stammkapital um 280,00 EUR auf 29.626,00…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Kapital: 29.626,00 EUR.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2017 ist das Stammkapital um 280,00 EUR auf 29.626,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und § 4a (Genehmigtes Kapital).
Veränderungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsanschrift: Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Handel und Vertrieb von Baustoffen mit P…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Geschäftsanschrift: Brüssower Allee 87, 17291 Prenzlau. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Handel und Vertrieb von Baustoffen mit Photovoltaik bzw. Solareigenschaften und von Komponenten für Solarversorgung, sowie das Halten und Vergeben von Lizenzen über das von der Gesellschaft entwickelte Know-how. Kapital: 29.346,00 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.11.2016 ist das Stammkapital um 4.346,00 EUR auf 29.346,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und § 4a (Genehmigtes Kapital).
Neueintragungen
HRB 11577 NP HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Armaturenstraße 4, 17291 Prenzlau. Geschäftsanschrift: Armaturenstraße 4, 17291 Prenzlau. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Handel und Vertrieb von Baustoffen mit Pho…
HRB 11577 NP: Autarq GmbH, Prenzlau, Armaturenstraße 4, 17291 Prenzlau. Geschäftsanschrift: Armaturenstraße 4, 17291 Prenzlau. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung, Handel und Vertrieb von Baustoffen mit Photovoltaik bzw. Solareigenschaften und von Komponenten für Solarversorgung. Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Hüppe, Michael, *XX.XX.XXXX, Varel, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Paul, Cornelius, *XX.XX.XXXX, Hamburg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom: 04.03.2011. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2016 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 123742) nach Prenzlau verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 10.03.2011

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.